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Nicht nur Michael Kretschmer, Ministerpräsident von Sachsen, kritisiert die Corona-Maßnahmen des Bundes.
© Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Gegenwind für den neuen Kanzler: Sachsen und Baden-Württemberg unzufrieden mit Beschlüssen

Michael Kretschmer und Winfried Kretschmann gehen die neuen Maßnahmen nicht weit genug. Sie wollen die „epidemische Notlage“ wieder in Kraft setzen.

Die Länder Baden-Württemberg und Sachsen haben sich von den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz zur Coronapolitik distanziert, weil sie diese für unzureichend halten. Die Beschlüsse seien "nicht weitgehend genug", ließen die beiden Länder in einer Protokollnotiz zu dem Beschlusspapier vom Dienstag festhalten. Die Beschlüsse "gewährleisten keine ausreichende Handlungsfähigkeit, um schnell auf eine sich zuspitzende Lage reagieren zu können".

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Das CDU-geführte Sachsen und das Grünen-geführte Baden-Württemberg forderten die Ampel-Koalition im Bund zudem zur Rücknahme von Änderungen am Infektionsschutzgesetz auf. Es müsse wieder der "volle Maßnahmenkatalog" nach Paragraf 28 des Gesetzes zur Verfügung stehen. Die "Ampel" hatte diesen Katalog abgeschwächt, großräumige Lockdown-Maßnahmen sind seitdem nicht mehr möglich.

Baden-Württemberg forderte in der Protokollnotiz zudem, dass der Bundestag "kurzfristig" wieder die epidemische Notlage nationaler Tragweite erklärt. Dies sei angesichts der "exponentiellen Ausbreitung" der Omikron-Variante "dringend erforderlich". Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte im SWR, "vor allem, wenn sich die Lage zuspitzt, und danach sieht es aus, fehlen uns die Möglichkeiten."

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Kretschmann rief die Bürger dazu auf, auch an den Feiertagen verantwortlich zu handeln und Kontakte zu beschränken. Das könnten die Menschen eigenverantwortlich entscheiden, da müsse man nicht auf den Staat warten, sagte er. Den Ländern fehlten auch weiter die Instrumente, um die Pandemie einzudämmen. Wenn es zu einem Hochlauf der Omikron-Mutante komme, könne er keine Ausgangssperren mehr anordnen, kritisierte Kretschmann.

Gegebenenfalls müssten Bund und Länder früher zusammenkommen als geplant, sagte Kretschmann. Die nächste Ministerpräsidentenkonferenz soll eigentlich am 7. Januar sein.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte in Dresden zu den Beschlüssen, "es ist aus Sicht von Baden-Württemberg und Sachsen nicht weitreichend genug." Kretschmer kritisierte ebenfalls die für den 7. Januar geplante Ministerpräsidentenkonferenz als zu spät angesichts der Verbreitungsgeschwindigkeit von Omikron. "Die Dynamik, die wir derzeit erleben, ist sehr groß."

In Sachsen regiert die CDU in einer Koalition mit der SPD und den Grünen, in Baden-Württemberg regieren die Grünen mit der CDU. Beide Länder weisen besonders hohe Infektionszahlen auf.

Sachsen bleibt im Lockdown

Sachsen will seinen Kurs im Kampf gegen die Corona-Pandemie vorerst bis 9. Januar beibehalten - und Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hält die Bund-Länder-Beschlüsse vom Dienstag für unzureichend. „Ich glaube, es ist eine verpasste Chance“, sagte er in Dresden. „Wir sind ja in einem gemeinsamen Boot, wir sind alle voneinander abhängig.“

Sachsens Kabinett will am Mittwoch beraten und die aktuelle Corona-Schutzverordnung anpassen. Kretschmer zufolge betrifft das etwa die ab 28. Dezember geltende Regelung zur Kontaktbeschränkung auf 10 Personen bei privaten Zusammenkünften, an denen ausschließlich geimpfte und genesene Personen teilnehmen. In Sachsen sind nach derzeitiger Rechtslage 20 Personen erlaubt.

Hamburg und MV gehen eigenen Weg

Wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante verschärft Hamburg die Corona-Eindämmungsmaßnahmen bereits ab Heiligabend. Der Senat der Hansestadt beschloss am Dienstag unter anderem, dass sich bei privaten Zusammenkünfte maximal zehn Geimpfte und Genesene treffen dürfen, wie die Staatskanzlei mitteilte. Kinder unter 14 werden dabei nicht mitgezählt. Für Ungeimpfte gibt es bereits strengere Beschränkungen - diese gelten laut Staatskanzlei für alle Treffen, "sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt".

Außerdem werden Tanzveranstaltungen untersagt. Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 23 Uhr, nur in der Silvesternacht können Gaststätten bis 01.00 Uhr besucht werden. "Stehplätze in gastronomischen Betrieben sind nicht gestattet."

In Mecklenburg-Vorpommern gelten ebenfalls schon vom 24. Dezember an die Kontaktbeschränkungen, die bundesweit bis spätestens 28. Dezember eingeführt werden sollen. Danach dürfen sich maximal zehn geimpfte Personen privat treffen. Ungeimpfte dürfen nur mit zwei weiteren Personen zusammenkommen.

Der Hamburger Senat empfiehlt außerdem, in Innenräumen immer eine FFP-Maske zu tragen - "auch unter 2G-Bedingungen". Überregionale Großveranstaltungen dürfen den Angaben zufolge nur noch ohne Publikum abgehalten werden.

Vom 31. Dezember um 15 Uhr bis zum 1. Januar um 9 Uhr dürfen auf öffentlichem Grund keine Feuerwerkskörper und Böller gezündet werden; die Menschen dürfen auch kein Feuerwerk bei sich tragen. Für den gleichen Zeitraum wird zudem ein sogenanntes Ansammlungsverbot verhängt - im öffentlichen Raum dürfen dann maximal zehn Menschen zusammenstehen.

Mit der Regelung griff Hamburg der Bund-Länder-Runde zur Corona-Lage am Dienstagnachmittag vor. Die Corona-Verordnung der Hansestadt werde "auf Grundlage der Senatsbeschlüsse und unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz am heutigen 21. Dezember 2021" angepasst, erklärte die Staatskanzlei. die neue Fassung solle am 24. Dezember in Kraft treten. (mit Agenturen)

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