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Vorsitzender des Nationalen Begleitgremiums und ehemaliger Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU).
© Kai-Uwe Heinrich/ TSP

Endlager für Atommüll: „So eine Suche hat es noch nicht gegeben“

Wie bekommt man Vertrauen in die Suche nach einem Atommüll-Endlager? Klaus Töpfer über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Lehren aus Gorleben.

Herr Töpfer, der Bund hat sich ins Gesetz geschrieben, bis 2031 ein Endlager für hochradioaktive Stoffe zu finden. Wie steht es um diese Suche?

Es handelt sich um einen sehr optimistischen Zeitplan. Das Nationale Begleitgremium (NBG) muss gewährleisten, dass die Endlagersuche zu keinem Zeitpunkt mit dem Signal verbunden wird, dass Bedenken zugunsten des Zeitplans hintangestellt werden. Die Neuaufstellung der Endlagersuche war zwingend. Die Verantwortung liegt nunmehr komplett in der öffentlichen Hand.

Dies ermöglicht die Chance, intensiver denn je die Entscheidung über ein Endlager in einem offenen, lernenden Verfahren ablaufen zu lassen. Als Nationales Begleitgremium werden wir die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger von allem Anfang an einfordern. Nicht die Zeit leitet uns, sondern das Mitnehmen der Menschen. Keine Frage darf offen bleiben.

Der Gesetzgeber hat im Standortauswahlgesetz auch der Transparenz eine hohe Bedeutung beigemessen. Sehen Sie diesen Anspruch erfüllt?

Was uns fehlt ist eine umfassende Überarbeitung des Geologie-Datengesetzes. Die Veröffentlichung der Daten muss nachvollziehbar und verständlich für die Endlagersuche geregelt werden. Dieses Gesetz ist lange angekündigt. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist es verankert. Wir erkennen ein großes Interesse der Bürgerinnen und Bürger, aber ebenso von den geologischen Landesämtern, an einer Regelung. Bis jetzt gibt es noch nicht einmal einen offiziellen Referentenentwurf.

Die Sorge ist auch keineswegs ausgeräumt, dass ein neues Gesetz eher eine Verschlechterung als eine Verbesserung des Zugangs zu den Daten bringt. Wenn die betroffenen Menschen an der Transparenz des Verfahrens und des Zugangs zu Daten zweifeln, wird es an der Mitwirkung bei der Endlagersuche mangeln.

Was sollte Ihrer Ansicht nach im Geologie-Datengesetz stehen?

Grundsätzlich sollte die gesamte Grundlage, die zur Ermittlung der Teilgebiete führt, offen zugänglich sein. Nicht nur der Transparenz, sondern der Mitwirkungsmöglichkeit der Bürger wegen. Die Menschen müssen das Gefühl haben, Subjekt und nicht Objekt der Endlagersuche zu sein.

Mit Schacht Konrad entsteht bereits ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Stoffe.
Mit Schacht Konrad entsteht bereits ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Stoffe.
© dpa/ Silas Stein

Das Wirtschaftsministerium scheint dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei der Ausarbeitung des Gesetzes einen hohen Stellenwert einzuräumen. Welche Kompromisse sind möglich?

Eine Suche, die einen Standort für eine Million Jahre finden soll, hat es noch nicht gegeben. Eigentumsrechte, die wenige Jahrzehnte überdauern, sollten dieser Suche nicht im Wege stehen. Wünschenswert wäre daher eine eigenständige Regelung im Geologie-Datengesetz, die sich speziell der Endlagersuche und der Veröffentlichung ihrer Daten annimmt. Entschädigungszahlungen für die Eigentümer geschützter Daten könnten eine Rolle spielen, ähnlich wie Entschädigungen im Kompromiss um den Kohleausstieg. Denkbar ist ebenfalls die Etablierung vereidigter Sachverständiger, anerkannter Vertrauenspersonen also, die diese Daten einsehen können.

Besteht nicht die Gefahr, das Vertrauen der Menschen zu verspielen, wenn nicht alle Daten, die Verwendung finden, veröffentlicht werden?

Die Gefahr besteht. Gleichzeitig müssen wir die Standorte einbinden, die als Zwischenlager gegenwärtig die Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe übernehmen. Wir sehen es als Lernaufgabe, an den Standorten dieser Zwischenlager zu erfahren, was die politischen Vertreter und die Menschen vor Ort bedrückt und was sie von dem Verfahren und der Entscheidung erwarten.

