Mehr Geld für Klinken, mehr Hilfe für Corona-Betroffene: So soll das „Krankenhauszukunftsgesetz“ die Gesundheitsversorgung verbessern
Wer in der Pandemie Angehörige pflegt, soll mehr Unterstützung bekommen. Auch will die Groko Krankenhäuser besserstellen – mit einer Rekordsumme.
Mehr Geld für die Krankenhäuser und mehr Unterstützung für Betroffene des Corona-Virus – so lassen sich die wichtigsten Punkte des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ zusammenfassen, das der Bundestag am Freitagvormittag mit den Stimmen von Union, SPD und FDP beschlossen hat. Grüne und Linke enthielten sich, die AfD stimmte dagegen.
Insgesamt 4,3 Milliarden Euro – drei Milliarden Euro vom Bund, der Rest von den Ländern und Krankenhausträgern – sollen in die Klinken fließen. Es sei das erste Mal seit Jahrzehnten, dass der Bund direkt Geld in die Krankenhäuser stecke, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei der Aussprache im Parlament. „2021 wird so viel in Krankenhäuser investiert wie nie zuvor.“
Das Geld soll vor allen den Kliniken zugutekommen. Von dem Gesetz sollen aber auch Menschen profitieren, die an Covid-19 erkrankte Angehörige pflegen oder wegen Kinderbetreuung während er Pandemie nicht arbeiten können.
Zusätzlich sollen Beschäftigten in den Kliniken unterstützt werden, die durch die Pandemie besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Dafür sollen aus dem Gesundheitsfonds 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Das Gesetz tritt im Oktober in Kraft, eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht nötig.
Besserer Schutz der Patientendaten
In den Kliniken ist vor allem ein Ausbau der „Notfallkapazitäten“ vorgesehen. Auch in die Telemedizin, in die Digitalisierung der Verwaltung und in die IT-Sicherheit der Krankenhäuser wird investiert. „Gesundheitsdaten sind die sensibelsten Daten, die es gibt“, sagte Spahn zur Begründung.
Beschäftigte in den Kliniken, mit der Versorgung von Corona-Patienten besonders belastet sind, sollen eine steuerfreie Sonderzahlungen bis zu 1000 Euro erhalten. Arbeitgeber und Länder können die Prämien auf bis zu 1500 Euro aufstocken.
„Arbeit im Krankenhaus ist und bleibt Teamarbeit“, sagte die SPD-Politikerin Sabine Dittmar. Grundsätzlich kämen Reinigungskräfte genauso in Frage für die Corona-Prämie wie das Pflegepersonal. Welche Beschäftige einen Anspruch auf die Corona-Prämie haben, sollen die Kliniken in Absprache mit den Betriebsräten vor Ort klären. „Dies kann Belegschaften spalten“, kritisierte der Linken-Abgeordnete Harald Weinberg. Grundsätzlich seien die Bonuszahlungen aber zu begrüßen.
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Wer während der Pandemie Kinderbetreuung und Arbeit unter einen Hut bringen muss, soll durch das neue Gesetz ebenfalls bessergestellt werden. „Eltern sollen ihre erkrankten Kinder zuverlässig betreuen können“, teilte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Bärbel Bas mit. Kinderkrankengeldtage sollen von 10 auf 15 Tage erhöht werden, für Alleinerziehende auf 30 Tage.
„Diese Investitionen wurden jahrzehntelang versäumt“
Auch wer an Covid-19 erkrankte Angehörige pflegen muss, soll Unterstützung erhalten – nicht zuletzt, weil so das Gesundheitssystem entlastet werde, wie es in dem Gesetz heißt. „Mit dem Schutzschirm für Pflege haben wir einen Anspruch auf bis zu 20 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld geschaffen“, sagt Bas. Diesen Anspruch soll es über den 30. September hinaus für das ganze Jahr geben.
Mit dem Gesetz versucht die große Koalition, die Folgen der Pandemie für das Gesundheitssystem abzufedern: Die neuen Auflagen des öffentlichen Gesundheitsschutzes hätten die „Behandlungskapazitäten mancher Krankenhäuser“ eingeschränkt, wie es in dem Gesetz heißt. „Vor diesem Hintergrund werden für Krankenhäuser Maßnahmen erforderlich, um potenzielle coronabedingte Erlösausfälle und coronabedingte Mehrkosten im Bedarfsfall auszugleichen.“
Hinzukommt, dass die Investitionen in die Gesundheitsversorgung in den vergangenen Jahren insgesamt zurückgegangen sind. Das will die große Koalition nun ausgleichen. „Diese Investitionen wurden jahrzehntelang versäumt“, kritisierte der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann.
Die Bundesärztekammer begrüßt das neue Gesetz grundsätzlich, hält die Summe von drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt aber für zu gering. Es seien insgesamt fünf Milliarden Euro nötig.