zum Hauptinhalt
Horst Seehofer (CSU) steht mit Gebirgsschützen am Patronatstag an der Kaltenbrunner Wiese zusammen.
© Tobias Hase/dpa

"Masterplan Migration": Seehofer: Pilot-Abschiebezentren sollen im Herbst starten

Die ersten Rückführungszentren sollen im Herbst an mehreren Standorten in Betrieb gehen. Für die Kritik der SPD an seinem Gesetzesentwurf zeigte der Bundesinnenminister kein Verständnis.

Im Herbst sollen laut Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die ersten Pilot-Rückführungszentren für Flüchtlinge an mehreren Standorten in Betrieb gehen. Seehofer kündigte bei seinem Antrittsbesuch im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am Freitag in Nürnberg an, man wolle diese sogenannten Ankerzentren nach der parlamentarischen Sommerpause im September oder Oktober „in enger Kooperation mit den Ländern“ einrichten. Man gehe den Weg der Pilot-Zentren, weil es für deren Einrichtung „erst einmal keine Gesetzesänderungen braucht“. Man wolle im Pilotbetrieb austesten, welche Rechtsänderungen überhaupt nötig seien.

Man erhoffe sich von diesen Ankerzentren „eine weitere Verbesserung bei der Dauer und der Qualität der Verfahren“, sagte Seehofer. Derzeit dauere ein Asylverfahren von der Antragsstellung bis zur Entscheidung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge etwa drei Monate. Würde man erst alle möglichen nötigen Rechtsänderungen angehen, „würde sich die Einrichtung dieser Zentren bis zum Sankt-Nimmerleinstag verschieben“. Anker stehe für Ankunft, Entscheidung, Rückführung, erläuterte der Bundesinnenminister und CSU-Chef. Er betonte, bis zur Sommerpause seinen angekündigten „Masterplan für Migration“ dem Bundeskabinett vorzulegen.

Die Leiterin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Jutta Cordt, sagte, sie habe mit ihren Mitarbeitern dem Bundesinnenminister ein „Lagebild über die Aufgabenerledigung“ ihrer Behörde gegeben: „Wir haben natürlich auch ein Augenmerk darauf gelegt, was unsere Beiträge für kommende Herausforderungen sein können.“ Man habe die großen Rückstände der Asylverfahren aus den vergangenen Jahren komplett abgearbeitet. Zum Thema Ankerzentren sagte Cordt, das Bundesamt habe immer von der „engen Zusammenarbeit mit den Ländern in den einzelnen Bereichen“ profitiert. Seehofer sagte, es soll „möglichst vor der Sommerpause“ eine Standortplanung vorliegen.

Kein Verständnis für Kritik am Gesetzesentwurf

Der Bundesinnenminister reagierte mit Unverständnis auf die Kritik aus der SPD an seinem Gesetzentwurf zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz. "Wir haben uns strikt an den Koalitionsvertrag gehalten", sagte Seehofer am Freitag in Nürnberg. "Die von unserem Partner ausgelöste, für mich nicht nachvollziehbare Debatte verstehe ich in diesem Verfahrensstadium überhaupt nicht." Union und SPD hatten sich bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, den Familiennachzug bei subsidiär geschützten Flüchtlingen bis Ende Juli ausgesetzt zu lassen. Ab August soll der Nachzug von monatlich 1000 Angehörigen gestattet werden, dazu kommen besondere Härtefälle.

Nach Medienberichten über von Seehofer geplante strenge Kriterien hatte unter anderem Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) die Befürchtung geäußert, dass die vereinbarte Zahl von 1000 Familienangehörigen pro Monat unterschritten werden könnte. Für Wirbel sorgte unter anderem die Darstellung, dass Empfängern von Sozialleistungen das Nachholen der Familie verwehrt werden könne. Das Innenministerium dementierte dies. Zwar gebe es im Aufenthaltsgesetz bereits die Regelung, dass Empfängern von Leistungen wie Hartz IV der Anspruch auf Familiennachzug verwehrt werden könne. Allerdings solle dies bei der Neuregelung für subsidiär Geschützte keine Anwendung finden.

SPD: Auch volljährige Kinder sollen nachgeholt werden können

Aus der SPD kamen auch Forderungen, den Begriff der nachzugsberechtigten "Kernfamilie" möglichst weit auszulegen. Die SPD-Parteilinke Hilde Mattheis verlangte etwa, dass auch volljährige Kinder und Geschwister nachgeholt werden können. Seehofer sagte, es sei eine "pure Selbstverständlichkeit" in Gesetzgebungsverfahren, dass der Gesetzentwurf nach der Erarbeitung durch das zuständige Ministerium in die Ressortabstimmung gegeben werde. "Es ist ziemlich unüblich, eine solche Ressortanhörung durch unserer Koalitionspartner öffentlich zu begleiten", sagte der CSU-Chef mit Blick auf die Äußerungen aus der SPD. "Wenn wir das bei jedem Gesetzentwurf machen (...), dann wäre das nicht bekömmlich für die gesamte Koalition."

Seehofer wies darauf hin, dass die anderen Ministerien nun die Möglichkeit zur Stellungnahme hätten. "Jetzt warten wir, was wir bekommen" - unter anderem vom Auswärtigen Amt, "das war ja besonders laut". Sollte in der Ressortabstimmung keine Einigkeit hergestellt werden, könnte es am Ende einen Koalitionsausschuss zu diesem Thema geben. "Aber diese Notwendigkeit sehe ich nicht", sagte der Minister und riet dazu, das Verfahren "mit Sachorientierung und mit großer Gelassenheit zu durchlaufen". (AFP, epd)

Zur Startseite