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Beate Zschäpe im Oberlandesgericht in München. Rechts sitzt ihr Anwalt Mathias Grasel.
© dpa

Gutachten zu Beate Zschäpe: NSU-Prozess: Ende der Beweisaufnahme nach 40 Monaten?

Richter Manfred Götzl hat die Prozessparteien am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München aufgefordert, „zeitnah“ noch ausstehende Anträge zu stellen.

Im NSU-Prozess zeichnet sich nach 40 Monaten das Ende der Beweisaufnahme ab. Richter Götzl fragte am Mittwoch den psychiatrischen Sachverständigen Henning Saß, ob er Mitte Oktober das Gutachten zu Beate Zschäpe vorstellen könne. Saß antwortete, er wolle sich „bemühen“. Die Präsentation des Gutachtens zur Hauptangeklagten gilt bei den Prozessparteien als mutmaßlicher Schlusspunkt der Beweisaufnahme. Danach könnten die Plädoyers beginnen.

Der Strafsenat hatte Saß vor Beginn des Prozesses beauftragt, Zschäpe während der Hauptverhandlung zu beobachten. Die Angeklagte weigert sich allerdings, mit dem Gutachter zu sprechen. Saß hatte bereits im März 2013, zwei Monate vor Beginn des Prozesses, ein vorläufiges Gutachten erstattet. Als Grundlage dienten ihm Ermittlungsakten. In dem Gutachten bescheinigte Saß der Angeklagten, sie habe sich trotz einer schwierigen Kindheit zu einer „lebhaften, selbstbewussten, burschikosen und eher auf männlichen Umgang ausgerichteten Frau entwickelt“.

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