In Ahaus protestieren Menschen gegen ein „Endlos-Zwischenlager“, wie sie es besorgt nennen. Ein anderes Beispiel ist Jülich, Standort eines derzeit nicht genehmigten Zwischenlagers. Wenn das Vertrauen an solchen Standorten nicht vorhanden ist, wie soll es dann später für einen Endlagerstandort gewährleistet werden?

Gerade der Konflikt um das lange geplante Endlager Gorleben hat viel Vertrauen verspielt, Gräben gezogen. Wie können diese überwunden werden?

Das Vertrauen ist schon sehr früh verloren gegangen. Nun müssen wir uns fragen, wie man es zurückgewinnen, welche Lehren man ziehen kann. Das NBG ist eine unbefangen fragende, suchende und lernende Institution. Wir können nicht die historische Dimension von Gorleben umfassend aufarbeiten. Das NBG muss jedoch diese Gorleben-Erfahrungen so transparent herausarbeiten, damit im weiteren Prozess nicht die Fehler wiederholt werden, die den Widerstand in Gorleben in besonderer Weise begründet haben.

Der Salzstock Gorleben bleibt nun im Suchverfahren. Ist das sinnvoll?

Parteiübergreifend wurde im deutschen Bundestag und im Bundesrat beschlossen, dass Gorleben Teil dieser weißen Landkarte ist. Daran zu rütteln, würde die Endlagersuche nicht leichter machen. Mir bereitet es vielmehr Sorge, dass mit Bayern in einem Bundesland eine Koalitionsvereinbarung besteht, die das gesamte Bundesland als ungeeignet für den Standort eines Endlagers betrachtet. Das ist mit einer weißen Landkarte nicht vereinbar. Ein fairer, transparenter, ständig hinterfragender und lernender Prozess der Endlagersuche ist zwingend. Jede politische Vorfestlegung, jedes Bemühen, sich selbst von der Landkarte zu nehmen, gefährdet dieses ohnehin extrem schwierige Verfahren.

Am Weißekreuzplatz in Hannover liegt ein Gedenkstein für den Gorleben-Treck 1979.
Am Weißekreuzplatz in Hannover liegt ein Gedenkstein für den Gorleben-Treck 1979.
© dpa/ Christophe Gateau

Wie steht es um die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche? Sollte es nicht vor der Konferenz, auf der Mitte 2020 mögliche Endlagerregionen erörtert werden, eine breitere Beteiligung der Öffentlichkeit geben?

Lange bestand die Öffentlichkeitsbeteiligung bei komplexen Entscheidungsprozessen darin, Akzeptanz für ein bereits im Kern beschlossenes Ergebnis zu schaffen. Durch die schnellen, digitalen Zugänge der Menschen zu Informationen reicht das bei Weitem nicht mehr aus – und dies ist zu begrüßen. Es ist unumgänglich, Öffentlichkeitsbeteiligung neu zu denken. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, sehr viel früher Öffentlichkeit einzubinden.

Das gesellschaftliche Selbstbewusstsein wird immer stärker. Daraus ergeben sich hohe Ansprüche an die Gestaltung einer offenen, parlamentarischen Demokratie. Die Politik kann nicht mehr wie bisher Zeitpläne bestimmen. Das NBG ist von Beginn an von der Prämisse ausgegangen: Wenn man die Menschen erst einbindet, sobald ein Konzept vorliegt, kommt man zu spät. Sobald Mitte 2020 die Teilgebiete genannt werden, wird es Spannungen geben. Wir müssen die Zeit bis dahin gut nutzen.

Welche Chancen und welche Grenzen hat das Begleitgremium als Mittler zwischen Politik und Öffentlichkeit?

Dieser Fall, einen Standort für eine Million Jahre zu finden, bringt immer die Wahrscheinlichkeit mit sich, dass in der Tendenz zu kurz gedacht wird. Das fordert zwingend, offen zu bleiben für neue Erkenntnisse und Flexibilität in diese Entscheidungen mit einzubringen.

Das NBG als neue Institution in dem Auswahlprozess für ein Endlager hochradioaktiver Abfallstoffe muss ständig daran arbeiten, dass diese Entscheidung in Prozessen abläuft, die von Beginn an die Sorgen, Vorbehalte, ja Ängste der Bürgerinnen und Bürger erkennt und aufgreift – muss sicherstellen, dass die betroffenen Menschen Subjekt dieser Entscheidungen sind und bleiben.

Klaus Töpfer (CDU) ist einer der Vorsitzenden des Nationalen Begleitgremiums. Von 1987 bis 1994 war er Bundesumweltminister in der Regierung von Helmut Kohl.

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