NSA-Untersuchungsausschuss: Opposition will Vernehmung Snowdens in Deutschland einklagen
In der ersten Sitzung nach der Sommerpause stritten die Abgeordneten im NSA-Untersuchungsausschuss über geschwärzte Akten - und über Edward Snwoden. Grüne und Linke wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Berlin - Wie eng war die Zusammenarbeit deutscher Geheimdienste mit der NSA und anderen ausländischen Diensten? Das ist die zentrale Frage, mit der sich der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags auch nach der Sommerpause beschäftigen will. Am Donnerstag hat er seine Arbeit in einer nicht öffentlichen Sitzung fortgesetzt. Zunächst setzten sich allerdings auch die Streitigkeiten um den Zugang der Abgeordneten zu Informationen fort. Zum einen besteht die Opposition darauf, den Whistleblower Edward Snowden als Zeugen in Deutschland zu hören. Zum anderen fordern die Abgeordneten Zugang zu Dokumenten, die die Bundesregierung mit Verweis auf Geheimhaltungsabkommen mit Großbritannien, den USA und Australien zurück hält.
Snowden vor dem NSA-Ausschuss: Grüne und Linke wollen bis Ende des Monats Klage in Karlsruhe einreichen
Im Anschluss an die Sitzung kündigen die Obleute der Grünen und der Linken, Konstantin von Notz und Martina Renner, an, die Vernehmung von Snowden als Zeugen in Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen. Die Opposition hatte in der Sitzung erneut beantragt, Snowden nach Deutschland zu laden. Beschlossen wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen aber, den Whistleblower im Oktober in Moskau zu vernehmen, wo er zurzeit lebt. Snowden hat eine Befragung in Russland bisher abgelehnt. Christian Flisek, Obmann der SPD-Fraktion begründete den neuerlichen Versuch mit dem veränderten Aufenthaltstitel Snowdens. Russland hat Snowden im August ein dreijähriges Aufenthaltsrecht gewährt, das auch die Reisefreiheit beinhaltet. Die Klage der Opposition soll bis Ende des Monats eingereicht werden.
Regierung will Kooperationsverträge mit "Five-Eyes-Staaten" nur nach Konsultation mit den Partnerländern vorlegen
In Bezug auf die Freigabe von Kooperationsabkommen der deutschen Regierung mit ausländischen Diensten befragten die Abgeordneten in dieser Sitzung den Geheimdienstbeauftragten im Kanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche. Fritsche war im August in die „Five-Eyes-Staaten“ USA, Neuseeland, Australien, Großbritannien und Kanada gereist, wo er seiner Aussage im Ausschuss zufolge mit „hochrangigen“ Geheimdienstverantwortlichen der jeweiligen Regierungen zusammentraf. Er habe darüber verhandelt, unter welchen Umständen die Bundesregierung den Parlamentariern Dokumente über Kooperationen mit Deutschland vorlegen darf. Deutschland hat über diese Kooperationen Geheimhaltungsabkommen geschlossen. Fritsche sagte im Ausschuss nach Angaben von Teilnehmern, man habe sich auf ein „Konsultationsverfahren“ für einzelne Dokumente geeinigt.
Generalbundesanwalt: Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses wurden nicht abgehört
Der Opposition geht das nicht weit genug. „Wir brauchen diese Dokumente und es sind Dokumente der Bundesregierung“, sagte Martina Renner (Die Linke). Generell hatte die Opposition im Vorfeld umfangreiche Schwärzungen in den Akten angeprangert. Laut Christian Flisek, SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss, hat man sich diesbezüglich zunächst auf ein „Clearing Verfahren“ geeinigt. Die Regierung soll umstrittene Dokumente im Original vorlegen und jeweils einzeln über die weitere Verwendung beraten. Von einer Klage sieht die Opposition bis auf Weiteres ab.
Vor der eigentlichen Ausschusssitzung trafen die Obleute mit Generalbundesanwalt Harald Range zusammen. Bei dem Gespräch ging es unter anderem um den Verdacht, Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses seien abgehört worden. Dieser Verdacht habe sich nicht bestätigt, sagte Range nach Angaben von Unionsobmann Roderich Kiesewetter. Auch für eine massenhafte Ausspähung der deutschen Bevölkerung gebe es nach Angaben von Range keine Hinweise.