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Unter ständiger Aufsicht. Thomas Middelhoff – hier bei einem Prozesstermin im November 2014 in Essen – gilt in der Haft als suizidgefährdet.
© dpa

Thomas Middelhoff in Haft: Schlafentzug als Suizid-Prävention

Die Anwälte des früheren Top-Managers Thomas Middelhoff beschweren sich über die Haftbedingungen ihres Mandanten. Sogar das Wort "Guantanamo" macht die Runde.

Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) bereitet sich in diesen Tagen auf einen unangenehmen Auftritt vor dem Justizausschuss des Landtages vor. Aus Kreisen der Opposition wird er kritisch zu den Haftbedingungen des zur Zeit vermutlich prominentesten Gefangenen befragt werden, der über seine Anwälte so heftige Vorwürfe erhoben hat, dass das Wort „Guantanamo“ durch den Landtag geistert.

Die Rechtsvertreter des früheren Top-Managers Thomas Middelhoff haben einen erneuten Haftprüfungstermin anberaumt und diesen juristischen Akt mit erheblicher öffentlicher Begleitmusik versehen. So stehen Vorwürfe im Raum, eine jetzt bestehende Autoimmunkrankheit könnte auf die Bedingungen zu Beginn seiner Haft im November zurückzuführen sein, als Middelhoff angeblich 25 Tage am Stück nicht geschlafen und dies jetzt zu einer so gravierenden Reaktion geführt habe, dass er inzwischen in das Essener Uniklinikum verlegt werden musste. Die Anwälte bezeichneten die Maßnahme der Haftanstalt als „unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigten Schlafentzug“. Dies habe offenbar das Immunsystem des Mandanten geschwächt.

In der Tat liegen dem nordrhein-westfälischen Justizministerium inzwischen erste Berichte aus der Essener Haftanstalt vor. Demnach wurde der 61-Jährige vom Tag seiner Verurteilung am 14. November bis zum 9. Dezember als „suizidgefährdet“ eingestuft. Weil das so war, hat die Anstaltsleitung entschieden, dass er auch in der Nacht alle 15 Minuten durch den Spion in der Tür kurz beobachtet wurde und das Wachpersonal für einen Moment das Licht in der Zelle eingeschaltet hat, um zu sehen, ob er noch lebt. „Die Justizvollzugsanstalten haben die Verantwortung dafür, dass sich die in ihrer Obhut befindlichen Gefangenen nichts antun“, heißt es dazu offiziell aus dem Düsseldorfer Justizministerium. Middelhoff sei ein „haft-unerfahrener Mensch“ und habe „immer in einer ganz anderen Welt gelebt“. In seiner Familie sei zudem Suizid vorgekommen. Aus „Sorgfaltspflicht und Obhutspflicht“ habe die JVA die Kontrolle daher durchgeführt. An Eingangsgespräch, weiteren Überprüfungen und Entscheidungen seien grundsätzlich immer auch Arzt und Psychologe beteiligt.

Der Anstaltsleiter verteidigt sich

Der Leiter der Essener Haftanstalt verteidigt diesen Schritt mit dem Hinweis auf die öffentliche Debatte, die entstanden wäre, wenn sich Middelhoff in der Haft möglicherweise umgebracht hätte. Nach Angaben des Bundes der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) werden in NRW etwa 20 bis 30 Untersuchungshäftlinge pro Anstalt auf diese Weise kontrolliert.

Inzwischen hätten sich die Wirkungen dieser Maßnahme vom November und Dezember so verstärkt, dass Middelhoff ernsthaft erkrankt sei, machen seine Anwälte bei ihrer erneuten Haftbeschwerde geltend. Ausgewählte Medienvertreter wurden mit den Details der ärztlichen Diagnose über die Autoimmunkrankheit versorgt. So soll der 61-Jährige unter der seltenen Form Chilblain Lupus leiden. Dabei träten schmerzhafte, frostbeulenartige Schwellungen und Knoten vor allem an Händen und Füßen auf. Außerdem soll Middelhoff in den vergangenen Monaten mehr als zehn Kilogramm Gewicht verloren haben. Renate Künast (Grüne) zog denn auch den Vergleich zu „Guantanamo“ und bezeichnete die Haftbedingungen als unmenschlich.

Das NRW-Justizministerium reagiert gelassen. Offiziell verweist man auf das hohe Suizidrisiko gerade zu Beginn einer Haft für einen Menschen wie Thomas Middelhoff, der nach seiner Verurteilung vor den Scherben seiner Existenz stand. Außerdem wird darauf verwiesen, dass durch Maßnahmen der besseren Überwachung der Gefangenen die Suizidrate in Gefängnissen deutlich gesunken sei: Während vor 20 Jahren in NRW-Gefängnissen noch jährlich bis zu 30 Häftlinge Selbstmord begangen hätten, seien es im Schnitt der zurückliegenden drei Jahre nur noch elf bis zwölf Suizide gewesen. Middelhoff habe sich im Übrigen zu Beginn der Haftzeit nur darüber beklagt, dass das Licht angemacht wurde. Er habe aber nicht nach einer Augenklappe, wie man sie bei längeren Flügen über Nacht benutzt, gefragt.

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