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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant ein Gesetz gegen Hasskommentare in den Sozialen Netzwerken.
© picture alliance / dpa

Geplantes Gesetz gegen Hasskommentare: Selbst die Regierung weiß nicht, welche Inhalte strafbar sind

Die Betreiber sozialer Netzwerke sind unsicher, welche Inhalte strafbar sind - das gilt auch für den Internetauftritt der Bundesregierung. Das geplante Gesetz gegen Hasskommentare soll helfen.

Mit Blick auf die erste Lesung im Bundestag am Freitag hat die Koalition das geplante Gesetz gegen Hasskommentare in sozialen Netzwerken nachgebessert. Die Netzgemeinde läuft Sturm gegen das Vorhaben, weil sie voreilige Löschungen befürchtet. Recherchen des Tagesspiegels zeigen: Auch bei den Netzwerkauftritten der Bundesregierung gibt es Unsicherheit, welche Inhalte strafbar sind und welche nicht. Im Zweifel wird gelöscht.

In welchen sozialen Netzwerken ist die Bundesregierung aktiv?

Ein Social-Media-Team im Bundespresseamt betreut mehrere Accounts, unter anderem auf Facebook, Youtube, Twitter, Instagram und Flickr. Zusätzlich betreiben die Bundesministerien eigene Social-Media-Kanäle. Die Regierung sieht dies als „zeitgemäße Erweiterung ihrer Öffentlichkeitsarbeit“. Das Angebot sei „bürgernah und dialogorientiert“. Geprägt werden die Auftritte insbesondere bei Facebook und Twitter von Regierungssprecher Steffen Seibert. Bei Twitter hat er rund 760000 Follower. 440000 Abonnenten sind es bei Facebook.

Wann löscht die Regierung Kommentare?

„Löschungen von Nutzerbeiträgen behalten wir uns im Rahmen der Moderation bei allen Rechtsverletzungen einschließlich unserer Netiquette, insbesondere bei strafbaren Inhalten vor“, erklärt ein Regierungssprecher. Die „Netiquette“ sind Verhaltensregeln für den Netz-Dialog, die im Fall der Regierung mehr als den Ausschluss von Rechtsverletzungen umfassen. „Gewaltverherrlichende, diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche, sexistische, menschenverachtende oder verfassungsfeindliche Beiträge haben hier keinen Platz“, heißt es wörtlich. „Sarkasmus und Ironie“ werden kritisch gesehen, da sie zu Missverständnissen führen könnten. Auch „Provokationen“ oder „Schmähungen“. Auch „themenfremde“ Beiträge sowie „Kommentarfluten oder Wiederholungen“ können aussortiert werden.

Was meldet die Bundesregierung als strafbar?

Dabei geht es um sogenannte Äußerungsdelikte, etwa Beleidigung, Bedrohung, die Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung oder Religionsbeschimpfung. Welche, darüber schweigt sich die Regierung aus, auch gegenüber dem Parlament. Es würden dazu keine Statistiken geführt, hieß es auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion. Die angefragten Informationen liegen im Bundespresseamt allerdings vor und könnten auch für parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehen: Die Social-Media-Mitarbeiter schicken ihre Anzeigen an eine zentrale E-Mail-Adresse der Berliner Polizei.

Welche Anzeigen sind bisher erfolgt?

Nach Tagesspiegel-Recherchen gab es 2017 acht Fälle, überwiegend bei Facebook. Es ist der typische Müll aus dem Netz: Todesdrohungen, Nazi-Grüße, antiislamische Hetze, meist unter falschem Namen, manchmal aber auch mit der echten Identität. So drohte ein „Achim Maria Deubel“ den „Verbrechern“, dass man sie „aufhängen“ solle. Auf Instagram postete ein „leon_raymond88“, dass Deutsche muslimische Frauen vergewaltigen und muslimische Männer „abstechen“ sollen. Ein „Florian Viets“ hofft, es möge jemand kommen, „der der Alten die Gurgel umdreht“, und ein „Wilhelm Wahr“ möchte Merkel „hängen“ sehen.

Sind die Einträge strafbar?

Da sind sich die Anzeigenerstatter auch nicht immer sicher. Konkrete Delikte nennen sie im Regelfall nicht und legen die Fälle Polizei und Justiz „zur Prüfung“ vor. Bei einem „Heil Hitler“-Eintrag merkt ein Bearbeiter an, ihm sei nicht klar, ob solche Kommentare der Strafverfolgung unterlägen. Bei zwei der acht Anzeigen hat sich bestätigt, dass Ermittlungen eingeleitet, aber kurz darauf wieder eingestellt wurden. In einem Fall half eine Anfrage bei Instagram nicht weiter. Bei einem anderen, in dem sich ein Youtube-Nutzer unter dem Namen „Emma ist glücklich“ in englischer Sprache wünscht, dass ihre „muslim friends“ über Angela Merkel herfallen mögen, scheiterte es schon daran, dass der Eintrag vom Social-Media-Team nicht freigeschaltet wurde.

Gibt es auch Verurteilungen?

