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Kurden demonstrieren in Köln für den inhaftierten PKK-Führer Öcalan.
© Oliver Berg/dpa

Razzia im "Mezopotamien"-Verlag: Seehofer verbietet zwei PKK-Vereinigungen

Innenministerium: Verlage sind Tarnorganisationen. Die Kurden-Partei ist seit 1993 in Deutschland verboten.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat zwei Vereinigungen verboten, die als Teilorganisationen der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gelten. Wie das Bundesinnenministerium am Dienstag mitteilte, richtet sich das Verbot gegen die „Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH“ sowie die „MIR Multimedia GmbH“. Seit den frühen Morgenstunden werde das Verbot in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Durchsuchungen und der Beschlagnahme von Material vollzogen. Die PKK ist in Deutschland seit 1993 verboten.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat Deutschland wiederholt aufgefordert, einen entschlosseneren Kampf gegen die PKK zu führen. Er bezeichnet die PKK als Terrororganisation. Die Türkei habe auch Auslieferungsanträge gestellt, sagte Erdogan im vergangenen Herbst nach einem Staatsbesuch in Deutschland.

Verbot systematisch wird ausgehölt

Seehofer sagte laut Mitteilung seines Ministeriums: „Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen“, sagte Seehofer laut Mitteilung.

Nach einer vorangegangenen Durchsuchung der Geschäftsräume habe sich der Verdacht bestätigt, dass der Geschäftsbetrieb beider Vereinigungen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK diene, teilte das Ministerium mit. Unter dem Tarnmantel als Verlagsbetriebe kämen sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten ausschließlich der PKK zugute. „Mit ihrem wirtschaftlichen Ertrag werden die Aktionsmöglichkeiten der Terrororganisation in Deutschland und Europa nachhaltig gestärkt. Damit werden die Wirkungen des PKK-Verbots systematisch ausgehöhlt“, hieß es weiter.

Die PKK ist in Deutschland nach Angaben des Ministeriums mit etwa 14.500 Anhängern die „mit Abstand mitgliederstärkste extremistische Ausländerorganisation“. Sie nutze Deutschland als „Raum des Rückzugs, der Refinanzierung und Rekrutierung“. Die Strafverfolgungsbehörden der Länder haben demnach seit 2004 „in einer sehr hohen vierstelligen Zahl“ strafrechtliche Ermittlungsverfahren mit PKK-Bezug eingeleitet.

180 Verfahren beim Generalbundesanwalt

Der Generalbundesanwalt (GBA) hat den Angaben zufolge in bislang 180 Verfahren mit diesem Bezug ermittelt. Auf Anklage des GBA seien seit 1992 durch die Oberlandesgerichte mehr als 70 Urteile gegen Funktionsträger der PKK in Deutschland ergangen, mit denen mehr als 90 Angeklagte verurteilt wurden.

Darüber hinaus haben die Verbotsbehörden des Bundes und der Länder seit 1993 weitere 52 der PKK zuzurechnende Organisationen verboten, teilte das Ministerium mit. Zuletzt habe das BMI im Jahr 2008 den PKK-Fernsehsender Roj-TV mit einem Betätigungsverbot für Deutschland belegt. dpa

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