Ausschweifende Partys und zu viel Alkohol?: Nicht Weihnachten, sondern Silvester ist das Corona-Sorgenkind
Kneipen öffnen oder nicht? Feuerwerk, ja oder nein? Beim Thema Silvester drohen bei den anstehenden Bund-Länder-Beratungen größere Konflikte.
Ein Böllerverbot zu Silvester gehört zu den kleineren Problemen Angela Merkels. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder stehen vor der heiklen Aufgabe, die nun zum Advents-Lockdown verlängerten Corona-Beschränkungen so zu gestalten, dass es der letzte Lockdown dieser Pandemie wird. Und so kommt der Zeit zwischen den Jahren ganz entscheidende Bedeutung zu.
Bei diesem Thema drohen bei den Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch größere Konflikte. An Silvester könnten, wenn alles optimal läuft, die ersten Geimpften auf ein besseres Jahr 2021 anstoßen.
Da von einem kleinen Familien-Feuerwerk im Garten eher kein Ansteckungsrisiko ausgeht, haben sich die unionsgeführten Länder gegen den Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD), durchgesetzt.
„Zum Jahreswechsel 2020/2021 wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten“, heißt es in der Ländervorlage für das Treffen mit Merkel. Müller wollte ein bundesweites Verbot für „Verkauf, Kauf und das Zünden von Feuerwerk“. Auch um durch die alljährlichen Unfälle beim Feuerwerken nicht zusätzlich Ambulanzen und Krankenhäuser zu belasten.
Nun heißt es im Entwurf der Länder: „Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden“. Die örtlich zuständigen Behörden sollen die betroffenen Plätze und Straßen bestimmen; öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.
Heißt: Böller im kleinen Rahmen ja, auch der Verkauf soll erlaubt bleiben, nicht aber auf belebten Plätzen. In Berlin wird es unter anderem am Brandenburger Tor und am Alexanderplatz Verbotszonen geben.
Alkohol an Silvester macht Sorgen
Das viel größere Problem: Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass gerade durch den Genuss von Alkohol schnell bestimmte Abstands- und Vorsichtregeln missachtet werden. Silvesterpartys sind meist ausschweifender als das Weihnachtsfest zu Hause mit Familie unter dem Tannenbaum. „Silvester müssen wir nun wirklich nicht wieder alles aufmachen. Weihnachten und Silvester zusammen würde uns wahrscheinlich wieder stark zurückwerfen“, sagt Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus im „Spiegel“.
Und er warnt die Länder vor zu früher Lockerung. Denn nach Novemberhilfen, die statt zehn nun bereits 15 Milliarden kosten werden, plant der Bund für den umsatzstärkeren Dezember weitere rund 15 Milliarden Euro an Umsatzkompensationen bis zum 20. Dezember. Für die betroffene Freizeit-, Sport-, Kultur- Hotel- und Gastronomiebranche.
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Brinkhaus droht Ländern
Sollte im Januar und Februar das öffentliche Leben wegen der Infektionslage noch weiter eingeschränkt bleiben, dann müssen die Länder bei den Milliardenhilfen mitmachen“, sagt Brinkhaus. Er warnt davor, dass zu viele Lockerungen und Unvorsicht die Länder teuer zu stehen kommen kann.
Zwar soll der Teil-Lockdown auch für Restaurants und Gaststätten ab dem 20. Dezember aufgehoben werden. Ob es aber überall so kommt und ob zu Silvester auch Kneipen wieder bevölkert werden können, hängt von dem Infektionsgeschehen ab und könnte sich erst bei einer für den 15. Dezember geplanten Bund-Länder-Schalte definitiv klären.
Große Silvesterpartys sind in jedem Fall untersagt, so fällt auch die Party am Brandenburger Tor aus, es gibt nur eine vom ZDF übertragene Bühnenshow ohne Publikum.
Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) betonte, jedem müsse klar sein, „dass nicht am 20.12. alles geöffnet wird". In Bayern liegt die Zahl der Neuninfektionen bei 178 je 100.000 Einwohner binnen einer Woche, in Berlin bei 197,8 Neuinfektionen. Eigentlich soll es eine Aufhebung der Einschränkungen erst ab einem Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen geben. Nur Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern liegen derzeit darunter.
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Silvesterpartys mit zehn Personen erlaubt
Für private Silvesterpartys wollen die Länder die Regeln, die sie auch für Weihnachten vorschlagen: „Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Personen bis maximal zehn Personen insgesamt. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.“
Damit der Arbeitsplatz als mögliche Infektionsgefahr vor den vermehrten Kontakten an Weihnachten und Silvester nicht zum Risiko wird, sollen die Arbeitgeber prüfen, „ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz ’Stay at Home’ umsetzen zu können“.
Digitaler Kontaktnachweis in Kneipen
Um an Silvester bei Neuinfektionen nicht wieder in unkontrollierbaren Situationen zu geraten, wird ein schon länger von dem Charité-Virologen Christian Drosten öffentlich gemachter Vorschlag aufgegriffen. So sollen die Bürger verstärkt zum Führen eines Kontakttagebuchs animiert werden; die Corona-Warn-App soll auch auf den Prüfstand.
Letztlich geht es dabei um die Frage: Temporäre Einschnitte beim Datenschutz hinnehmen, damit zum Beispiel anders als bisher Kontaktpersonen von Infizierten nicht nur gewarnt werden über eine Risikobegegnung, sondern auch mit Zeit- und Ortsangabe auch informiert?
Geprüft wird auch eine digitale Anmeldefunktion für Gaststätten und Veranstaltungen, um bei Infektionen rascher Kontaktpersonen und andere Gäste zu informieren. Das wird von vielen Experten als Versäumnis gesehen: Viel zu lange wurde auf eine im Endergebnis oft nutzlose Zettelwirtschaft gesetzt, viele Angaben stimmten nicht – und so konnten viele Kontakte nach Drinnen-Infektionen in Kneipen nicht ermittelt werden, das Virus konnte munter weiterwandern.
Georg Ismar