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Anders Behring Breivik hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet.
© dpa

Streit über Isolationshaft für Massenmörder: Norwegen geht gegen Urteil zugunsten Breiviks vor

Vor wenigen Tagen hatte der norwegische Massenmörder Breivik erfolgreich gegen seine Isolationshaft geklagt. Jetzt geht der Staat in Berufung.

Im Streit um die Menschenrechte des Massenmörders Anders Behring Breivik geht der norwegische Staat gegen ein Urteil zugunsten des Attentäters in Berufung. Der Verbrecher hatte wegen seiner Isolationshaft gegen den Staat geklagt und vor Gericht teilweise Recht bekommen. Man sei weiterhin der Auffassung, dass Breiviks Haftbedingungen nicht „unmenschlich oder erniedrigend“ seien, teilte Justizminister Anders Anundsen am Dienstag mit.

Ein Osloer Gericht hatte den Staat für einen Bruch von Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verurteilt und unter anderem die Länge und mangelhafte Begründung der Isolation angeführt. Der Staat sei weder mit der Auslegung des Gesetzes durch das Gericht noch mit der Beweisführung einverstanden, hieß es in der Mitteilung des Justizministeriums.

Der Norweger Breivik hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Dafür hatte ihn ein Gericht im Jahr darauf zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt. (dpa)

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