Oberlandgericht München: Plädoyers im NSU-Prozess frühestens Dienstag
Die Bundesanwaltschaft will nicht, dass ihr Plädoyer im NSU-Prozess aufgezeichnet wird. Wegen eines Streits darüber beendet Richter Götzl den Prozesstag.
Der erste Anlauf zu den Plädoyers im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München ist am Mittwoch misslungen. Nach stundenlangen Hakeleien mit Verteidigern unterbrach der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hörbar entnervt die Verhandlung gleich für den Rest der Woche. Der Prozess wird kommenden Dienstag fortgesetzt. Ob die Bundesanwaltschaft dann mit ihrem Schlussvortrag anfangen kann, bleibt offen.
Opferanwälte zeigten sich enttäuscht, dass der mit Spannung erwartete Start der Plädoyers ausblieb. Nach mehr als vier Jahren Prozess um die zehn Morde und weiteren Verbrechen der Terrorzelle NSU ist der Wunsch nach einem absehbaren Ende des Mammutverfahrens groß.
Anlass für die Verzögerung ist der Unmut von Verteidigern der Angeklagten Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, Holger G. und André E. über die Bundesanwaltschaft. Diese weigert sich, ihr Plädoyer per Tonband aufzeichnen zu lassen.
Die Ankläger hatten am Dienstagverkündet, ihr Schlussvortrag werde ungefähr 22Stunden dauern. Verteidiger Zschäpes beantragten dann den Mitschnitt des Plädoyers.
Mittwochmorgen verkündete Götzl jedoch, der Antrag sei abgelehnt. Die Anwälte Wohllebensforderten sofort eine längere Pause und präsentierten am Mittag eine "Gegenvorstellung" zur Ablehnung des Antrags auf Tonbandaufzeichnung.
Vier der fünf Verteidiger Zschäpes sowie die Anwälte von Holger G. und André E. schlossen sich an. Die Verteidiger argumentierten, ihre Mandanten seien nicht in der Lage, 22Stunden Plädoyer komplett zu folgen. Werde ein Satz notiert, gingen dreiverloren, sagte ein Anwalt von Holger G.
Die Bundesanwaltschaft gab nicht nach, die Debatte wurde hitzig. Der Strafsenat beriet erneut, dann verkündete Götzl barsch, die Gegenvorstellung müsse im Senat beraten werden, am Dienstag gehe es weiter, "die Hauptverhandlung ist geschlossen".