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Bundesfinanzminister Olaf Scholz.
© imago images / IP3press

Internationale Mindeststeuer für Unternehmen: Olaf Scholz hofft auf die Amerikaner

Die Staatengemeinschaft sucht nach einem neuen Steuersystem – die Digitalisierung treibt sie an. Der Finanzminister puscht das deutsch-französische Modell.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ist optimistisch, sich international mit dem deutsch-französischen Vorschlag einer Mindeststeuer auf Unternehmensgewinne durchsetzen zu können. Er setzt mittlerweile auch darauf, die USA als Verbündeten gewinnen zu können. Die Gelegenheit für eine Neugestaltung des internationalen Steuersystems sei jetzt günstig, sagte der Vizekanzler bei einer Veranstaltung seines Ministeriums in Berlin. Der Grund: Wegen der Steuervermeidungsstrategien der großen Digitalunternehmen ist mittlerweile viel Bewegung in der Staatengemeinschaft, um dieses Problem in den Griff zu bekommen.

Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung wird die bisherige Besteuerung nach dem Unternehmenssitz ohnehin zunehmend fragwürdig. Eine Besteuerung nach Märkten, wie sie die USA bisher favorisieren, würde zwar die reinen Digitalunternehmen steuerlich besser in den Griff bekommen, aber traditionelle Exportländer – und damit vor allem Deutschland – benachteiligen. Die Gewinne würden dann dort versteuert, wo die Produkte verkauft werden, nicht wo sie entwickelt und hergestellt werden. Laut Scholz könnten bei einer solchen Umstellung des internationalen Steuerwesens 17 Prozent der Unternehmenssteuern in Deutschland verloren gehen.

Kampf gegen Steuerdumping

Scholz warb daher für den deutsch-französischen Vorschlag der Mindeststeuer. Sie löse „einen Großteil der Steuerprobleme, die wir mit der digitalisierten Wirtschaft haben, und sie gilt für alle Wirtschaftsbereiche, auch für globale Versandhändler, Kaffeehausketten, Turnschuhproduzenten oder Möbelgeschäfte“, sagte Scholz. Der Vorschlag läuft auf einen international vereinbarten Mindeststeuersatz hinaus, von dem die Staaten jedoch nach oben wie unten abweichen dürfen. Doch wird das Recht eingeführt, Unternehmen national nachzubesteuern, die über Tochtergesellschaften Gewinne in Länder verlagern, in denen der Mindestsatz unterschritten wird. Die Differenz zwischen dem Mindestsatz und dem ausländischen Steuersatz dürfte dann der deutsche Fiskus eintreiben.

Laut Scholz wird damit eine Untergrenze in den Steuerwettbewerb eingezogen. „Der Anreiz, die Steuer bis ins Bodenlose zu senken und Gewinne in Steuerdumping-Staaten zu verlagern, ist dann deutlich geringer, sagte er. Der deutsch-französische Vorschlag sei der ausgereifteste, und es gebe jetzt ein „historisches Momentum“ durch den allseitigen Wunsch, einen gemeinsamen Ansatz zu bekommen. Die USA nannte Scholz einen „wichtigen Verbündeten“. Er glaubt, die Amerikaner gewinnen zu können, weil es im US-Steuerrecht „unmittelbare Anknüpfungspunkte“ zum deutsch-französischen Modell gebe – mit der Möglichkeit zur pauschalen Nachbesteuerung von Unternehmen.

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