Wenn, dann selten. Als Beleidigungen wären vermutlich alle angezeigten Beiträge strafbar. Bei Polizei und Justiz ist allerdings bekannt, dass Angela Merkel regelmäßig auf den nötigen Strafantrag verzichtet. Täte sie es nicht, heißt es aus Kreisen der Ermittler, müsste wohl mehr Personal eingestellt werden. Dass die Verfahren wegen anderer Delikte im Sande verlaufen, ist typisch. Entweder kooperieren die Netzwerkbetreiber nicht ausreichend oder sie können auch nicht mehr übermitteln als falsche Personalien, die bei der Anmeldung eingegeben worden waren, heißt es aus Justizkreisen. Oft lassen sich auch IP-Adressen nicht klar zuordnen.

Ist das Löschen erlaubt?

„Sofern es überhaupt einer Rechtsgrundlage für die Löschung bedarf, machen wir von unserem Recht als Betreiber des Auftritts Gebrauch. Im Übrigen berufen wir uns auf das allgemeine Recht, unsere Pflicht zur Wahrung des Grundgesetzes sowie unsere Netiquette“, erklärt die Bundesregierung. Das dürfte für eindeutig strafbare Inhalte auch genügen. Aber die Löschpraxis reicht ja viel weiter. „Wenn der Staat zu Öffentlichkeitsarbeitszwecken einen Kommunikationsverkehr mit Forumfunktion eröffnet, ist er dabei gleichheitsrechtlich gebunden und jedenfalls gehindert, Einwirkungen auf die Darstellung der Kommunikation vorzunehmen, die verzerrend wirken, also das Bild der Meinungen, wie es sich aus der Teilnahme der Nutzer ergibt, verfälschen“, sagt der Medienrechtler Matthias Cornils von der Uni Mainz. Demnach kann es schwierig sein, etwa Dauerkommentatoren mit immergleichen Thesen einen Riegel vorzuschieben. Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers meint, die Regierung dürfe „nicht löschen, was sie will, sondern bedarf einer konsistenten Begründung“. Bei strafbaren Inhalten sei das kein Problem, andernfalls würde sie schnell in den Bereich der Beihilfe kommen. „Bei Sonstigem muss eine Rechtfertigung und eine politisch neutrale Anwendung gewährleistet sein.“ Nachprüfen kann das freilich niemand. Der Medienrechtler Christian Alexander sieht das Löschen mehr als „Begleitmaßnahme“ staatlicher Kommunikation. Dennoch: „Die Entfernung eines Kommentars kann daher nicht isoliert betrachtet werden, sondern immer nur im Kontext mit der jeweiligen Kommunikationsmaßnahme.“

Warum dürfen und müssen Netzwerke Hasskommentare löschen?

Netzwerke wie Facebook sind gemäß dem Telemediengesetz bei der Haftung für Nutzerkommentare privilegiert, doch bleiben sie aufgrund allgemeiner Gesetze grundsätzlich zur Löschung rechtswidriger Inhalte verpflichtet. Strafbare Kommentare müssen sie unverzüglich entfernen, sobald sie davon Kenntnis erhalten. Facebook reagiert oft nicht oder zu langsam. Deshalb will die Koalition mit dem „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ gegensteuern.

Wie soll das neue Gesetz helfen?

Vorgesehen sind eine gesetzliche Berichtspflicht für soziale Netzwerke über den Umgang mit Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalte, ein „Beschwerdemanagement“ sowie die Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern gegen das Unternehmen und die Aufsichtspflichtigen geahndet werden. In der Regel sollen strafbare Hasskommentare 24 Stunden nach ihrer Meldung verschwunden sein.

Was wird daran kritisiert?

Hauptsächlich, dass den Unternehmen die Entscheidung überantwortet wird, festzustellen, was rechtswidrig ist und was nicht. So solle das Netzwerk zum „Hilfssheriff“ des Staates gemacht werden, dem eigentlich die Aufgabe zufiele, Rechtsverstöße zu verfolgen und zu sanktionieren. Zudem wird befürchtet, dass Diskussionsbeiträge aufgrund drohender Bußgelder voreilig gelöscht werden und damit die Meinungsfreiheit in den Netzwerken eingeschränkt wird. Ein weiteres Problem liegt ähnlich wie bei der Bundesregierung: Was rechtswidrig ist und was nicht, kann ein schwieriger Abgrenzungsfall sein. Sogar Juristen sind bei Äußerungsdelikten oft unterschiedlicher Meinung.

Wird die Kritik aufgenommen?

Die Koalition hat die Gesetzesbegründung zum Regierungsentwurf aus dem Haus von Justizminister Heiko Maas (SPD) kürzlich erweitert. Bußgelder sollen nur verhängt werden, wenn soziale Netzwerke kein taugliches Verfahren zur Löschung von Hasskommentaren, Beleidigungen oder Straftaten einrichten, sagt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner. „Die rechtliche Einschätzung von Kommentaren in Einzelfällen führt nicht zu Bußgeldern, wenn die Beurteilung vertretbar begründet ist.“ Man wolle verhindern, dass soziale Netzwerke im Zweifel zu schnell löschen, um den hohen Bußgeldern zu entgehen. Außerdem sei der Anwendungsbereich des Gesetzes präzisiert worden. Es würden nur soziale Netzwerke ohne Themenvorgabe erfasst. „Auf Maildienste wie GMX und Web.de, auf berufliche Netzwerke wie LinkedIn und Xing und auf Dienste wie WhatsApp ist das Gesetz nicht anwendbar.“

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