zum Hauptinhalt
Manche Menschen besorgen sich Atteste, um keine Maske tragen zu müssen.
© dpa

Atteste ohne Untersuchung: So hebeln Ärzte die Maskenpflicht aus

Manche mögen keine Masken und finden die Coronamaßnahmen übertrieben. Recherchen von Report Mainz zeigen, dass ihnen Ärzte willfährig Atteste ausschreiben.

Sie nennen sich „Ärzte für Aufklärung“, doch offenbar liegt ihnen herzlich wenig an fundierter Patienteninformation. Via Internet verspricht ein Häuflein von Medizinern und Verschwörungstheoretikern, Interessierten in der Coronakrise „großzügig“ Atteste gegen die Maskenpflicht auszustellen – und zwar auch ohne vorherige Untersuchung, wie das ARD-Magazin „Report Mainz“ am Dienstagabend berichtete.

Etwa 2.000 Unterstützer hat diese Initiative nach eigenen Angaben, darunter auch Hunderte angeblicher Ärzte, die sich namentlich und mit Wohnort auf der Webseite präsentieren. 30 sind es allein aus Berlin, 29 aus Hamburg, 18 aus München, 15 aus Köln und 11 aus Dresden. Als Köpfe und Sprecher fungieren vier Mediziner aus Hamburg, von denen einige bereits als Redner auf Anti-Corona-Demonstrationen auftraten. Gerade werben sie im Internet für einen „außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschuss“. 

Keiner von 19 Angeschriebenen verweigerte das Attest

An 40 der auf der Webseite gelisteten Ärzte wandten sich Reporter des ARD-Magazins mit dem Wunsch, von der Maskenpflicht befreit zu werden – und zwar nicht aus medizinischen Gründen, sondern wegen persönlicher Abneigung gegen die gesetzliche Vorgabe. 19 der Angeschriebenen antworteten, kein einziger verweigerte das Ausstellen eines solchen Attests aus ethischen Gründen. Bei Vor-Ort-Besuchen gelang es den Reportern tatsächlich, solche Bescheinigungen zu erhalten. In zwei Fällen verzichteten die Ärzte den Angaben zufolge nicht nur auf eine Untersuchung, sondern sogar auf jegliches Patientengespräch. Ein weiterer Mediziner bot sich an, das Attest nach Überweisung von 50 Euro per E-Mail zu schicken.

Beispielhaft: der Zahnmediziner Fritz Düker aus Offenburg. Nachdem sein vermeintlicher Patient am Tresen geäußert hatte, sich mit einer Atemschutzmaske „nicht anfreunden“ zu können und davon „genervt“ zu sein, erhielt er nach geschätzten zehn Sekunden bereits das Attest. Nachträglich zur Rede gestellt verkündete der Zahnarzt, dass der Bittsteller aus seiner Sicht ganz klar unter einer „oralen Maskenphobie“ gelitten habe. Gleichzeitig verkündete er, dass es „Hunderte von Gründen“ gebe, auf den gesetzlich verlangten Atemschutz zu verzichten. „Und es gibt nicht einen Grund, in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen.“ Denn bei Covid-19 handle es sich um „eine normale Grippe, die völlig überzeichnet wurde“.

Lauterbach: Mediziner missbrauchen ärztliche Autorität

Der SPD-Experte Karl Lauterbach bezeichnete das Ausstellen solcher Atteste ohne vorherige Untersuchung nicht nur als äußerst verwerflich, sondern auch als „kriminell“. Zwar könnten Ärzte sehr wohl die Meinung vertreten, dass die Bekämpfung der Pandemie zu streng erfolge. Mit ihrer Berufsausübung dürften sie das aber nicht vermengen. Was die genannten Mediziner täten, sei „nichts anderes, als dass man die medizinische, die ärztliche Autorität missbraucht, um ein Gesetz auszuhebeln“. Als Schutz vor der Pandemie sei die gesetzlich vorgeschriebene Maskenpflicht unbedingt notwendig, so der Abgeordnete und approbierte Mediziner. Durch das bewusste Umgehen der Maskenpflicht nähmen die Ärzte eine Verbreitung des Coronavirus mit Gefährdung von Menschen bereitwillig in Kauf.

Der Bundesärztekammer sind die selbsternannten „Ärzte für Aufklärung“ nicht bekannt. Der Kammer lägen „keine näheren Informationen über die besagte Gruppe vor, die über die frei zugänglichen Angaben im Internet hinausgehen“, sagte ein Sprecher dem Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health. Was die Atteste betrifft, verwies er auf Paragraf 25 ihrer Musterberufsordnung. Darin sei „klar geregelt“, dass bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren sei. Auch wenn es hier keine konkreten Vorgaben gebe, so der Sprecher, „dürfte es der notwendigen Sorgfalt entsprechen, den Patienten vor Ausstellung des Attestes zu untersuchen“.

Es stehe außer Frage, dass Ärzte einem Unbekannten kein Attest ausstellen dürfen, heißt es auch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Anders als etwa bei einer Verweigerung von empfohlenen Impfungen, die vertragsärztliche Leistung seien, hätten Kassenärztliche Vereinigungen oder Krankenkassen bei privatärztlich ausgestellten Attesten aber keine Sanktionsmöglichkeit gegen die Ärzte. Die obliege allein den Landesärztekammern. Bei nachgewiesener Verletzung der Sorgfaltspflicht kämen „vorrangig der Ausspruch von Verwarnungen oder Geldbußen in Betracht“, sagte der Sprecher der Bundesärztekammer. Nur diese könnten „für den jeweiligen Einzelfall tatsächliche oder rechtliche Fragestellungen hinsichtlich eines konkreten Sachverhalts klären“, also beispielsweise auch von den Beschuldigten eine Stellungnahme anfordern.

Womöglich sogar strafrechtlich relevant

Wenn ein Arzt ein Atteste ohne sorgfältige vorherige Untersuchung ausstelle, sei das ein Verstoß gegen die Berufsordnung, sagte Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, in der ARD-Sendung. „Wenn der Landesärztekammer dieser Umstand bekannt würde, hätte er ein Problem mit uns.“ Im schlimmsten Fall drohe dem Arzt eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro oder ein Berufsgerichtsverfahren.

Martin Stellpflug, Anwalt für Medizinrecht in Berlin, geht noch weiter. Wenn ein Mediziner einem Patienten ein Attest ausstelle, ohne ihn dafür vorher untersucht zu haben, könne das auch strafrechtlich relevant werden, sagte der Experte dem ARD-Magazin: als Verstoß gegen Paragraf 278 im Strafgesetzbuch, der das „Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ verbietet. Wenn dies „wider besseres Wissen“ geschehe, sehe das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor, heißt es dort.

Zur Startseite