zum Hauptinhalt
Wieder an die Wahlurnen? Hundertprozentig ist das nicht ausgeschlossen.
© Jens Wolf/dpa
Update

Gescheiterte Jamaika-Sondierung: Neuwahlen oder Minderheitsregierung - das sind die Alternativen

Die Sondierungen in Sachen Jamaika sind gescheitert. Wie kann es nun weitergehen?

Die Jamaika-Sondierungen sind am frühen Montagmorgen gescheitert. Die FDP hat ihren Ausstieg aus den Gesprächen mit fehlendem Vertrauen und keiner gemeinsamen Basis begründet.

Da die SPD bereits mehrfach angekündigt hat, nicht für eine große Koalition bereit zu stehen, bleiben nun nur zwei Optionen: Neuwahlen oder eine Minderheitsregierung. Für beides gibt es hohe Hürden.

Zur glücklichen Geschichte der Bundesrepublik gehört ihre politische Stabilität. Eine Legislaturperiode dauert vier Jahre. Außerhalb dieses Rhythmus sind Wahlen schwierig. Anders als etwa in Polen oder Ungarn hat das Parlament nicht das Recht, sich selbst aufzulösen.

Die Vertrauensfrage

Ein bereits begangener Weg ist die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes (GG). Findet ein Antrag des Kanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Bundestagsmehrheit, kann der Bundespräsident binnen drei Wochen das Parlament auflösen, wenn nicht vorher ein neuer Kanzler gewählt wird.

Die Vertrauensfrage gilt als scharfes Schwert eines Regierungschefs, um seine Gefolgschaft unter den Abgeordneten sicherzustellen. Entsprechend selten wird es gezogen, nur fünf Mal bisher. In zwei Fällen ging es gezielt um Neuwahlen.

1982 stellte Helmut Kohl (CDU) die Vertrauensfrage, nachdem er über ein Misstrauensvotum nach Artikel 67 GG ins Amt gelangt war. 2005war es Gerhard Schröder, dessen auf den Entzug des Vertrauens gerichtete „unechte“ Frage unter Verfassungsrechtlern stark umstritten war.

Das Bundesverfassungsgericht hielt den Kniff für zulässig. In der aktuellen Lage sind jedoch keine Tricks möglich. Angela Merkels Zeit als Kanzlerin war mit der Wahl abgelaufen. Sie ist derzeit, wie die gesamte Bundesregierung nur auf Ersuchen des Bundespräsidenten geschäftsführend im Amt (Art. 69 GG). Damit fehlt ihr nach herrschender Meinung der Verfassungsjuristen die nötige Legitimation, um die Vertrauensfrage zu stellen. Der Weg gilt als versperrt.

Bis zum dritten Durchgang

So bleibt nur eine gescheiterte Kanzlerwahl. Artikel 63 GG bestimmt, dass dieser mit absoluter Mehrheit gewählt werden muss. Verfehlt der Kandidat das Ziel, darf es binnen 14 Tagen eine zweite Chance geben. Scheitert die Wahl erneut, kommt es zum dritten Durchgang.

Hier reicht eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bekommt der Kandidat trotzdem die absolute Mehrheit der Bundestagsmitglieder, muss der Bundespräsident ihn ernennen. Bei einer einfachen Mehrheit hat das Staatsoberhaupt die Wahl. Er kann den Kanzler ernennen oder das Parlament auflösen.

Steinmeiers Entscheidung

Frank-Walter Steinmeier könnte Merkel als Kandidatin der stärksten Fraktion vorschlagen, die ohne Partner allerdings kaum die nötige Mehrheit erreichen dürfte. Damit liefe alles auf eine Minderheitsregierung hinaus – oder Steinmeier zieht die Reißleine und stellt mit der Parlamentsauflösung die Weichen zu Neuwahlen.

Dass der Präsident sich schon innerlich darauf vorbereitet, ist eher unwahrscheinlich. Eine Minderheitsregierung hätte kaum Chancen, die Legislaturperiode zu überstehen. Und Neuwahlen würde es nur geben, wenn ein Kanzlerkandidat zu schwach war, für seine Wahl eine absolute Mehrheit zu erringen. Niemand startet gerne schwach in einen Wahlkampf. Vorher redet Merkel mutmaßlich lieber nochmal mit der SPD.

Minderheitsregierung statt Neuwahlen

Risiko Minderheitsregierung

Kein Jamaika, keine Neuwahlen: Was bliebe dann noch? Angela Merkel (CDU) könnte eine Minderheitsregierung bilden, sich für ihre Wahl als Kanzlerin und jedes weitere Gesetz wechselnde Mehrheiten suchen. Noch nie hat es eine solche Bundesregierung gegeben, und das Prinzip passt nicht ins Konzept der Angela Merkel, weshalb sie es auch, kaum war die Wahl entschieden, als Option abgelehnt hat.

Stimmen, die fehlen

Allein in der engen internationalen Verflechtung, in der sich Deutschland befindet, sieht Merkel die Risiken. Bundeswehreinsätze, europapolitische Entscheidungen und gar neue Krisensituationen wären kaum beherrschbar – oder im Extremfall sogar nur mit Stimmen der AfD.

Doch wie lägen die Stimmverhältnisse eigentlich? Jamaika hätte 393 von 709 Stimmen, wobei die Mehrheit im Bundestag bei 355 Stimmen liegt. Wenn die Union mit den Liberalen regierte, fehlten ihnen 29 Stimmen an der Mehrheit, wenn die Union mit den Grünen regierte, fehlten 42 Stimmen. Einer CDU-FDP-Grünen-Koalition fehlten indes nur acht Stimmen. (mit AFP)

Dieser Text erschien bereits am 18.11. und wurde nach dem Scheitern der Sondierungen angepasst.

Jost Müller-Neuhof, Antje Sirleschtov

Zur Startseite