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Wer weiß was von wem? Radarkuppeln auf dem Gelände der Abhörstation des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Bad Aibling (Bayern).
© Angelika Warmuth/dpa

Geheimdienste: NSA, BND und die unendliche "Spiegel-Affäre"

Das Transparenz keine Sache der Geheimen ist, wurde in Sachen NSA gerade geklärt. Die Selektorenliste bleibt geheim. Eine Spitzelliste des BND aus den 1960er Jahre auch. Seltsam. Ein Kommentar

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Mit Suchbegriffen, so genannten Selektoren, gehen die Geheimdienste auf Terroristenfang in der Unendlichkeit digitaler Datenströme. Die Netz-Spionage ist eine ihrer wesentlichen Aufgaben geworden. Vom amerikanische NSA und dem deutschen Bundesnachrichtendienst ist bekannt, dass sie dabei über die Stränge schlugen. Gerne hätte man gewusst, wie. Aber das bleibt nun im Dunkeln. Die Opposition hatte auf Einsicht in die umstrittene Selektorenliste geklagt, mit denen die NSA auch Deutsche und EU-Institutionen ausforschen ließ. Wenigstens der Untersuchungsausschuss sollte die Details kennen. Doch die Regierung verweigerte das zurecht, urteilte jetzt das Bundesverfassungsgericht.

Die Entscheidung hat einige Kritik auf sich gezogen. Ein Rückschlag für die Aufklärung der Affäre, hieß es, weil die Richter sich auf das Staatswohl beriefen und die geheime Partnerschaft zwischen NSA und BND für sakrosankt erklärten.

Tatsächlich würden sich aus der Verfassung auch Argumente ergeben, das parlamentarische Informationsbedürfnis ernster zu nehmen. Aber mit welchem Ergebnis? Ein BND, der im heimischen Parlament Details der Spionage ausländischer Partnerdienste darlegen muss, ist für internationale Kooperationen geschwächt, wenn nicht erledigt. Zudem wissen wir durch die Aufarbeitung des Skandals, dass es Missstände gab. Noch nie in seiner Geschichte ist der BND derart bloßgestellt worden.

Die Akten herauszusuchen, würde 21 Jahre dauern

Es fragt sich nur, ob die Lehren verstanden worden sind. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig musste sich der Geheimdienst in dieser Woche für einen älteren Skandal verantworten, seine Rolle in der "Spiegel-Affäre" in den 60er Jahren. Das Hamburger Magazin will wissen, welche Redakteure Behördenspitzel waren. Zwei haben dem BND zugearbeitet, es war eine Zeit, als die Schlapphüte ihren Auftrag noch weiter fassten als heute und wirksame Kontrolle ein Thema für Phantasten war. Doch sogar den Uralt-Stoff hält der Dienst unter unter Decke, mit einem Uralt-Argument: Dass ein Geheimdienst, der Geheimes öffentlich macht, kein Geheimdienst mehr ist.

Was bei der Selektorenliste noch zieht, hier zieht es nicht. Mit ironischer Ungeduld verwiesen die Richter auf die amtliche Aufarbeitung der Behördengeschichte durch eine Historikerkommission, die Band für Band Einzelheiten operativen Geschehens erschließt, einschließlich Quellen-Nennungen. Den absoluten Geheimschutz, den der BND für sich noch immer proklamiert, hat er selbst längst abgeschafft - und es nicht mal bemerkt.

Dazu passt, dass der jüngste Geheimdienstskandal Ältestes betrifft: 300 Anfragen zu historischen Material liegen dem BND vor, und der Ober-Archivar erklärt dem Gericht, dass es mit den vorhanden Kräften 21 Jahre dauern würde, sie abzuarbeiten. Der BND, eine Behörde mit 6000 Leuten und wachsendem Etat, berichtet in Jetztzeit aus dem digitalen Weltgeschehen, versagt aber bei Durchsicht der Akten im eigenen Keller. Dabei ließe sich mit der Aufarbeitung Vertrauen zurückgewinnen, dessen Verlust die Geheimen so bitter beklagen.

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