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Es um Regeln zum Kinder- und Jugendschutz .
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Update

Nach Edathy-Affäre: Bundesregierung für internationales Verbot von Handel mit Kindernacktfotos

Die Regierung prüft, wie der Handel mit Nacktfotos von Kindern und Jugendlichen in Deutschland strafrechtlich sanktioniert werden kann. Das Justizministerium kündigte nun einen Gesetzesentwurf für die kommenden Wochen an.

Juristisch ist der Fall des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy noch nicht aufgearbeitet. Gesetzgeberische Konsequenzen deuten sich aber schon jetzt an. Von mehreren Seiten wird der Ruf nach schärferen Gesetzen gegen Kinderpornografie laut. Die Unions-Bundestagsfraktion hat ein eigenes Positionspapier vorgelegt, und auch aus den Ländern gibt es die Forderung nach einer Verschärfung des Strafrechts und nach mehr Prävention.

Im Justizministerium will man sich zwar nicht hetzen lassen, aber bereits in den kommenden Wochen soll es einen entsprechenden Gesetzentwurf geben. „Der gewerbsmäßige Handel mit Nacktbildern soll unter Strafe gestellt werden. Dabei sollen auch Tauschbörsen erfasst werden, wo die Fotos nicht gegen Geld, sondern mit neuen Fotos gehandelt werden. Niemand darf mit dem Körpern von Kindern Geschäfte machen“, sagte ein Ministeriumssprecher dem Tagesspiegel. „Unser Ziel ist es, in den kommenden Wochen einen Gesetzentwurf vorzulegen.“ Allerdings warnte der Sprecher auch vor permanenten Eingriffen ins Strafrecht. „Die Verschärfung des Strafrechts ist der drastischste Weg des Staates, in die Freiheitsrechte des Bürgers einzugreifen, insofern gilt es da sorgfältig vorzugehen.“ Sozialübliches Verhalten, wie das Fotografieren der eigenen Kinder am Strand, dürfe die Eltern nicht in die Nähe eines Ermittlungsverfahrens bringen. Es sei nicht sinnvoll, immer mal wieder in das Strafrecht einzugreifen. Vielmehr wolle Justizminister Heiko Maas (SPD) einen gezielten Eingriff.

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen geht zudem hevor, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, sogenannte Posing-Fotos von nackten Kindern auch international zu verbieten. Die Grünen kritisierten die Antwort. Die Stellungnahme dokumentiere "eine irritierende Hilflosigkeit der Bundesregierung was konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes angeht", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katja Dörner.

Der Handel mit solchen Bildern verletzt nach Auffassung der Bundesregierung das Persönlichkeitsrecht der Kinder. Zudem überprüfe die Regierung, wie der Handel mit Nacktfotos von Kindern und Jugendlichen in Deutschland strafrechtlich sanktioniert werden könne, heißt es in der Antwort. Die Überprüfung der Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz soll bis zur parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen sein. Hintergrund ist die Affäre um den SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy, der sich Nacktbilder von Jungen bei einem kanadischen Kinderporno-Händlerring bestellt hatte.

Deutschland hat im internationalen Vergleich recht strenge Regeln

In der Antwort heißt es auch, dass die Ausgaben für den Kinder- und Jugendschutz in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht wurden. So standen hierfür im vergangenen Jahr 9,4 Millionen Euro zur Verfügung. Im Jahr 2004 waren es nur 3,9 Millionen Euro. Wie ein besserer Schutz von Kindern bewirkt werden kann, ist umstritten. Vor allem aus der CSU kommen Stimmen, zunächst sei die EU-Richtline von 2011 umzusetzen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann meint, damit werde begrifflich festgelegt, dass unter Kinderpornografie „jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes für primär sexuelle Zwecke“ zu verstehen sei.

Allerdings liegt darin keine Verschärfung gegenüber der bisherigen Rechtslage. Es bliebe im Einzelfall offen, ob Filme wie die von Edathy bestellten tatsächlich strafbar sind. Auch die Bundesregierung geht davon aus, dass sich mit der Umsetzung der Richtlinie bei der Verfolgung von Internet-Pornografie nichts wesentlich verändert. Neu wäre stattdessen die Strafbarkeit des so genannten Cyber-Groomings, die Kontaktanbahnung zu Kindern zu Missbrauchszwecken. Im internationalen Vergleich geht die Strafbarkeit von Kinderpornografie-Besitz hier zu Lande dagegen schon recht weit. So kann beispielsweise bereits verfolgt werden, wer Fantasietexte, Comics oder Computeranimationen vertreibt.

Anhörung im Rechtsausschuss?

Trotzdem befasst sich auch der Bundestag mit dem Problem. Vor einer Woche lud die Kinderkommission verschiedene Experten zu den strafrechtlichen Aspekten des Themas, darunter die Berliner Juraprofessorin Tatjana Hörnle. Sie wie auch andere Fachleute warnen, Edathys Fall zum Anlass einer unüberlegten Gesetzgebung zu machen. Die Strafbarkeit vom Konsumentenverhalten abhängig zu machen, würde in Zeiten zurückführen, in denen „unzüchtige Schriften“ verboten waren. Strafgrund wäre damit eine moralische Verfehlung, nicht der Verstoß gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen. Hörnle empfiehlt daher einen anderen Ansatz, den auch die Regierung zu teilen scheint: Überlegungen sollten am Persönlichkeitsrecht anknüpfen: „Schutzwürdig ist vielmehr die über den eigenen Körper definierte Intimsphäre von Personen jeden Alters.“

Die Grünen-Politikerin Renate Künast sagte, es müsse auch im Rechtsausschuss eine Anhörung geben. „Wir sollten uns aber nicht nur auf das Strafrecht konzentrieren“, sagte die Ausschussvorsitzende dem Tagesspiegel. Die präventiven Aspekte müssten eine genauso große Rolle spielen. Sie sprach von einem „schwer erträglichen Graubereich“. Der Bundestag sei jetzt klar gefordert, mehr für den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu tun. Um die rechtlichen Lücken zu schließen, könne sie sich beispielsweise eine Regelung im Abschnitt über Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs des Strafgesetzbuches vorstellen. „Der Teufel steckt aber auch hier im Detail“, sagte Künast.

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