Hasskommentare: Auch die Bundesregierung ist beim Löschen unsicher
Die Regierung twittert, postet - und löscht. Insbesondere, was die zuständige Social-Media-Redaktion für strafbar hält. So ganz genau weiß man das aber nicht.
Die Bundesregierung hat im laufenden Jahr mindestens acht Fälle von Hasskommentaren aus ihrem Social-Media-Angebot zur Anzeige gebracht, die sich überwiegend gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) richten. In den Meldungen an die Polizei zeigt sich aber auch Unsicherheit, ob die Einträge tatsächlich strafbar sind. In mindestens zwei Fällen hat die Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen geführt, beide Verfahren wurden bereits eingestellt. Nach Auskunft eines Regierungssprechers sind alle Einträge sofort gelöscht worden. Nähere Auskünfte werden nicht erteilt: „Es gibt keine Statistiken, Strichlisten oder Tabellen über diese Vorfälle“, heißt es. „Sobald die Beiträge durch uns gelöscht sind oder zur Anzeige gebracht wurden, sind diese für unsere Arbeit nicht mehr von Bedeutung“. Dem Tagesspiegel liegen die gemeldeten Nutzerkommentare vor. Offenbar gibt es auch bei den Verantwortlichen im Bundespresseamt vielfach Zweifel, ob es sich tatsächlich um strafbare Inhalte handelt. Sie werden der Polizei ausdrücklich „zur Prüfung“ übermittelt. „Ich weiß nicht, ob Kommentare schon der Strafverfolgung unterliegen“, heißt es etwa in einer Anzeige von Ende Januar zum Beitrag eines Nutzers, der ein Foto mit einem Auftritt Merkels im Berliner Dom bei Instagram mit den Worten „Heil Hitler“ kommentierte. Die Bundesregierung präsentiert sich unter anderem auf Facebook, Twitter, Instagram und Youtube. Das Angebot wird von der Social-Media-Redaktion des Bundespresseamts betreut. Halten die Mitarbeiter einen Kommentar für einen Verstoß gegen das Strafgesetz, leiten sie ihn an eine zentrale E-Mail-Adresse der für das Regierungsviertel örtlich zuständigen Polizeidirektion Drei. Dies sei eine „Serviceleistung“, heißt es bei der Polizei.
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