Bund-Länder-Finanzausgleich: Kommt Wolfgang Schäuble den Ministerpräsidenten entgegen?
Das Bundesfinanzministerium will nicht nur eine Neuordnung des Finanzausgleichs. Die Länder sollen mehr selbst bestimmen, etwa in der Sozialpolitik.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) scheint bereit zu sein, in den Verhandlungen zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen auf das Ländermodell einzuschwenken – wenn die Ministerpräsidenten Reformschritte über den reinen Finanzausgleich hinaus akzeptieren. Man wolle echte Reformen, verlautete am Mittwoch aus Schäubles Ministerium, eine Woche vor dem Treffen der Kanzlerin mit den Länderchefs zum Thema. „Es geht nicht nur ums Geld, sondern auch um die Frage, wie sich der Föderalismus in Deutschland in Zukunft entwickeln soll.“ Das Ländermodell lasse reformerischen Elan vermissen.
Schäuble und seinen Beamten geht es darum, im innerdeutschen Föderalismus zu einer etwas anderen Trendsetzung zu kommen. „Wir wollen die Kompetenzen der Länder stärken“, heißt es in Ministeriumskreisen. Diese sollen daher in der Sozialgesetzgebung mehr Freiheiten und mehr Eigenständigkeit bekommen. Das würde etwa die Eingliederungshilfe für Behinderte und die Jugendhilfe betreffen. Es sei für das Ministerium sehr wichtig, die regionale Ebene hier zu stärken. Hierin liege ein staatsreformerischer Ansatz, den das rein auf die Finanzen fokussierte Ländermodell vermissen lasse. Dieses „verfehlt das Ziel, mehr Eigenverantwortung für die Länder zu schaffen“. Auch die Neuordnung der Verwaltung und Finanzierung von Bundesfernstraßen, also vor allem der Autobahnen, gehört für das Bundesfinanzministerium dazu. Diese Forderung nach einer Stärkung des Bundes wird seit Längerem unter dem Stichwort „Bundesautobahngesellschaft“ debattiert.
Zu wenig Transparenz?
Die Ministerpräsidenten bestehen darauf, dass der Bund das Ländermodell akzeptiert. Es sieht im Kern vor, den bisher vierstufigen Finanzausgleich auf drei Stufen zu reduzieren und den bislang direkt über die Landeshaushalte abgewickelten Länderfinanzausgleich abzuschaffen. Stattdessen soll der gesamte Ausgleich zwischen den Ländern über die Verteilung des ihnen zustehenden Umsatzsteueranteils stattfinden. Das hält man im Finanzministerium für zu wenig transparent, man möchte am Länderfinanzausgleich festhalten, um so auch weiterhin eine in den Etats ablesbare Ausgleichsleistung zwischen den Ländern zu erhalten. Dazu verlautet aus Schäubles Ressort: „Die finanzstarken Länder entlasten sich selbst zu sehr von ihrer Verantwortung, zur gesamtstaatlichen Solidarität zugunsten der finanzschwachen, insbesondere der ostdeutschen Länder beizutragen. Der Bund soll dafür die Rechnung tragen.“
Die Forderung der Länder nach einem höheren Bundesanteil am Finanzausgleich von 9,7 Milliarden Euro wird nach wie vor als zu hoch erachtet, gilt aber offenbar nicht mehr als Knackpunkt der Gespräche. Schäuble hat den Ländern 8,5 Milliarden Euro geboten. Während das Kanzleramt diese Differenz offenbar als geringes Hindernis betrachtet, wird das Zugeständnis in den Koalitionsfraktionen im Bundestag kritischer gesehen – sozusagen als letzter Tropfen in ein volles Fass von Bundesleistungen an die Länder. Da sich jedoch die 16 Ministerpräsidenten auf ein Finanzausgleichsmodell geeinigt haben, und das Gegenmodell von Schäuble eine ganz ähnliche Verteilungswirkung hat, dürfte es für den Bund schwer werden, den Ländervorschlag zu kippen, von Details abgesehen. Doch erwartet das Bundesfinanzministerium, dass die Länder den höheren Anteil des Bundes in diesem Modell honorieren, indem sie den breiteren Ansatz zur Reform akzeptieren. Vor dem Bund-Länder-Gipfel am kommenden Donnerstag ist unklar, ob es überhaupt einen Fortschritt geben wird - oder ob es nicht beim Status quo bleibt, der dann nach 2019 (wenn die bisherige Regelung ausläuft) einfach fortgeschrieben wird.