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Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU)
© Bernd von Jutrczenka/dpa
Update

Mutmaßlich fehlerhafte Asyl-Bescheide: Seehofer verbietet Bremer Bamf-Außenstelle Asylentscheidungen

Der Innenminister reagiert auf die Affäre um Unregelmäßigkeiten in der Bremer Bamf-Außenstelle: Die Behörde darf nicht mehr über Asylanträge entscheiden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat als Konsequenz aus der Affäre um unrechtmäßige Asylentscheide in Bremen der dortigen Außenstelle des Flüchtlingsbundesamtes (Bamf) bis auf weiteres verboten, über Anträge von Flüchtlingen zu entscheiden. Das teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Seehofer erklärte den Schritt damit, dass das Vertrauen in die Arbeit der Außenstelle "massiv geschädigt" worden sei.

Die Bearbeitung der Asylverfahren des Ankunftszentrums Bremen werde von anderen Außenstellen des BAMF mit sofortiger Wirkung übernommen. Weiter hieß es, ein Bericht der internen Revision des Bamf vom 11. Mai zeige „deutlich, dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden“. In der Bamf-Außenstelle Bremen sollen zwischen 2013 und 2016 Mitarbeiter mindestens 1200 Menschen ohne ausreichende rechtliche Grundlage Asyl gewährt haben.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) begrüßt die Schritte gegen die Außenstelle des Flüchtlingsbundesamtes. „Durch die offensichtlich rechtswidrige Praxis dieser Bundesbehörde ist Bremen ein noch nicht absehbarer immenser Schaden in Millionenhöhe entstanden“, teilte Mäurer am Mittwoch mit. „Unser Vertrauen in diese Behörde ist schwer erschüttert.“ Am Freitag soll eine Delegation des Bundesinnenministeriums nach Bremen kommen, um über den mutmaßlichen Bamf-Skandal zu sprechen. Mäurer hatte zuvor die Informationspolitik des Bamf kritisiert und einen umfassenden Bericht von Seehofer gefordert.

Gegen die damalige Bremer Bamf-Chefin und weitere Verdächtige laufen Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und bandenmäßiger Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth geht auch einer Strafanzeige gegen Behördenchefin Jutta Cordt und weitere Mitarbeiter nach. Förmliche Ermittlungen seien jedoch nicht eingeleitet worden, sagte eine Sprecherin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Bislang sei routinemäßig lediglich ein Aktenzeichen vergeben worden. Geprüft werde nun der in der Anzeige aufgeworfene Verdacht einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet. Seehofer selbst soll am Dienstag im Innenausschuss des Bundestages Rechenschaft über die Unregelmäßigkeiten beim Flüchtlingsbundesamt ablegen. (dpa)

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