zum Hauptinhalt
Eröffnung der Frühjahrssitzung der Innenministerkonferenz am 17. Juni 2020 im Dorint Hotel am Dom in Erfurt.
© imago images/Jacob Schröter

Vorschlag bei Innenministerkonferenz: Reul für Vorratsdatenspeicherung bei Kinderpornografie und Rechtsextremismus

Bei Rechtsextremismus und Kinderpornographie sollte laut NRW-Innenminister Reul die Vorratsdatenspeicherung möglich sein. Datenschutz sei in diesen Fällen zweitrangig.

Der NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hat sich für die Möglichkeit einer Vorratsdatenspeicherung bei Ermittlungen zu Kinderpornografie ausgesprochen. „Ich wäre zufrieden, wenn wir eine Regelung finden, die bei Rechtsextremismus und Kindesmissbrauch uns die Möglichkeit eröffnet, die Daten zu finden“, sagte Reul am Rande der Innenministerkonferenz (IMK) am Mittwoch in Erfurt. Es müsse eine Lösung gefunden werden, betonte der CDU-Politiker. Es könne nicht sein, dass der politische Streit um Vorratsdatenspeicherung dazu führe, dass man deshalb nicht in der Lage sei, Kindesmissbrauch besser und schneller aufzuklären.

Die Innenminister der Länder und des Bundes kamen am Mittwoch in Erfurt für dreitägige Beratungen zusammen. Das Treffen läuft noch bis Freitag. Auch die Frage nach einer Vorratsdatenspeicherung bei Ermittlungen im Bereich Kindesmissbrauch spielt dabei eine Rolle.

[Auf dem Handy und Tablet wissen Sie mit unserer runderneuten App immer Bescheid. Sie lässt sich hier für Apple-Geräte herunterladen und hier für Android-Geräte.]

Unterstützung aus Sachsen

Neben Reul sprach sich auch Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) für eine solche Datenspeicherung aus. Man brauche die Mindestspeicherfristen, um die Täter ausfindig zu machen, die Kinderpornos verbreiteten. „Insofern ist Datenschutz nicht höher zu werten, als der Schutz unserer Kinder“, sagte Wöller.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu speichern, so dass Ermittler später darauf zugreifen können. Über das Thema wird seit Jahren vor allem mit Blick auf den Datenschutz gestritten. Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar ist. (dpa)

Zur Startseite