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Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln.
© Oliver Berg/dpa

Bedrohungspotenzial: Sicherheitsbehörden identifizieren mehr Risiko-Islamisten

Die Zahl jener Radikal-Islamisten steigt, die von Verfassungsschutz und Polizei in die terroristische Szene eingeordnet werden. Erstmals gibt es auch Details über die Struktur der Salafisten.

Polizei und Verfassungsschutz identifizieren immer mehr Radikal-Islamisten, von denen eine Terrorgefahr ausgeht. Nach einer aktuellen Erhebung der Sicherheitsbehörden konnten rund 2220 Personen mit Deutschlandbezug ausgemacht werden, die dem islamistisch-terroristischen Spektrum angehören. Ende Mai rechneten die Behörden noch rund 1900 Männer und Frauen dem „islamistisch-terroristischen Personenpotenzial“ (ItP) zu. Ein Jahr zuvor waren etwa 1700 Menschen in diese Kategorie eingeordnet worden

„Diese Zahl verdeutlicht das aktuelle Bedrohungspotenzial“, sagte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Die Sicherheitsbehörden legen ihr besonderes Augenmerk auf die Beobachtung dieses Personenkreises.“ Der Anstieg der Zahl geht auch darauf zurück, dass die Verfassungsschützer durch eine bessere Aufklärung mehr Informationen über die Szene gewonnen haben.

Das BfV hat demnach erstmals auch Details über die Angehörigen der insgesamt etwa 11 200 Anhänger starken Salafisten-Szene in Deutschland aufgeschlüsselt. So ist etwas mehr als ein Drittel (38 Prozent) der Salafisten zwischen 26 und 35 Jahre alt. Ein weiteres Drittel (35 Prozent) ist 36 Jahre oder älter. Etwa ein Viertel (27 Prozent) ist bis zu 25 Jahre alt. Nur 12 Prozent der Salafisten sind demnach weiblich, lediglich 8 Prozent sind Konvertiten, die von einer anderen Religion zum Islam übergetreten sind. 90 Prozent aller Salafisten haben einen Migrationshintergrund.

Zum „islamistisch-terroristischen Personenpotenzial“ werden die von den Polizeibehörden festgestellten sogenannten Gefährder sowie „relevante Personen“ gezählt, aber auch andere Menschen, die der Verfassungsschutz auf dem Schirm hat. Gefährdern trauen die Behörden jederzeit einen Terroranschlag zu. Als relevant wird beispielsweise eingestuft, wer im extremistischen Spektrum eine Führungsrolle hat, als Unterstützer gilt oder enge Kontakte zu Gefährdern unterhält.

Zu dem genannten Personenpotenzial gehören laut Verfassungsschutz auch Menschen, die sich derzeit nicht in Deutschland aufhalten, aber einen engen Bezug zu Deutschland haben. Das sind etwa Männer und Frauen, die ausgereist sind, um sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien oder im Irak anzuschließen. Diese Personen müssen auch nicht unbedingt deutsche Staatsangehörige sein - es reicht, wenn sie vor der Ausreise einen wichtigen Bezugspunkt wie etwa Familie, Freunde oder Beruf in der Bundesrepublik hatten. Sicherheitsbehörden befürchten, dass einige der Ausgereisten nach den Gebietsverlusten des IS nach Deutschland zurückkehren. (dpa)

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