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Die Auschwitz-Überlebende Irene Weiss steht am 07.05.2015 im Gerichtssaal in Lüneburg und hält ein altes, nachkoloriertes Fotos in Händen. Dabei zeigt sie auf sich selbst - damals als junges Mädchen im Konzentrationslager - an der Rampe in Auschwitz.
© Philipp Schulze/dpa
Update

Lüneburger Auschwitz-Prozess: Oskar Gröning zu schwach – Prozesstag abgebrochen

Das Verfahren gegen den „Buchhalter von Auschwitz“ konnte am Donnerstag nicht stattfinden. Der Angeklagte Oskar Gröning war „so schwach und gebrechlich“, dass er morgens nicht aufstehen konnte.

Der frühere Buchhalter von Auschwitz, Oskar Gröning, ist am Donnerstag aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Prozess vor dem Landgericht Lüneburg erschienen. Der Angeklagte sei „so schwach und gebrechlich“, dass eine Fahrt zum Gericht nicht möglich gewesen sei, berichtete der vorsitzende Richter Franz Kompisch. Als Gröning von seinem Fahrer abgeholt werden sollte, war er noch im Bett und konnte nicht aufstehen. Die Hauptverhandlung wurde daher unterbrochen. Es sei nachvollziehbar, „dass ihm das Verfahren selbst, sein Alter und sein Gesundheitszustand zu schaffen machen“, sagte Kompisch. Für eine Simulation gebe es keine Anzeichen. Grönings Hausarzt und ein vom Gericht beauftragter Gerichtsmediziner sollen den 93-Jährigen nun untersuchen, um die Verhandlungsfähigkeit zu prüfen. Bereits am Mittwoch war die Verhandlung vorzeitig beendet worden, da Gröning nach Angaben seines Anwalts zu schwach war, um dem Verfahren weiter folgen zu können. Tatsächlich sah er im Vergleich zu den ersten Prozesstagen angegriffen und geschwächt aus.

Überlebende sollte als Zeugin aussagen

Der Ausfall des Prozesstages hat Folgen für den Zeitplan und besonders für die ebenfalls betagten Nebenkläger, die weite Anreisen hinter sich haben. Eigentlich sollte am Donnerstag die Auschwitz-Überlebende Irene Weiss als Zeugin aussagen. Sie war acht Monate lang in Birkenau im „Kanada“-Lager, wo das Gepäck der ermordeten Juden sortiert wurde. Eine weitere Reise aus den USA nach Deutschland wäre aus Sicht ihrer Anwälte für die 84-Jährige nicht zumutbar: „Wir wollen nicht, dass Frau Weiss damit belastet wird“, sagte der Nebenklagevertreter Cornelius Nestler. Das Gericht entschied, dass ihre Aussage schriftlich eingereicht und verlesen werden soll. Irene Weiss zeigte sich nach dem geplatzten Verhandlungstermin enttäuscht. „Natürlich hätte ich mir gewünscht, dass Oskar Gröning meine Zeugenaussage hört“, sagte Weiss später. „Das hätte ihn an seine Funktion (in Auschwitz) erinnern können.“

Anwalt sieht Schuld an der Situation bei der deutschen Justiz

Nach Nestlers Ansicht tragen letztlich deutsche Staatsanwälte die Schuld daran, dass es überhaupt so weit habe kommen können, dass der Angeklagte zu schwach sei, um sich an diesem Tag dem Prozess zu stellen. „Wenn der Staatsanwalt in Frankfurt seine Arbeit gemacht hätte, dann hätte ein viel jüngerer Angeklagter vor Gericht gesessen“,  betonte der Nebenklageanwalt. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen gegen Gröning und andere ehemalige SS-Männer eingestellt. 

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