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Roland Jahn
© Mike Wolff
Update

Beschluss des Bundeskabinetts: Roland Jahn soll Stasiunterlagenbeauftragter bleiben

Der ehemalige DDR-Bürgerrechtler Roland Jahn soll nach dem Willen der Bundesregierung Bundesbeauftragter für die Stasiunterlagen bleiben.

Die Bundesregierung will, dass Roland Jahn Bundesbeauftragter für die Stasiunterlagen bleibt. Das Bundeskabinett beschloss, dem Bundestag Jahn für eine weitere fünfjährige Amtszeit zur Wiederwahl vorzuschlagen, teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz auf Twitter mit. Wanderwitz begrüßte den Beschluss als "sehr gut". Nach seinen Worten soll noch im März im Kulturausschuss des Bundestags über die Zukunft der Stasiunterlagenbehörde beraten werden. Eine Wiederwahl Jahns sei dann noch vor der Sommerpause des Parlaments möglich.

Die Amtszeit von Jahn läuft aber schon am 14. März aus. Die zuständige Kulturstaatssekretärin Monika Grütters hatte vergangene Woche erklärt, man werde den 62-jährigen Jahn, der seit 2011 die Behörde mit 1600 Mitarbeitern führt, "beauftragen, kommissarisch weiterzumachen". Jahn steht zur Wiederwahl für eine weitere fünfjährige Amtszeit zur Verfügung.

Jahn ging am Mittwoch auf den Kabinettsbeschluss nicht direkt ein. Zur Zukunft seiner Behörde sagte er dem Tagesspiegel: "Es gilt, die Weichen für die Zukunft zu stellen, um auch den nächsten Generationen eine Beschäftigung mit den Stasiakten und der SED-Diktatur zu ermöglichen. Es ist wichtig, dass das Stasiunterlagenarchiv als Symbol der friedlichen Revolution genutzt wird. Darauf kommt es an."

Der SPD-Vertreter in der Expertenkommission zur Zukunft der Stasiunterlagenbehörde, Wolfgang Thierse, wies Kritik an der "kommissarischen" Weiterbeschäftigung von Jahn zurück. "Da passiert etwas sehr Vernünftiges. Wir sollten erst auf die Vorschläge der Kommission warten und im Lichte dieser Vorschläge die Personalentscheidung treffen", sagte der frühere Bundestagspräsident der "Thüringer Allgemeinen". Hintergrund ist ein Gutachten, das das Gremium im Frühjahr vorlegen möchte. Es soll das künftige Profil der Behörde wie die Anforderungen an ihren Leiter beschreiben. Die endgültige Wahl Jahns erfolge aber erst, wenn die Expertenkommission ihre Ergebnisse vorgelegt habe, sagte Thierse. "Das ist eine sinnvolle Reihenfolge, sonst würde der Bundestag die Kommission desavouieren, die er selbst eingesetzt hat."

Bedenken, das Verfahren würde die Person oder das Amt Jahns beschädigen, bezeichnete Thierse als "Unsinn", zumal auch Amtsvorgängerin Marianne Birthler 2005 vorübergehend nur kommissarisch tätig war. Opferverbände sahen dies in den vergangenen Tagen anders und übten Kritik an der vermeintlichen Hängepartie für Jahn.

Thierse kündigte an, die Kommission werde eine Reihe von Vorschlägen zum Verbleib der Akten, zur Forschung und Bildung auf dem Gebiet der Stasiaufarbeitung und zum Profil des Bundesbeauftragten vorlegen. Details wollte er noch nicht nennen, jedoch blieben die Akten in jedem Fall weiterhin zugänglich. "Es wird keine Schlussstrich-Vorschläge geben. Es geht um die Zukunft der Aufarbeitung, dazu werden wir Vorschläge machen", sagte Thierse.

Der CDU-Politiker Wanderwitz als kultur- und medienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion warb für Jahn: Dieser sei "hochinteger und glaubwürdig". Jahn sei nicht nur bei den Opferverbänden, sondern auch über Partei- und Ländergrenzen hinweg eine anerkannte geschätzte Persönlichkeit. "Daher sind wir dankbar, dass er für eine weitere Amtszeit zur Verfügung steht."

Auch Grünen-Chef Cem Özdemir äußerte sich zustimmend. "Die vom Bundeskabinett vorgeschlagene Wiederwahl von Roland Jahn unterstützen wir. Die Aufarbeitung des Unrechtsstaates ist noch lange nicht abgeschlossen. Dabei spielt auch die dezentrale Struktur der Behörde als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Rolle."

Die Möglichkeit zu Stasiüberprüfungen im öffentlichen Dienst nach dem Stasiunterlagengesetz läuft 2019 aus. In der Vergangenheit diskutiert wurde unter anderem, die Akten des Staatssicherheitsdienstes der DDR dann ins Bundesarchiv zu überführen. Sollte es zu diesem Ende der eigenständigen Behörde kommen, gleichzeitig jetzt aber ein neuer Beauftragter gewählt werden, wäre dieser noch zwei Jahre darüber hinaus im Amt. (mit epd)

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