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Berlin: Polizeibeamte führen mit Handschellen einen festgenommenen Mann nach einer Razzia in einem Wohnhaus in Tempelhof ab.
© Paul Zinken/dpa

Polizeigewerkschaft unterstützt Vorstoß: NRW-Regierung will Nennung der Nationalität bei Tatverdächtigen

Um Verschwörungstheorien vorzubeugen, soll die Polizei in NRW künftig die Herkunft von Tätern nennen. Die alte Praxis stand schon länger in der Kritik.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft Nordrhein-Westfalen hat einen Vorstoß der Landesregierung begrüßt, in Pressemitteilungen der Polizei künftig grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen zu nennen. Eine entsprechende Überarbeitung des Medienerlasses für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei schaffe Klarheit und Rechtssicherheit, erklärte der Landesvorsitzende Erich Rettinghaus am Montagabend in Düsseldorf.

Die Nennung der Nationalität eines Tatverdächtigen könne Stammtischparolen, Spekulationen und Verschwörungstheorien entgegenwirken und extremistischen Kreisen den Wind aus den Segeln nehmen.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte am Montag angekündigt, dass künftig die Ermittlungsbehörden immer die Identität von Tatverdächtigen nennen sollen, sofern diese zweifelsfrei feststeht. Das Ministerium wolle mit Offenheit und Transparenz Spekulationen und populistischer Bauernfängerei entgegentreten, erläuterte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Dafür werde derzeit der Medienerlass für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in NRW überarbeitet. Die Polizeien der Bundesländer regeln die Nennung der Nationalität unterschiedlich.

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Die Frage, wann in Medien die Herkunft mutmaßlicher Täter genannt wird, regelt der Deutsche Presserat im Pressekodex. Der Presserat hatte die entsprechende Richtlinie 12.1 vor zwei Jahren geändert. Sie fordert seitdem statt eines „begründbaren Sachbezugs“ ein „begründetes öffentliches Interesse“ als Voraussetzung dafür, die Herkunft von Tätern oder Verdächtigen zu erwähnen.

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Die alte Praxis war vor allem im Zuge der Berichterstattung über die sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015/16 in die Kritik geraten. Laut Presserat soll die Richtlinie dazu beitragen, dass „die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt“. (epd)

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