NSU-Prozess: Pflichtverteidiger fordern sofortige Freilassung Zschäpes
Die drei ursprünglichen Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe fordern ihre sofortige Freilassung. Sie sei "wegen aller angeklagter Staatsschutzdelikte freizusprechen".
Die drei ursprünglichen Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe fordern die sofortige Freilassung der mutmaßlichen Rechtsterroristin. Die heute 43-Jährige sei von den angeklagten Morden und Anschlägen freizusprechen und könne lediglich wegen einfacher Brandstiftung verurteilt werden, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer am Dienstag in seinem Plädoyer im Münchner NSU-Prozess.
Zschäpe sei "keine Terroristin, keine Mörderin und keine Attentäterin". Sie sei "wegen aller angeklagter Staatsschutzdelikte freizusprechen und unverzüglich freizulassen".
Zschäpe bildete laut Anklage mit den mutmaßlich durch Suizid ums Leben gekommenen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Sie steht als Mittäterin an den zehn dem NSU vorgeworfenen Morden, zwei Bombenanschlägen und 15 Raubüberfällen vor Gericht. Außerdem ist sie wegen Brandstiftung im letzten Versteck des Trios, einer Wohnung in Zwickau, angeklagt.
Heer sagte, Zschäpe sei weder an den Morden noch an den Anschlägen und Überfällen beteiligt gewesen und habe auch nicht mit Mundlos und Böhnhardt eine Terrorgruppe gebildet. Als wesentliche Tat sei ihr nur die Brandstiftung vorzuwerfen, die anders als von der Anklage behauptet aber keine schwere Brandstiftung gewesen sei. Da dafür maximal zehn Jahre Haft drohten und Zschäpe sich in sechs Jahren und sieben Monaten Untersuchungshaft tadellos verhalten habe, müsse ihr Haftbefehl umgehend aufgehoben und sie freigelassen werden.
Heer bildet zusammen mit den Rechtsanwälten Wolfgang Stahl und Anja Sturm das Trio aus Pflichtverteidigern, das Zschäpe seit Beginn des Mammutprozesses im Mai 2013 verteidigt. Allerdings überwarf sich Zschäpe im Lauf des Verfahrens mit den dreien und wird nun auch noch von zwei Wahlverteidigern vertreten. Diese forderten maximal zehn Jahre Haft, auch sie sehen im Wesentlichen nur die Brandstiftung als erwiesen an. (dpa, AFP)