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Geht es nach der Bundesregierung, sollen Zwangsabschiebungen künftig für die Behörden erleichtert werden.
© Ralf Hirschberger/dpa

Regierung will mehr Abschiebungen: „Salopp durch den Bundestag gejagt“

Die Opposition geht mit der geplanten erneuten Verschärfung des Asylrechts hart in Gericht. Sachverständigenrat: Ausreise ohne Zwang funktioniert besser.

Berlin - Linke und Grüne haben im Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht scharf kritisiert. Während der ersten Lesung sagte die Linken- Politikerin Petra Pau, der Entwurf fördere eine „feindliche Stimmung“ gegen Asylsuchende. Die Grünen-Abgeordnete Luise Amtsberg beklagte am Donnerstag Eingriffe in Bürgerrechte und das Verfahren. Das Gesetz werde „salopp durch den Bundestag gejagt“.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigte die Regelungen. Die Durchsetzung der Ausreisepflicht sei wichtig, damit das Asylrecht akzeptiert werde. Der Entwurf erleichtert unter anderem die Abschiebehaft und sieht bei „Gefährdern“ auch die elektronische Fußfessel vor. Zudem verlängert er die Dauer des Ausreisegewahrsams auf zehn Tage. Zur Identitätsfeststellung soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch Mobiltelefone auslesen dürfen.

Obwohl Abschiebungen die öffentliche Debatte und die Gesetzgebung beherrschen: Die „freiwillige Ausreise“ hat per Gesetz Vorrang – und sie ist auch der üblichere Weg abgelehnter Asylbewerber. Darauf wies am Tag der Bundestagsdebatte der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) hin: Demnach verlassen „in den meisten Fällen“  Ausreisepflichtige Deutschland ohne unmittelbaren Zwang.

Während die Zahl der Abschiebungen unter Zwang sich 2015 verdoppelte – der Grund dafür war die seinerzeit ebenfalls stark gestiegene Zahl von Flüchtlingen –, lag die Zahl derer, die ohne Zwang ausreisten, bundesweit sogar dreimal so hoch wie 2014. Sie könnte sogar noch größer sein, da die Statistik nur solche freiwilligen Rückkehrer erfasst, denen der deutsche Staat Geld für die Rückkehr gegeben hat. Wobei der SVR empfiehlt, von selbstständiger oder geförderter Ausreise zu sprechen: Angesichts der Abschiebedrohung könne von echter Freiwilligkeit nicht gesprochen werden. Auch „Rückkehr“ sei der falsche Begriff, weil nicht alle in ihre Heimat zurückreisten. Deutschland zahlt bereits seit 1979 Rückkehrunterstützung aus. Die Mittel des sogenannten REAG/GARP-Programms werden von der Internationalen Migrationsorganisation (IOM) verteilt und sind auf ein Jahr begrenzt.

Die Studie des SVR liefert auch Hinweise darauf, dass zwangsweises Abschieben nicht zwangsläufig ist, sondern politischen Entscheidungen folgt: So schreibt zwar das Aufenthaltsgesetz selbst vor, dass „Freiwilligkeit“ den Vorrang vor erzwungener Abschiebung haben soll. Aber für die Zwangsmaßnahmen enthalte der Gesetzestext genaue Regelungen, kritisieren die Sachverständigen, während es für geförderte Ausreisen „kaum rechtlich bindende Vorgaben“ gebe. Das führt zu erheblichen Unterschieden von Bundesland zu Bundesland. Von den Ländern, die der SVR untersuchte, stand Hessen an der Spitze der Abschiebungen: 2015 wurden in dem schwarz-grün regierten Land fast zwei Drittel aller „Aufenthaltsbeendigungen“ per Abschiebung vollzogen, 62 Prozent. In rot-grünen Nachbarland Rheinland-Pfalz waren es nur zwölf Prozent. In Gesprächen mit Behördenchefinnen und politisch Verantwortlichen erfuhren die SVR-Rechercheure, dass sie zwangsweise Abschiebungen auch „symbolisch“ und als Druckmittel nutzen. Die meisten Interviewten in Hessen, Rheinland-Pfalz wie auch in Sachsen-Anhalt hätten betont, dass man sie brauche, um „freiwillige“ Ausreisen durchzusetzen.

Da die Rückkehr ohne Zwang – die meisten Ausreisepflichtigen waren Menschen vom Balkan, gefolgt von russischen und irakischen Staatsangehörigen – das per Gesetz vorrangige Mittel ist und außerdem erfolgreich, empfiehlt der SVR, die Hilfen langfristiger zu geben und dabei den Betroffenen bei der Neu-Integration wirksam zu helfen. Rückkehrberatung sollte fester Bestandteil des Asylverfahrens werden. Außerdem wünscht der SVR sich eine „Europäisierung der Rückkehrpolitik“. Gescheiterte Asylbewerber müssten überall in der EU gleiche Hilfe bekommen. Das „European Reintegration Network“ von sieben EU-Mitgliedern und Norwegen sei ein guter Ansatz. Es begleitet Rückkehrer, um ihnen den Neuanfang in ihren Heimat- oder anderen Ländern zu erleichtern.

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