70 Jahre UN-Menschenrechtserklärung: Rechte für alle - unerhört damals wie heute
Sie wird gebrochen, missachtet, ihr Sinn bestritten. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eine Provokation. Aber eine erfolgreiche.
Es war kurz vor Mitternacht am 10. Dezember vor 70 Jahren, als 48 Staaten einen Text beschlossen, der sich – heute wie einst – auch ohne Neigung zum Pathos als Grundgesetz der Menschheit bezeichnen lässt. Es war nicht das erste Mal in der Neuzeit, dass die Würde des Menschen und seine unveräußerlichen Rechte im Mittelpunkt eines politischen Beschlusses standen. Englands amerikanische Kolonien hatten ihre Unabhängigkeit 1776 damit begründet, dass „alle Menschen gleich geboren“ seien und „vom Schöpfer mit unveräußerlichen Rechten versehen“, nämlich Leben, Freiheit und dem Streben nach Glück. Aber unter den Unterzeichnern des Texts waren Sklavenhalter, die nicht im Traum daran dachten, auf die Zwangsarbeit der Versklavten zu verzichten und ihnen „das Streben nach Glück“ außerhalb ihrer Plantagen zu erlauben.
Divers und weltweit: Das hatte kein Vorgängertext
Nicht einmal Kleingedrucktes hätte es gebraucht, um klarzustellen, dass Frauen für die Gründerväter der USA natürlich keine Menschen waren, jedenfalls nicht im Sinne ihrer Erklärung. Nicht anders im alten Europa. Die Französische Revolution hatte 1789 feierlich die „Menschen- und Bürgerrechte“ proklamiert. Doch als die Revolutionärin Olympe de Gouges dem 1791 ihre „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ hinterherschickte, fiel ihr Kopf unter der Guillotine. Gegen das nichtweiße Frankreich in Übersee, das sein Recht auf Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit einforderte, schickten die fortschrittlichen Männer in Paris sogar eine ganze Armee nach Haiti.
Das war in mehrfacher Hinsicht gründlich anders, als vor 70 Jahren die Generalversammlung der noch jungen Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris die 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündete. Auch wenn die Polemiken schon damals begannen, dass der Text zwar weltweit gedacht sei, „universal“ und allgemein, aber in Wirklichkeit doch weiß und westlich. Oder auch ein Dokument des Kapitalismus. Sie war jedoch schon vor 70 Jahren und bevor dieser Begriff Einzug in den Wortschatz der Welt hielt, wirklich „divers“ – ethnisch, weltanschaulich und in Geschlechterfragen. Es waren nicht zuletzt Frauen aus der ganzen Welt, die der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Formulierungen einpflanzten, die sie bis heute frisch und aktuell halten.
Eine Pakistanerin kämpfte für das Recht der Ehefrauen - auch der deutschen
Die Inderin Hansa Mehta zum Beispiel war eine von damals nur zwei Frauen in der Menschenrechtskommission der UN und eine große Anwältin für Frauenrechte, in ihrer Heimat wie weltweit. Ihr ist die gültige Fassung schon des ersten Artikels zu verdanken. Hansa Mehta machte sich stark dafür, dass die auf Englisch doppeldeutige Formulierung entfiel und nun ausdrücklich auch Frauen einschließt, also alle Geschlechter. Aus „Alle Menschen (englisch men) sind frei und gleich geboren“ wurde „all human beings“. Die Diplomatin Minerva Bernardino, eine Feministin aus der Dominikanischen Republik kämpfte dafür, dass die Gleichheit von Mann und Frau schon in die Präambel der Erklärung kam, Begum Shaista Ikramullah aus Pakistan stritt erfolgreich für die gleichen Rechte der Ehefrau. Und schlug damit nicht nur eine Bresche für die Menschenrechte zwangsverheirateter Mädchen in ihrer Heimat. Auch in Deutschland, wo Elisabeth Selbert und die lediglich drei anderen Mütter des Grundgesetzes von 1949 die Gleichheit von Mann und Frau durchsetzten, hielt das Bürgerliche Gesetzbuch die verheiratete Frau noch jahrzehntelang auf dem Status einer Person minderen Rechts.
Und dann war da noch die erste Vorsitzende der UN-Menschenrechtskommission, Eleanor Roosevelt. Die Witwe von US-Präsident Franklin D. Roosevelt, der wenige Wochen vor Verabschiedung der Menschenrechtserklärung starb, war nicht nur Pazifistin und eine entschlossene, radikale Anwältin für Frauenrechte. Ihr Prestige, Charisma und Verhandlungsgeschick gelten bis heute als entscheidend dafür, dass die Verhandlungen über die Menschenrechtserklärung überhaupt zu einem guten Ende kamen.
