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Ein NPD-Anhänger in Berlin. V-Leute des Verfassungsschutzes sind auch bei der rechtsextremen Partei im Einsatz.
© dpa

Verfassungsschutz: Neue Regeln für V-Leute

Als Lehre aus dem Versagen der Behörden beim NSU-Skandal wird der Verfassungsschutz reformiert. V-Leute sollen strenger geführt werden - ganz abgeschafft werden sie nicht.

Als Konsequenz aus dem Ermittlungsdesaster im Fall der rechten Terrorzelle NSU wird die Arbeit der Verfassungsschützer in Bund und Ländern neu geordnet. Der Bundestag verabschiedete dazu am Freitag eine lange diskutierte Reform. Die Behörden werden zu einem intensiveren Informationsaustausch verpflichtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll mehr Befugnisse bekommen und im Zweifel auch in den Ländern operativ eingreifen können. Für den Einsatz von V-Leuten – also Mitgliedern einer Szene, die dem Geheimdienst regelmäßig Informationen liefern – werden erstmals Regeln und Grenzen festgelegt.

Die Reform ist eine Reaktion auf die Verfehlungen im Fall NSU. Die Sicherheitsbehörden und auch der Verfassungsschutz waren dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) jahrelang nicht auf die Spur gekommen. Der rechten Gruppe werden zwischen den Jahren 2000 und 2007 zehn Morde zur Last gelegt. Ein Untersuchungsausschuss hatte gravierende Mängel bei der Arbeit der Verfassungsschutzämter im Fall NSU festgestellt. Informationen versandeten, Hinweise wurden übersehen oder ignoriert.

Die Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern sollen sich nun mehr austauschen und ihre Erkenntnisse ausführlicher als bislang in eine gemeinsame Datenbank einspeisen. Das Bundesamt soll die Zusammenarbeit der Ämter koordinieren und die Erkenntnisse zu wesentlichen Phänomenbereichen zentral auswerten. Bei gewaltorientierten Bestrebungen in den Ländern soll das Bundesamt von nun an im Zweifel selbstständig in die Beobachtung einsteigen können. „Notfalls auch ohne Einvernehmen mit dem Land“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).

Hans-Georg Maaßen, Verfassungsschutzpräsident, zeigte sich zufrieden. Der Beschluss bringe seiner Behörde die nötige Rechtssicherheit in Zeiten großer Herausforderungen. Auch beim V-Mann-Wesen hatten sich im Fall NSU Abgründe aufgetan. Bekannt wurden Fälle von V-Leuten aus der rechten Szene, die über Jahre horrende Summen vom Verfassungsschutz kassierten. Ein anderer Rechtsextremist wurde als Informant angeworben, obwohl er wegen versuchten Mordes im Gefängnis saß.

Haft ohne Bewährung = kein V-Mann

Solche Fälle sollen sich künftig nicht mehr wiederholen. Wer etwa zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, scheidet als Quelle für das Bundesamt künftig aus. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Menschen, die wegen Mordes oder Totschlags verurteilt sind, sind aber kategorisch ausgeschlossen. Auch für die Bezahlung von V-Leuten soll es Grenzen geben.

Nach Ansicht von Linken und Grünen ist die Reform nicht die richtige Antwort auf das NSU-Desaster. Die Linke forderte, das „V-Leute-Unwesen“ sofort komplett zu beenden und den Verfassungsschutz aufzulösen. Auch die Grünen rügten die V-Mann-Praxis. (dpa)

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