Urteil des EuGH: Die Vorratsdatenspeicherung bringt zu wenig
Der Europäische Gerichtshof kippt eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung. Trotz Terrorbedrohung bleibt ihr Nutzen unklar. Ein Kommentar.
Seit mehr als zehn Jahren wird über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gestritten. Mit ihr ist gemeint, dass Anbieter alle Kommunikationsdaten ihrer Kunden für eine bestimmte Zeit vorhalten – und diese auf Nachfrage den Ermittlungsbehörden zugänglich machen müssen. Ausgerechnet jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese umstrittene Praxis am Beispiel der Gesetze Schwedens und Großbritanniens gekippt. Jetzt, da in Deutschland nach dem Anschlag von Berlin über eine Verschärfung von Sicherheitsgesetzen diskutiert wird.
Richtig aber bleibt, dass die anlasslose Speicherung ein hoch problematisches Instrument ist. Im Zweifelsfall werden durch sie Unmengen an persönlichen Daten angehäuft, was effektiv einem Ende der Privatheit gleichkommt. Behörden darauf sehr umfassend den Zugriff zu gestatten, erhöht den tatsächlichen Zugewinn an Sicherheit aber nur marginal. Diverse Studien haben das gezeigt. Zumindest sollten solche Daten nur unter besonders strengen Voraussetzungen nutzbar gemacht werden – nach einer Einzelfallprüfung durch eine unabhängige Stelle zum Beispiel. So etwas hat der EuGH nun gefordert. Auch das deutsche Speichergesetz könnte erneut verfassungswidrig sein. Die Bundespolitik sollten sich das Urteil deshalb genau anschauen.
Fabian Leber
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