Deutlicher als das Amt erlaubt: Seehofer droht Niederlage gegen die AfD in Karlsruhe
Der Bundesinnenminister hatte in einem Interview die AfD heftig angegriffen. Damit könnte er eine Grenze überschritten haben.
„Das können Sie alles senden“ ist einer jener Sätze, mit denen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) seinen Umgang mit der Öffentlichkeit markiert. Er will gehört werden, wie er spricht. Ungefiltert, unzensiert. Das kann zu Kollisionen führen. Absehbar wird es eine mit dem Grundgesetz geben, wie am Dienstag bei einer Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts deutlich wurde. Denn es kann sein, dass Seehofer deutlicher wurde, als es sein Amt erlaubt.
Geklagt hat die AfD. Sie moniert ein Interview Seehofers mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa), das im Anschluss über die amtliche Internetseite des Innenministeriums verbreitet wurde. Der Schwerpunkt lag bei der Arbeit der Groko. Schlagzeilen aber machten seine Attacken gegen die AfD. Der Minister empörte sich, dass die Fraktion die Haushaltsdebatte dafür nutzte, den Bundespräsidenten politisch anzugehen. Üblicherweise steht der Präsidentenhaushalt außerhalb der Diskussion. „Die stellen sich gegen diesen Staat“, ließ Seehofer sich vernehmen. Das Verhalten sei „hochgefährlich“ und müsse scharf verurteilt werden. Man dürfe den Präsidenten nicht einfach abkanzeln: „Das ist staatszersetzend.“
Geht das zu weit? Politikerinnen und Politiker steht wie allen das Grundrecht der Meinungsfreiheit zur Seite. Sie ringen im politischen Wettbewerb und müssen sich profilieren und abgrenzen können. So weit besteht Einigkeit. Konflikte gibt es, wenn die demokratischen Wettbewerber zugleich Regierungsämter ausüben – als Kanzlerin oder als Minister zum Beispiel. Denn das Amt erfordert Neutralität und Zurückhaltung im Meinungskampf.
Auf dem juristischen Papier ist die Trennung sauber zu ziehen, in der Praxis wird sie unscharf. So warnte der Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung Klaus Ferdinand Gärditz schon im Vorfeld vor einem „Korsett“, das man den Akteuren anlegen würde. Man dürfe Politiker nicht in Berufsbeamte verwandeln, sagte er vor Gericht. Der parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium Günter Krings (CDU) fürchtet sogar, sein Chef könne mit einem stattgebenden Urteil „mundtot“ gemacht werden.
Der politische Wettbewerb wird verändert
Wo die Schwelle zum Missbrauch liegt, ist eine Frage des Einzelfalls. Das richterliche Prüfkonzept steht, weshalb der Senatsvorsitzende und Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle den vorliegenden Sachverhalt als „in rechtlicher Dimension überschaubar“ beschreibt. Im Prinzip dürfen sich auch Amtsträger parteipolitisch einmischen. Aber sie dürfen sich dabei eben nicht spezifisch amtlicher Mittel bedienen. So hat es das Gericht etwa in Fällen der CDU-Politikerin Johanna Wanka und der SPD-Politikerin Manuela Schwesig festgeschrieben.
Die Verhandlung konzentrierte sich deshalb relativ schnell auf die Erscheinungsform von Seehofers Beitrag: Als ein zwar von unabhängiger Seite geführtes Presseinterview, das aber in voller Länge nur auf der Ministeriums-Webseite und sonst in keinem Pressemedium veröffentlicht wurde. Der Regierungsbevollmächtigte Gärditz fand nichts dabei. Es stehe ja „dpa“ als Fremdreferenz darüber. Eine „Serviceleistung“ zugunsten der Presse, so will er die Veröffentlichung verstanden wissen.
AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau hält das für Ausreden. Das Interview sei eine „Aktion“ des Ministeriums gewesen, was man bereits an dessen „minderwertiger Qualität“ erkenne. Statt Seehofer kritisch zu befragen, seien nur Stichworte gereicht worden.
Richter Peter Müller, früher Ministerpräsident im Saarland, wird einen Urteilsentwurf erarbeiten. Er sprach davon, dass eigentlich jedem Regierungsvertreter die Grenzen parteipolitischer Einmischung bewusst seien. Dass der Hinweis auf die dpa genügen soll, um sich aller Verantwortung zu entledigen, scheint ihm nicht nachvollziehbar. Die Publikation auf der amtlichen Internetseite könne sehr wohl ein Eingriff sein, sagt er, sie verändere den politischen Wettbewerb. „Die Opposition hat dieses Mittel nicht.“