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Folgenschweres Urteil für die Kommunen. Vielerorts sind Krippenplätze rar. Das wird teuer für die Städte.
© Getty Images/iStockphoto

BGH-Urteil: Schadenersatz für Eltern ohne Kita-Platz

Der Bundesgerichtshof gibt klagenden Müttern recht: Sie können ihren Verdienstausfall geltend machen, wenn sie keinen Kita-Platz für ihr Kind finden.

Für Kommunen kann es richtig teuer werden, wenn sie nicht ausreichend Krippenplätze für Kleinkinder bereitstellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag drei Müttern aus Leipzig grundsätzlich Ersatz für ihren Verdienstausfall zugesprochen. Es geht um Beträge zwischen 2200 Euro und 7330 Euro. Allerdings muss im konkreten Fall noch überprüft werden, ob die Stadt Leipzig schuldhaft oder grob fahrlässig die Kapazitäten zu gering hielt. Nur dann haftet sie.

Für die 2013 geborenen Kinder in Leipzig konnte die Stadt 2014 keine Kita- Plätze anbieten, sodass die Frauen nicht wie geplant in ihren Beruf zurückkehren konnten. Erst später fanden die Eltern selbst einen Platz für ihre Kinder. Sie verklagten die Stadt auf Schadenersatz wegen Amtspflichtverletzung (Az.: III ZR 278/15, 302/15 und 303/15).

Der Anwalt der Stadt Leipzig, Peter Rädler, hatte am Donnerstag vor dem BGH argumentiert, dass der garantierte Anspruch nur für das Kind bestehe. Die Eltern könnten die Mehrkosten zurückverlangen, wenn sie privat eine teurere Betreuung organisieren müssen. Dass Eltern diese Kosten erstattet bekommen, hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2013 entschieden. Damit, so sagte Rädler, liefen die Ansprüche auf einen Krippenplatz nicht ins Leere.

Die Anwälte der klagenden Mütter verwiesen dagegen auf die soziale Lage vieler Familien, erst recht der Alleinerziehenden. Sie seien auf die Wiederaufnahme ihrer Arbeit finanziell angewiesen und hätten den Schaden, wenn die Kinder nicht betreut würden.

Fall noch mal nach Dresden zurückverwiesen

Das Urteil erhöht den Druck auf die Kommunen und den mitfinanzierenden Bund, in den nächsten Jahren weitere Krippen- und Kita-Plätze einzurichten. So sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD): „Mehr als 400.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren konnten wir in den vergangenen zehn Jahren gemeinsam schaffen. Doch der Ausbau muss weitergehen.“

Seit 2013 haben Kinder ab einem Jahr laut Gesetz Anspruch „auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege“. Der BGH urteilte, dass damit auch ein Anspruch der Eltern auf einen Krippenplatz bestehe. „Das Gesetz diente auch der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann.

Die Bundesrichter in Karlsruhe wiesen den Fall allerdings noch einmal an das Oberlandesgericht (OLG) Dresden zurück. Dort muss geklärt werden, ob die Stadt Leipzig schuldhaft oder grob fahrlässig die Nachfrage falsch berechnete. Das war bisher nicht geklärt worden, weil das OLG Dresden im August 2015 einen Schadenersatzanspruch der Eltern generell verneint hatte. Aus seiner Sicht kam es auf die Pflichtverletzung der Stadt nicht an.

In der Neuverhandlung wird das nun entscheidend dafür sein, ob der Verdienstausfall der Mütter bezahlt werden muss. „Die Stadt wird sich nicht auf allgemeine finanzielle Engpässe berufen können“, sagte Herrmann in der Urteilsverkündung. Jedoch könne fehlendes Personal ein Grund sein. Im September 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht Eltern schon den Ersatz der Mehrkosten zugesprochen, wenn die privat organisierte Kinderbetreuung teurer ist.

100.000 Betreuungsplätze fehlen

Unter starker finanzieller Beteiligung des Bundes wurden von 2006 bis 2016 mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes sind es zurzeit deutschlandweit 720 000 Plätze. Das reiche aber noch lange nicht aus. In den kommenden drei bis fünf Jahren seien weitere 100.000 Plätze notwendig, sagte das geschäftsführende Präsidialmitglied Gerd Landsberg dem Tagesspiegel. Neben den steigenden Geburtenraten und den Kindern von Flüchtlingen wirke sich auch aus, dass in immer mehr Familien beide Elternteile voll arbeiten wollten.

Nach dem BGH-Urteil erwartet der Städte- und Gemeindebund keine Klagewelle. Dazu sei der Ausbau der Betreuung in den vergangenen Jahren zu groß gewesen. Außerdem wollten die wenigsten Eltern einen Rechtsstreit.

Im Osten gibt es mehr Krippen- und Kitaplätze als im Westen

Der Berliner Senat sieht ebenfalls keine Probleme. Hier habe es seit 2013 keine Klage gegeben. Zurzeit seien 14.500 Kita-Plätze unbesetzt.

Generell ist die Versorgung mit Betreuungsplätzen in Ostdeutschland besser als im Westen. In Brandenburg ist die Versorgungsquote bei den bis zu Dreijährigen mit 57 Prozent bundesweit am höchsten. Das bedeutet, 57 Prozent des Jahrgangs haben einen Platz in einer Krippe oder Kita. Viele Eltern wünschen in dieser Altersklasse noch keine Betreuung außer Haus. Deshalb gibt es nach Angaben des Bildungsministeriums nur wenige Fälle, in denen dem Wunsch der Eltern nicht entsprochen werden kann, zum Beispiel in Potsdam. In Berlin gibt es zurzeit 165000 Krippenplätze für die ganz Kleinen, davon sind 14 500 gar nicht belegt. Der Sprecher des Jugendsenats gibt aber zu, dass die Lage in den verschiedenen Bezirken durchaus unterschiedlich ist. So liege die Betreuungsquote in Pankow bei 81 Prozent, in Neukölln dagegen nur bei 58 Prozent. Das heißt, in Pankow ist die Nachfrage nach Krippen- und Kitaplätzen auch höher. Wenn Eltern dann noch besondere Wünsche haben, etwa Zweisprachigkeit, kann es auch zu längeren Wartelisten bei einzelnen Einrichtungen kommen.

Falls Eltern alleine keine Kita in ihrem Kiez finden, können nach Angaben des Jugendsenats die Kita-Gutscheinstellen der Jugendämter helfen. Sie kennen die Stellen und freien Plätze am Ort.

Außerdem hat Berlin ein zentrales Vormerksystem eingerichtet, in das alle Kitas ihre freien Plätze einspeisen sollen. Da viele Kitas nicht kooperierten, gibt das Vormerksystem kein realistisches Bild der Lage ab: Viele Kinder auf der Warteliste hatten schon längst einen Platz in einer anderen Einrichtung. Deshalb ist es für die Kitas seit 1. August dieses Jahres verpflichtend, an dem zentralen System teilzunehmen.

Im Westen des Landes ist die Lage insbesondere in wachsenden Städten angespannt. In München, Stuttgart oder Köln sind Kitaplätze schwer zu bekommen.

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