Die Sowjet-Delegation führte Stalins Ankläger in den Schauprozessen
Sie fanden nämlich mitten im beginnenden Kalten Krieg statt und wurden davon geprägt und behindert. So kam es in der Folge zur Aufspaltung der Menschenrechte in bürgerlich-politische – die dem Westen wichtiger waren – und in soziale und wirtschaftliche, das Thema des Ostblocks. Noch im Oktober 1948 etwa stand die Arbeit am Text zwei Wochen lang praktisch still, weil Ost und West sich über den Artikel 3 in den Haaren lagen („Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“). Der Westen warf den kommunistischen Ländern vor, dass sie die Bürgerrechte beschnitten, die wiederum verwiesen auf die anhaltende Kolonialherrschaft der westlichen Staaten und deren Rassismus.
Das Abstimmungsergebnis von 1948 spiegelte denn auch die Welt draußen, die sich nur für den kurzen Moment des Kampfes gegen die Faschismen von Berlin bis Tokio, vor allem aber gegen die Aggression des nationalsozialistischen Deutschlands einig gezeigt hatte. Beim Schlussvotum fehlten acht Stimmen. Die Delegierten der Sowjetunion, der Ukraine, Weißrusslands, Polens, die aus Jugoslawien und der Tschechoslowakei stimmten zwar nicht gegen den Text – viele von ihnen hatten schließlich aktiv an ihm mitgearbeitet –, enthielten sich aber. Südafrika, das gerade die Apartheid eingeführt, ihr System der "Rassen“-Trennung, und Saudi-Arabien, dem die Gleichheit von Mann und Frau unerträglich schien, enthielten sich ebenfalls.
Es lohnt, auf diese Zahlen zu sehen, um die historische Bedeutung der Allgemeinen Erklärung zu verstehen. 48 Staaten hatten Ja zu ihr gesagt – und kein einziger Nein. Die sich enthielten, taten dies mehrheitlich nicht aus grundsätzlicher Ablehnung der Menschenrechtsdeklaration, sondern weil sie zu Recht fürchteten, dass das Recht jedes einzelnen Menschen die Ansprüche ihrer längst autoritär betonierten Systeme gefährlich begrenzen würde – die sowjetische Delegation führte übrigens Andrej Wyschinski an, Stalins Chefankläger in den Moskauer Schauprozessen zwischen 1936 und 1938.
Später stimmten auch die Ex-Kolonien zu
Was die realsozialistischen Machthaber damals schon wussten, hat der Westen erst später erfahren. Spätestens die Bürgerkriegs- und Katastrophenflüchtlinge der vergangenen Jahre haben im hiesigen Teil der Welt etliche Regierungen dazu verführt, statt des individuellen Menschenrechts doch lieber Gruppen festzulegen, die man von sich wegschiebt oder über ihre Gruppenzugehörigkeit für bereits verwirklicht erklärt – Stichwort „sichere Herkunftsstaaten“.
Hatten bereits Menschen aus allen Teilen der Welt den Text diskutiert, formuliert, geändert, so kam nun auch das endgültige Ja dazu aus allen Winkeln des Globus. Für die Allgemeine Erklärung stimmten die Delegationen aus Afghanistan und Argentinien wie die von Indien und Island bis hin zur Türkei und Uruguay. Und als sich in den kommenden mehr als 20 Jahren immer mehr Länder Asiens und Afrikas von westlicher Kolonialherrschaft befreiten, schlossen sie sich ebenfalls dem Text an - solche mit christlicher ebenso wie mit muslimischer oder anderer religiöser Tradition. Es kann also kaum die Rede davon sein, dass hier der Westen sein Weltbild dem Planeten aufgedrückt habe, dass die Menschenrechtserklärung im tiefsten Innern „weiß“ sei. Ihr Beharren darauf, dass es unveräußerliche Rechte gibt und dass sie jedem Menschen zustehen, unabhängig von dessen Geschlecht, Religion, sozialer Klasse oder ethnischer Herkunft, sogar Verbrechern, ist tatsächlich universell und eine Provokation für alle, die Macht haben. Und die deshalb nicht aufhören, diese Menschenrechte zu brechen, sondern ihnen auch Vernunft und Legitimität abzusprechen.
"Die größte Errungenschaft der Menschheit"
Trotzdem bleibt, was damals verkündet wurde, eine Erfolgsgeschichte, „die größte Errungenschaft der Menschheit“, wie der italienische Historiker und Menschenrechtsspezialist Marcello Flores es zum 60. Jahrestag 2008 in seinem kurzen Abriss über 1948 und die Folgen formulierte. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eine Art säkularer Bibel der Weltgesellschaft geworden, ähnlich oft übersetzt wie die, nämlich in mehr als 460 Sprachen. Dass für sie jeder einzelne Mensch Träger von Menschenrechten ist, die vor dem Recht von Staat, Familie, Stamm, von Konzernen und Religionsgemeinschaften stehen, die doch viel mächtiger sind, ist nicht nur provozierend für die Mächtigen. Die Autorinnen und Autoren der Erklärung sahen diese Rechte sogar als Basis dafür, dass Macht überhaupt funktionieren, sich halten kann und die Welt die Chance auf Frieden hat.
Denn die Menschenrechte seien auch nötig, so heißt es in der Präambel der Allgemeinen Erklärung, weil „die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet“. Und es sei die Aufgabe der Autoritäten, sie „durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen“.
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