Nach Wirbel um Scheuer: Opposition setzt Sondersitzung durch
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zeigt sich bei der Aufklärung der Maut-Affäre wenig kooperativ. Nun soll eine Sondersitzung Licht ins Dunkel bringen.
Nach neuem Wirbel um die Rolle von Verkehrsminister Andreas Scheuer bei der Aufarbeitung der gescheiterten Pkw-Maut kommt der Untersuchungsausschuss des Bundestags zu einer Sondersitzung zusammen. Diese ist geplant am kommenden Donnerstag (15. April), wie aus einer Mitteilung des Ausschusses hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vorlag.
Die Opposition hatte die Sitzung verlangt. Hintergrund ist, dass Scheuer eine Zusammenarbeit mit einem vom Untersuchungsausschuss des Bundestags eingesetzten Ermittlungsbeauftragten abgelehnt hatte, wie aus einem Schreiben von Scheuers Anwalt hervorging.
Die Opposition wirft Scheuer vor, er wolle etwas verheimlichen. Der Linke-Obmann Jörg Cezanne sagte: „Ein wenig Kooperationsfreude würde Minister Scheuer gut zu Gesicht stehen. Hätte er nur halb so viel Energie in die Aufklärungsarbeit gesteckt wie in die Hinterzimmerdeals rund um die Maut, gäbe es wahrscheinlich keinerlei Bedarf für Sondersitzungen.“
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Der Unions-Obmann im Ausschuss, Ulrich Lange (CSU), verteidigte Scheuer: „Es ist das gute Recht von Bundesminister Scheuer, seine verfassungsmäßig garantierten Rechte als Bundestagsabgeordneter auf diese Weise wahrzunehmen.“ Lange sagte weiter, er gehe davon aus, dass es sich bei der Beratungssitzung um eine reguläre Sitzung des Untersuchungsausschusses und nicht um eine Sondersitzung handeln werde.
Bei der Zusammenarbeit ging es um eine Sichtung von E-Mail-Postfächern Scheuers, die ihm als Bundestagsabgeordneter zur Verfügung stehen, durch den Ermittlungsbeauftragten Jerzy Montag. Montag schrieb an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, er sehe keine Möglichkeit mehr, als Ermittlungsbeauftragter tätig zu sein.
Das deutsche Modell für eine Pkw-Maut scheiterte im Sommer 2019 vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Opposition wirft Scheuer unter anderem vor, Verträge abgeschlossen zu haben, bevor Rechtssicherheit bestand. Die vorgesehenen Betreiber fordern 560 Millionen Euro Schadenersatz, nachdem der Bund die Verträge direkt nach dem Urteil gekündigt hatte. Scheuer weist die Vorwürfe zurück. (dpa)
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