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Wer garantiert, dass die Baumaterialien ethisch unbedenklich sind? Tausende Kinder hauen in Steinbrüchen in Indien Steine für den europäischen Markt. 
© Doreen Fiedler/picture alliance / dpa

Firmen und Menschenrechte: Opposition befürchtet zu lasches Lieferkettengesetz

Freiwillig achten viele deutsche Firmen nicht darauf, dass ihre Zulieferer Menschenrechte achten. Nun soll ein Gesetz helfen. Die Opposition fordert Sanktionen.

Die Oppositionsparteien Grüne und Linke sowie die Menschenrechtsorganisation Amnesty International haben Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor einer Aufweichung des geplanten Lieferkettengesetzes gewarnt.

Das Gesetz soll deutsche Unternehmen für Sozial- und Umweltverstöße ihrer Lieferanten im Ausland verantwortlich machen. Dabei sind für Verstöße gegen das Gesetz auch Geldbußen oder der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen im Gespräch. An Kinderarbeit und Hungerlöhnen am Beginn von Lieferketten aus dem Ausland gibt es seit Jahren Kritik, etwa mit Blick auf Textilfabriken in Bangladesch.

Der Linken-Abgeordnete und Menschenrechts-Experte Michel Brandt sagte, es sei zu befürchten, „dass ein ohnehin schwacher Gesetzesentwurf von Lobbyverbänden und Wirtschaftsministerium weiter zerpflückt wird“. Notwendig sei eine Klagemöglichkeit für Betroffene aus Produktionsländern an deutschen Gerichten und abschreckende Sanktionen.

Ohne diese Instrumente wäre das Gesetz „ein zahnloser Tiger“. Die Bundesregierung müsse statt Wirtschaftsvertretern die Initiative für ein Lieferkettengesetz in den Gesetzesprozess einbeziehen, die über 70 Nichtregierungsorganisationen hinter sich vereine. Ohne „abschreckende Geldstrafen“ könne das geplante Gesetz nicht wirken, sagte Brandt. Das Konzept der freiwilligen Selbstverpflichtung von Konzernen sei „krachend gescheitert“.

„Nun müssen endlich Taten folgen“

Uwe Kekeritz, entwicklungspolitischer Sprecher Grünen-Fraktion, warnte ebenfalls vor einem zahnlosen Gesetz: „Bislang spielen die beteiligten Ministerien im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans auf Zeit und versuchen wirksame Maßnahmen zu verhindern“, sagte er. „Den vollmundigen Ankündigungen müssen nun endlich Taten folgen.“

Verstöße müssten durch Sanktionen geahndet werden. „Hierzu muss das Ordnungswidrigkeitenrecht angepasst werden aber auch der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Außenwirtschaftsförderung können hier durchaus Wirkung entfalten“, meinte der Grünen-Politiker.

Kekeritz verwies darauf, dass auch immer mehr Unternehmen gesetzliche Maßnahmen foprderten. „Denn ein gesetzlicher Rahmen ermöglicht gleiche Wettbewerbsbedingungen am Markt, schafft Rechtssicherheit und trägt dazu bei, dass die Ausbeutung von Mensch und Natur keine Vorteile für rücksichtslose Unternehmen bringt“, erklärte er.

Nach Meinung des Abgeordneten soll die Bundesregierung die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um auch auf europäischer Ebene gesetzliche Maßnahmen in Gang zu setzen. „Darüber hinaus muss sich die Bundesregierung endlich konstruktiv an den Verhandlungen über ein verbindliches Abkommen auf UN-Ebene beteiligen“, erklärte er.

"Kein einziges Unternehmen konnte nachweisen, dass es seinen Pflichten nachkommt"

Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International Deutschland (AI) ist der Ansicht, dass Freiwilligkeit nicht genügt und verwies in diesem Zusammenhang auf eigene Recherchen.

„In unserer Untersuchung von 29 großen Unternehmen zu Kobalt-Lieferketten konnte kein einziges Unternehmen nachweisen, seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten hinreichend nachzukommen, auch nicht die untersuchten deutschen Unternehmen“, sagte Lena Rohrbach, AI-Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte. Keines der Unternehmen habe daher Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit beim Abbau von Kobalt ausschließen können.

Die AI-Expertin forderte ebenfalls klare Konsequenzen bei Nichtbefolgung. „Sinnvoll sind etwa Bußgelder, aber auch der Erlass von Einzelanordnungen durch die zuständige Behörde sowie der Ausschluss aus der Außenwirtschaftsförderung, aus öffentlichen Aufträgen und der Subventionsvergabe“, sagte sie. Zur wirksamen Umsetzung gehöre auch, die Unternehmen zu Transparenz über ihre getroffenen Maßnahmen zu verpflichten.

Rohrbach forderte zudem, das Gesetz solle auch eine Beweislastumkehr vorsehe. Im Falle von Menschenrechtsverletzungen müsse das Unternehmen dann nachweisen, seine Sorgfaltspflicht erfüllt zu haben. „Andernfalls haftet es für Schäden, die für das Unternehmen vorhersehbar und vermeidbar gewesen wären“, sagte die Expertin.

Diese Beweislastumkehr sei auch eine Chance für Unternehmen, Klarheit darüber erhalten, zu was sie verpflichtet sind, und sich gegebenenfalls auch über den Nachweis im Konfliktfall entlasten können.

Der Entwicklungsminister will "mit Augenmaß vorgehen"

Die AI-Mitarbeiterin warnte davor, die „Exportdimension von Sorgfaltspflichten zu vergessen“. Auch Unternehmen, die Güter exportierten, hätten eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht: „Sie müssen analysieren, ob ihre Waren oder Dienstleistungen im Ausland zu Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden könnten - etwa deutsche Technologie zur Überwachung von Menschenrechtsverteidigern“.

Die Exportdimension werde in der Diskussion um Lieferketten leider oft unterbeleuchtet. Insbesondere im Exportland Deutschland dürfe sie aber in dem Gesetzentwurf nicht vergessen werden.

Entwicklungsminister Müller hatte kurz vor Weihnachten im Interview mit dem Tagesspiegel erklärt,  Menschenrechtsstandards hätte in deutschen Unternehmen "nicht den Stellenwert, den sie haben müssten". Sein Ministerkollege Heil und er würden deshalb handeln und gemeinsam Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz vorlegen – dies allerdings "mit Augenmaß".

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sowie andere Wirtschaftsverbände wenden sich gegen das Gesetz. Dieses sei nicht praktikabel, hatte BDI-Chef Dieter Kempf kürzlich erklärt.

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