Der Fall Edathy: Nach Kinderporno-Affäre: Bei Handel mit Nacktbildern droht künftig Haftstrafe
Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus der Kinderporno-Affäre um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy. Sie will die Herstellung und den Handel von bisher nicht strafbaren Fotos und Filmen nackter Kinder hart bestrafen.
Dies geht aus dem Referentenentwurf hervor, den Justizminister Heiko Maas (SPD) am Freitag den Ressorts der Regierung zur Abstimmung zugesandt hat und der dem Tagesspiegel vorliegt. Haft von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe soll danach demjenigen drohen, der „unbefugt eine bloßstellende Bildaufnahme von einer anderen Person oder unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt oder überträgt“. Werden solche Bilder verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht, steigt die Höchststrafe auf drei Jahre.
Der Entwurf folgt dem Rat von Experten, die Strafbarkeit vermeintlich „harmloser“ Nacktbilder in einem erweiterten Tatbestand des Paragrafen 201a als „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ zu regeln. Erfasst werden dadurch nicht nur Aufnahmen von Kindern, sondern auch von Erwachsenen.
„Vorstoß zum Schutz der Intimsphäre“
Das Justizministerium will dies ganz allgemein als Vorstoß zum Schutz der Intimsphäre in der Öffentlichkeit verstanden wissen, weil diese durch die Verfügbarkeit von Medien mit Fototechnik stärker bedroht sei als früher. So sei etwa auch an betrunkene Personen auf dem Heimweg oder blutende Opfer von Gewalttaten gedacht. Ganz besonders soll es aber um Aufnahmen von Kindern gehen, die anderen zu „sexuellen Zwecken“ zugänglich gemacht werden.
Klarstellen will Maas zudem die Strafbarkeit der Darstellung von Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonter Haltung („Posing“). Zudem setzt der Entwurf weitere, teils von der EU verlangte Kinderschutz-Vorhaben um. Darunter das Verbot des „Cybergroomings“, das Anbahnen von Sexualkontakten mit Kindern per Internet.