zum Hauptinhalt
Der Bürgermeister der freien Hansestadt Bremen, Carsten Sieling (SPD, l-r), Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU) sitzen am 16.06.2016 nach einem Treffen von Bundesministern und Regierungschefs der Länder auf einer gemeinsamen Pressekonferenz im Bundeskanzleramt in Berlin. Schwerpunkt der Gespräche waren unter anderem die Bund-Länder-Finanzen.
© dpa

Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Nicht noch mehr Geld vermischen

Der Bundestag ist kein Abnickverein. Er wird die Finanzvereinbarungen zwischen und Ländern sehr genau prüfen. Ein Gastbeitrag.

Bis Freitag will die Kanzlerin mit den Länder-Chefs bei der Verteilung der Integrationskosten und der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in einem informellen „Kamingespräch“ zu Lösungen kommen. Beide Themen sind von herausragender Bedeutung für das gesamtstaatliche Finanzgefüge und werden Folgen für den Bundeshaushalt haben. Das Budgetrecht ist das „Königsrecht“ des Parlaments. Dagegen sind „Kamingespräche“ nicht in der Verfassung vorgesehen. Wenn die Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten Vereinbarungen ohne Beteiligung des Parlaments trifft, muss allen klar sein, dass der Bundestag kein reiner Abnickverein ist.

Wir dürfen die Fehler beim Kita-Ausbau nicht wiederholen

Als Haushaltspolitiker des Bundes halte ich das angedachte Verfahren und die Länderforderungen für problematisch: Der Bund soll den Ländern eine Integrationspauschale von jährlich mindestens fünf Milliarden Euro überweisen und die Kosten für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) dauerhaft und vollständig übernehmen. Die Länder begründen ihre Forderungen damit, dass sie in diesem Jahr rund 21 Milliarden Euro an flüchtlingsbezogenen Ausgaben zu tragen hätten. Allerdings wehren sich die Länder strikt gegen eine Überprüfung ihrer Berechnungen durch den Bund oder die unabhängigen Rechnungshöfe.

Da die Anzahl der UMF in diesem Jahr deutlich zurückgegangen ist, kommt allenfalls eine einmalige höhere Kostenbeteiligung des Bundes über die bereits zugesagten 350 Millionen Euro hinaus in Betracht. Eine vollständige Kostenübernahme scheidet aus, weil damit jeder Anreiz zum sparsamen Umgang mit Steuergeldern verloren geht. Um die Kosten dämpfen zu können, müssen die Länder Differenzierungsmöglichkeiten bei dem einschlägigen Recht der Kinder- und Jugendhilfe erhalten, was bisher leider am Bundesfamilienministerium scheitert.

Die Zahlung einer Integrationspauschale darf nicht der Einstieg in eine neue Gemeinschaftsaufgabe Integration sein, die ich als eine zusätzliche Mischfinanzierung ablehne. Länder und die SPD fordern eine solche neue Aufgabe, damit sich der Bund beispielsweise an der Schulfinanzierung beteiligen kann. Wir dürfen die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen, die der Bund mit der Bundesbeteiligung beim Kita-Ausbau und den Hochschulen gemacht hat. Durch solche Fehler ist in der Bevölkerung bereits der falsche Eindruck entstanden, dass der Bund für jeden Bereich eine Allzuständigkeit besitzt. Die Länder müssen im eigenen Interesse in ihren ureigenen Aufgabenbereichen auch die Ausgaben tragen und ihrer Verantwortung gerecht werden.

Der Ländervorschlag beinhaltet keine echten Reformelemente

Bei der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen liegen Bund und Länder noch weit auseinander. Der Bund hat den Ländern einen Vorschlag mit einem Entlastungsvolumen für die Länder von jährlich 8,5 Milliarden Euro unterbreitet. Dieses Angebot war verknüpft mit echten Strukturreformen der bestehenden Finanzbeziehungen. Die Länder haben nach langem Zögern Anfang Dezember 2015 einen eigenen Vorschlag präsentiert, in dem die unterschiedlichsten Wünsche der Länder berücksichtigt werden. Dieser Vorschlag geht mit jährlich 9,7 Milliarden Euro mit steigender Tendenz zulasten des Bundes. Nordrhein-Westfalen will aus politischen Gründen vom Nehmer- zum Geberland werden. Das Herzstück des Länderfinanzausgleichs mit seiner solidarischen Umverteilung unter den Ländern soll abgeschafft werden. Manche Länder sollen willkürliche Bundeszuweisungen erhalten, und es ist eine gemeinsame Schuldenaufnahme vorgesehen. Der Ländervorschlag beinhaltet gleichzeitig keine echten Reformelemente. Vielmehr würde seine Umsetzung zu weniger Transparenz in den Finanzbeziehungen führen und im Ergebnis die Eigenständigkeit der Länder schwächen.

Im Bundestag werden wir die Vereinbarungen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten sehr genau prüfen. In der parlamentarischen Umsetzung werden wir darauf achten, dass die Kernforderungen der Koalition berücksichtigt sind und insgesamt faire und tragfähige Lösungen gefunden werden.

Der Autor ist haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Eckhardt Rehberg

Zur Startseite