Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs: Paritätsregelung für Wahllisten in Thüringen verfassungswidrig
Parteien müssen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. Das entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof.
Parteien müssen in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen.
Das hat der Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch entschieden und eine sogenannte Paritätsregelung im Landeswahlgesetz gekippt. Damit war eine Klage der AfD erfolgreich. Die Entscheidung könnte eine Signalwirkung auf eine ähnliche Regelung in Brandenburg entfalten, wo das Verfassungsgericht im August über das dort beschlossene Paritätsgesetz entscheidet.
Zur Begründung führte das Gericht aus, das Gesetz beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl. So könnten die Wählerinnen und Wähler nicht mehr frei entscheiden, ob sie etwa mehr Frauen oder mehr Männer ins Parlament schicken wollen. Das Freiheit der Wahl bedeute auch das Recht, sich ohne staatliche Beschränkung zur Wahl zu stellen.
Der Thüringer Landtag hatte die Quotierung der Landeslisten im vergangenen Jahr mit den Stimmen von Linke, SPD und Grünen beschlossen. Ziel der Gesetzesnovelle war es, den Anteil von Frauen im Parlament perspektivisch zu erhöhen. Auch in anderen Bundesländern fordern Politiker solche Regelungen.
Brandenburg war erstes Bundesland mit Paritätsgesetz
Es ist bundesweit die erste Entscheidung zu einem zur Erhöhung der Frauenanteile in den Parlamenten gedachten Paritätsgesetz. Als erstes Bundesland hatte Brandenburg ein Paritätsgesetz auf den Weg gebracht, im Januar 2019. Auch dagegen gibt es Klagen, über die im August erstmals verhandelt werden soll.
In Thüringen argumentierte die AfD, dass durch die festgeschriebene Quotierung das Recht der Parteien beschränkt werde, selbst zu bestimmen, welche Kandidaten sie für die Landtagswahlen aufstellen.
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In den deutschen Länderparlamenten sind teils deutlich mehr Männer als Frauen vertreten. Spitzenreiter in Sachen Parität ist Hamburg, wo 43,9 Prozent der Abgeordneten Frauen sind, wie eine Übersicht der Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg zeigt. In Sachsen-Anhalt - dem Schlusslicht - sind dagegen nur 21,8 Prozent der Abgeordneten weiblich.
Auf Bundesebene hatten die Grünen und auch Frauenministerin Franziska Giffey sowie die damalige Justizministerin Katarina Barley (beide SPD) im vergangenen Jahr dafür geworben, eine stärkere Vertretung von Frauen im Bundestag durchzusetzen. In Frankreich gibt es bereits seit dem Jahr 2000 ein Parité-Gesetz. (dpa, AFP, Tsp)
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