Wartezeit bei Ärzten: Patientenbeauftragter: Stärkere Kontrolle von Sprechstundenzeiten nicht nötig
Der neue Patientenbeauftragte der Regierung hält es nicht für nötig, die Sprechstundenzeiten der Kassenärzte stärker zu kontrollieren. Begründung: Wir sind kein Polizeistaat.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ralf Brauksiepe, hält es nicht für notwendig, die Sprechstundenzeiten von Kassenärzten stärker zu kontrollieren. Er vertraue darauf, dass die Mediziner die geplante Erhöhung der Mindestsprechstundenzeiten für Kassenpatienten von 20 auf 25 Wochenstunden einhielten, sagte der CDU-Politiker dem Tagesspiegel. „Wir sind kein Polizeistaat. Ich gehe davon aus, dass die Ärzte sich an die Gesetze halten.“
Mehr Sprechstunden für Kassenpatienten "notwendig und sinnvoll"
Mittels längerer Sprechstundenzeiten will die Regierungskoalition das Problem langer Wartezeiten für Kassenpatienten entschärfen. Aus seiner Erfahrung sei es nun mal so, dass Ärzte in Deutschland bei der Terminvergabe „zu oft einen Unterschied machen zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor einer Woche beim Ärztetag in Erfurt. Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hatte die längeren Wartezeiten dagegen als ein nicht reales, sondern lediglich „gefühltes Problem“ heruntergespielt.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung lehnt die Erhöhung der Mindestsprechstundenzeit ab und sieht darin ein „völlig falsches Signal“ für den ärztlichen Nachwuchs. Brauksiepe dagegen bezeichnete die geplante Vorgabe als „notwendig und sinnvoll“.
Regierung hat bei Arztpraxen keinen Überblick
Allerdings stellt sich das dabei Problem der Kontrollen. Auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hatte die Bundesregierung einräumen müssen, dass sie bisher keinen Überblick darüber hat, wie viel Zeit die Ärzte für Kassenpatienten aufbringen. „Ein Sprechstundenumfang, der nur auf dem Papier steht, nützt den Patienten gar nichts", lautete der Kommentar von Maria Klein-Schmeink, der gesundheitspolitischen Sprecherin der der Grünen-Fraktion im Bundestag.
Zwar ist den Kassenärztlichen Vereinigungen seit drei Jahren gesetzlich vorgeschrieben, die Sprechzeiten ihrer Vertragsärzte zu prüfen. Tatsächlich kontrollieren sie aber oft nur die angegebenen Öffnungszeiten der Praxen. Bundesweite Vorgaben, ob der „jeweilige vertragsärztlicher Versorgungsauftrag“ eingehalten werde, gebe es nicht, heißt es in der Regierungsantwort. Es sei die Aufgabe der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen, dafür „geeignete Kriterien zu Grunde zu legen“.
Klage über fehlende Psychotherapeuten
Ein besonderes Problem sieht der Patientenbeauftragte bei den Wartezeiten von Kassenpatienten auf ambulante Psychotherapie. Einer Umfrage der Psychotherapeutenkammer zufolge beträgt sie im Schnitt 20 Wochen. Er wünsche sich mehr Kassenzulassungen, sagte Brauksiepe. Es müsse ein größeres Angebot für die Behandlung geben, insbesondere in ländlichen Regionen.
Dass Krankenkassen die Kostenerstattung für eine Therapie bei Psychotherapeuten ohne Kassenarztsitz immer öfter ablehnen, obwohl gesetzlich versicherte Patienten durchaus das Recht haben, auf diese Therapeuten auszuweichen, ärgert den CDU-Politiker. „Dafür habe ich kein Verständnis“, sagte er.
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