zum Hauptinhalt
Die Hinrichtungswelle in Arkansas wird heftig kritisiert.
© Reuters

Todeskampf von US-Straftäter: Richterin ordnet nach Hinrichtung in Arkansas Autopsie an

Ein Straftäter soll bei seiner Hinrichtung mit einer Giftspritze heftige Qualen erlitten haben. Jetzt wird eine Autopsie vorgenommen.

Nach der jüngsten Hinrichtung eines Straftäters im US-Bundesstaat Arkansas hat ein Gericht die Autopsie der Leiche angeordnet. Bundesrichterin Kristine Baker wies in ihrem am Freitagabend (Ortszeit) verkündeten Urteil zudem die Behörden an, Blut- und Gewebeproben des Hingerichteten aufzubewahren, damit mögliche Regelverstöße untersucht werden können. Die Entscheidung fiel weniger als 24 Stunden nach der Hinrichtung des verurteilten Mörders Kenneth Williams per Giftspritze.

Williams war der vierte Häftling, der binnen acht Tagen in Arkansas hingerichtet wurde. Seine Anwälte sowie die Bürgerrechtsorganisation ACLU hatten umgehend eine Untersuchung gefordert, weil der 38-Jährige während der Hinrichtung am Donnerstagabend "gelitten" habe. Sie bezogen sich unter anderem auf Angaben von Journalisten, die als Zeugen während der tödlichen Injektion anwesend waren. Seinem Anwalt Shawn Nolan zufolge erlebte Williams in den ersten drei Minuten nach der Verabreichung des Giftes einen heftigen Todeskampf. Er habe gehustet, sein Körper habe gezuckt und sich verkrampft.

Die Anordnung zur Autopsie und zur Beweissicherung erfolgte nach einem entsprechenden Antrag des Todeskandidaten Jason McGehee, der ursprünglich selbst am Donnerstag hatte hingerichtet werden sollen. Er und drei weitere zum Tode verurteilte Straftäter hatten aber bereits zuvor einen Aufschub ihrer Hinrichtung erreicht.

Der republikanische Gouverneur von Arkansas, Asa Hutchinson, wollte ursprünglich acht Häftlinge binnen elf Tagen hinrichten lassen, weil Ende April das Haltbarkeitsdatum des bei Giftinjektionen verwendeten Mittels Midazolam abläuft. Hutchinson hatte deshalb per Dekret die größte Hinrichtungswelle in den USA seit 40 Jahren angeordnet. (AFP)

Zur Startseite