NSU-Prozess: Neuer Anwalt blockiert Plädoyers der Verteidigung
Eigentlich sollen die Verteidiger von Beate Zschäpe im NSU-Prozess am Dienstag ihre Plädoyers halten. Doch dann funkt ein Anwalt dazwischen.
Die Serie der Komplikationen nimmt kein Ende. Am Dienstag war es im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München wieder einmal nicht möglich, die Plädoyers der Verteidiger von Beate Zschäpe und der vier Mitangeklagten beginnen zu lassen. Der erstmals anwesende neue Anwalt von André E. führte sich gleich mit einem Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ein.
Daniel Sprafke wollte vom Strafsenat als dritter Pflichtverteidiger für E. beigeordnet werden, das lehnten die Richter jedoch ab. Nach längerem Hickhack mit Götzl kündigte der Anwalt drei Befangenheitsanträge an und stellte schon mal einen in der Mittagspause. So musste auch an diesem Verhandlungstag Zschäpes Anwalt Hermann Borchert, der den Reigen der Verteidigerplädoyers starten sollte, sein Manuskript wieder einpacken.
Monatelange Hängepartie
Die Hängepartie dauert nun schon zwei Monate. Im Februar endeten die Schlussvorträge der Nebenkläger und ihrer Anwälte. Dann folgten Beweisanträge der Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben, obwohl die Beweisaufnahme schon im Juli 2017 abgeschlossen war. Die Richter lehnten die Anträge ab und fingen sich prompt Befangenheitsanträge ein.
Im März riss Götzls Geduldsfaden. Er warf Wohllebens Verteidigerin erstmals „Prozessverschleppung“ vor, ihre Beweisanträge wurden abgewiesen. Als dann Zschäpes Anwalt Borchert das Plädoyer vortragen wollte, war der Angeklagten plötzlich schlecht. Und sie wurde vor der Osterpause nicht mehr gesund.
Der Strafsenat gibt den Versuch nicht auf, das Tempo im größten Prozess zu rechtsextremem Terror seit der Wiedervereinigung doch zu erhöhen. Am Dienstag sollte schon gleich nach der Hauptverhandlung eine Anhörung zum Befangenheitsantrag stattfinden. Die Journalisten wollten dabei sein und blieben sitzen.
Götzls Richterkollegen hatten damit kein Problem, Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer beantragte jedoch den Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach einer Pause verkündete Richter Konstantin Kuchenbauer, die Anhörung könne auch schriftlich geregelt werden. Nun geht es diesen Mittwoch weiter im NSU-Prozess. Ob das auch für die Plädoyers gilt, ist fraglich.