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Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Palästinenserin Reem Sahwil am 15. Juli beim Bürgerdialog in Rostock.
© dpa

Weinendes Flüchtlingsmädchen: Reem darf bis Oktober 2017 in Deutschland bleiben

Bei einem Gespräch mit Kanzlerin Merkel im Sommer brach Reem aus Palästina wegen ihrer unsicheren Zukunft in Tränen aus. Nun steht fest, dass die Familie Deutschland nicht so bald verlassen muss.

Die 14-jährige Palästinenserin Reem Sahwil, die bei einer Diskussionsveranstaltung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Tränen ausbrach, darf einem Bericht zufolge über das kommende Jahr hinaus in Deutschland bleiben. Wie die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf die Ausländerbehörde in Rostock berichtete, liegt ein sogenannter Aufenthaltstitel vor, der bis Oktober 2017 gültig ist. Mit diesem Titel sei auch ein entsprechendes Aufenthaltsrecht für Reems Eltern und ihren Bruder verbunden. Die Familie ging bislang von einer befristeten Duldung bis März 2016 aus.

Die Tränen des Mädchens hatten Millionen Menschen gerührt - und die Kanzlerin in eine unerwartete Situation gebracht. Die Palästinenserin hatte Mitte Juli Merkel bei einer Diskussion in einer Rostocker Schule die schwierige Situation ihrer vor vier Jahren aus dem Libanon geflüchteten Familie berichtet. "Es ist wirklich sehr unangenehm, zuzusehen wie andere das Leben genießen können und man es selber halt nicht mitgenießen kann", war einer ihrer bewegenden Sätze. Als Merkel ihr erklärte, dass nicht alle Flüchtlinge bleiben können, weinte die teilweise gelähmte Reem. Merkel ging auf sie zu, streichelte sie und löste damit eine in dieser Heftigkeit nahezu einmalige Diskussion im Internet aus.

"Ich bin zufrieden, dass der Aufenthaltsstatus von Reem geklärt ist. Die Zeit der Unsicherheit ist vorbei, und sie kann hier bleiben", zitiert "Bild" Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU). (AFP, dpa, KNA)

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