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Die Pflichtverteidigerin von Beate Zschäpe, Anja Sturm.
© AFP Photo/Pool/Christof Stache

OLG München: Plädoyers im NSU-Prozess beendet

Allein die Plädoyers haben fast ein Jahr gedauert - nun sind sie abgeschlossen. Prozessteilnehmer erwarten ein Urteil im Juli.

Nach knapp einem Jahr ist im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München die Phase der Plädoyers zuende gegangen. Rechtsanwältin Anja Sturm, die dritte Verteidigerin von  Beate Zschäpe, wies in ihrem Schlussvortrag die Forderung der Bundesanwaltschaft nach Sicherungsverwahrung für die Hauptangeklagte zurück. Für die Anwältin sind zudem die zehn Morde des NSU kein Terrorismus.

Sturms Plädoyer, das vergangenen Mittwoch begonnen hatte, war der Schlusspunkt der Vortragsserie. Sie hatte im Juli 2017 mit dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft begonnen. Die Ankläger fordern für Zschäpe lebenslänglich mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie zusätzlich Sicherungsverwahrung. Auch die Mitangeklagten sollen zum Teil hohe Haftstrafen erhalten.

Wann der Vorsitzende Richter Manfred Götzl das Urteil gegen Zschäpe und die weiteren Angeklagten verkünden wird, blieb am Donnerstag offen. Götzl teilte nur mit, kommenden Dienstag werde noch einmal ein Sachverständiger zum Brand in Zwickau gehört. Zschäpe hatte am 4. November 2011, wenige Stunden nach der Selbsttötung ihrer Kumpane Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die gemeinsame Wohnung in der Zwickauer Frühlingsstraße angezündet. Zschäpe Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hatten in ihrem gemeinsamen Plädoyer beantragt, den Sachverständigen zu einer Detailfrage zu laden.

Mit dem erneuten Eintritt in die Beweisaufnahme erscheint es möglich, dass Zschäpes Verteidiger und vielleicht auch andere Prozessparteien ihre Plädoyers noch ergänzen. Sollte auch dieses Kapitel beendet sein, können sich die Angeklagten noch einmal äußern. Spätestens am elften Tag nach den letzten Worten muss das Gericht das Urteil verkünden. Viele Prozessteilnehmer erwarten, dass der Termin im Juli stattfindet.

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