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Horst Seehofer (CSU), Bundesminister für Inneres, Heimat und Bau.
© Michael Kappeler/dpa

Kampf gegen den Terror: Seehofer will Kinderdaten speichern

Der Verfassungsschutz soll künftig auch Informationen von Kindern sowie Daten von Whatsapp kontrollieren dürfen. Der SPD geht das zu weit.

Das Bundesinnenministerium will islamistischen Anschlägen noch stärker vorbeugen. So soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) künftig in seinem Datensystem Nadis auch Informationen über Minderjährige speichern dürfen, die noch keine 14 Jahre alt sind. „Nach unserer Erfahrung sind immer mehr Kinder und Jugendliche im dschihadistischen Umfeld unterwegs“, sagte Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke am Dienstag in Berlin. Er verwies auf eine „erhebliche Zahl“ von Minderjährigen, die sich mit ihren als Gefährder eingestuften Eltern in Syrien aufhalten. Möglicherweise kämen diese Kinder nach Deutschland zurück, sagte Engelke.

Der Wegfall der Altersgrenze bei der Speicherung von Daten zu Minderjährigen ist eine der Änderungen, die Innenminister Horst Seehofer (CSU) rechtlich verankern will. Sein Haus hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts“ vorgelegt, über das sich jetzt die Experten in weiteren Ministerien beugen. Vorgesehen ist auch, dem BfV die Online-Durchsuchung zu erlauben, über die beispielsweise ein Laptop ausgelesen werden kann. Bislang verfügt nur der bayerische Verfassungsschutz über die Befugnis – und hat sie in einem Terrorfall so nutzen können, dass ein Anschlag verhindert wurde.

Seehofer beruft sich auf den Koalitionsvertrag

Dem BfV soll zudem die sogenannte Quellen-TKÜ erleichtert werden, also das Eindringen in die verschlüsselte Kommunikation von Terroristen bei Messengerdiensten wie Whatsapp und Telegram. Seehofer will dem Nachrichtendienst auch die Nutzung von Vorratsdaten der Telekommunikation ermöglichen. Im Gesetzentwurf ist auch vorgesehen, die Befristung der Befugnis des BfV aufzuheben, bei Banken, Luftfahrtunternehmen und Firmen der Telekommunikationsbranche Informationen über terrorverdächtige Kunden einzuholen.

Seehofer beruft sich auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes und auf Beschlüsse der Innenministerkonferenz. Dennoch geht dem Koalitionspartner SPD der Gesetzentwurf zu weit. Die Union argumentiert jedoch, der Verfassungsschutz dürfe im Wettlauf mit technisch versierten Terroristen nicht abgehängt werden.

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