Umstrittene Verordnung: Neue Regeln für Paternoster werden nachgebessert
Ab Montag dürfen Besucher in öffentlichen Gebäuden nicht mehr mit dem Paternoster fahren. Nach Kritik an der neuen Verordnung will das Bundesarbeitsministerium nun nachbessern - und Ausnahmen erlauben.
Die Nutzung von Paternostern in öffentlichen Gebäuden ist Bürgern ab dem kommenden Montag faktisch untersagt – eine entsprechende Verordnung des Bundesarbeitsministeriums stieß in den vergangenen Tagen auf Kritik. Deshalb lenkt das Ministerium von Andrea Nahles (SPD) nun zumindest ein wenig ein: Die Verordnung wird noch einmal nachgebessert, künftig sollen Ausnahmen erlaubt sein.
Ausgangspunkt für die Kritik war ein Satz in einem 65-seitigen Text. In der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung, die zum 1. Juni in Kraft tritt, heißt es: „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Personenumlaufaufzüge nur von durch ihn eingewiesenen Beschäftigten verwendet werden.“ Arbeitgeber, die sich daran nicht halten, begehen demnach eine Ordnungswidrigkeit, im Wiederholungsfall machen sie sich sogar strafbar. In der Praxis bedeutet dies, dass Paternoster in öffentlichen Gebäuden stillgelegt werden müssen, sofern nicht gewährleistet werden kann, dass Besucher sie nicht benutzen. Unklar ist, wie viele Unfälle es in Paternostern gab. Diese werden statistisch nicht erfasst.
Widerstand kam vor allem aus München
Die Bundesregierung hatte die neue Verordnung bereits im Januar beschlossen, der Bundesrat hatte keine Einwände. Erst kurz vor Inkrafttreten gab es massiven Widerstand, vor allem aus München. Die Stadt setzt sich für den Weiterbetrieb eines Paternosters in einem Verwaltungsgebäude ein und beantragte nun eine Ausnahmegenehmigung beim Gewerbeaufsichtsamt. München habe zudem „mit anderen betroffenen Kommunen Kontakt aufgenommen, um bundesweit ein abgestimmtes Vorgehen für den Betrieb der sehr beliebten Paternoster zu bewirken“, erklärte die Stadtverwaltung. Der FDP- Chef Christian Lindner nutzte das Thema unterdessen für einen Angriff auf die Ministerin: „Nahles’ Regulierungswut macht nicht einmal vor historischen Aufzügen halt.“
Länder sollen künftig Ausnahmen genehmigen dürfen
Am Donnerstag hieß es im Bundesarbeitsministerium, eine weitere Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung solle Ausnahmen möglich machen. Wenn es mit der Sicherheit der Benutzer vereinbar sei, könnten die Arbeitsschutzbehörden der Länder die Paternoster-Benutzung auch anderen Personen als Beschäftigten gestatten. Die Novelle der Novelle soll im Herbst vom Kabinett beschlossen werden. Bis dahin ist in öffentlichen Gebäuden das Fahren mit dem Paternoster für Besucher jedoch nicht möglich.
Claudia von Salzen
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