Gesetzentwurf des Sozialministeriums: Nahles will Sozialleistungen für EU-Bürger deutlich kürzen
EU-Bürger sollen erst Anspruch auf Sozialleistungen haben, wenn sie fünf Jahre hier gearbeitet haben. Das sieht laut einem Bericht ein Gesetzentwurf von Sozialministerin Andrea Nahles vor.
In Deutschland lebende EU-Bürger sollen einem Medienbericht zufolge künftig grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sein, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben. Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichteten, ist dies Kern eines Gesetzentwurfs, den das Sozialministerium von Ministerin Andrea Nahles (SPD) fertiggestellt hat und der nun an das Kanzleramt zur Ressortabstimmung geht.
EU-Bürger sollen dem Bericht zufolge erst dann einen Anspruch auf Hartz IV und Sozialhilfe haben, wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren verfestigt hat - diese absichtlich hoch angesetzte Hürde soll Fehlanreize vermeiden.
Nahles hatte Ende Dezember angekündigt, den Sozialhilfe-Anspruch von EU-Ausländern per Gesetz zu beschränken. Sie reagierte damit auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Sozialleistungen für arbeitssuchende Zuwanderer aus EU-Staaten. Das Urteil schreibt vor, das EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können. Die Kommunen befürchteten durch das Urteil erhebliche Mehrbelastungen. (dpa)