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Eine Aktivistin von Campact demonstriert gegen Hass im Netz (Juni 2018). Der Organisation wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt.
© dpa/Frank Rumpenhorst

Kritik an „veraltetem“ Gesetz: Nach Attac verliert auch Campact den Status der Gemeinnützigkeit

Die Bürgerbewegung Campact fordert eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. So solle „Förderung von Menschenrechten“ als Kriterium aufgenommen werden.

Nach dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac hat auch die Bürgerbewegung Campact den Status einer gemeinnützigen Organisation verloren. Das Berliner Finanzamt für Körperschaften habe dem Verein mitgeteilt, Campact sei überwiegend allgemeinpolitisch tätig und mache Kampagnen zu Themen, die keinem gemeinnützigen Zweck der Abgabenordnung zugeordnet werden könnten, erklärte der Verein am Montag.

Campact war nach dem Attac-Urteil vom Februar bereits auf einen entsprechenden Bescheid eingestellt. Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, Attac versuche, die politische Meinung zu beeinflussen. Dies trage nicht zur politischen Bildung bei und sei damit nach dem Steuerrecht nicht gemeinnützig.

Die Internetplattform Campact, die nach eigenen Angaben mehr als zwei Millionen Unterstützer hat, hatte schon seit März keine Spendenbescheinigungen mehr ausgestellt. Damals hatte Vorstandsmitglied Kolb hier betont, dass die Organisation keineswegs ihre Aktivitäten einstellen wolle, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten.

„Nach Attac ist jetzt Campact an der Reihe und verliert den Status der Gemeinnützigkeit“, sagte Kolb zur nun gefallenen Entscheidung am Montag. Es sei „ein fatales Zeichen“, dass das Engagement Hunderttausender „als nicht gemeinnützig abgewertet und entwürdigt“ werde. Verantwortlich dafür sei vor allem Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). „Er drückt sich seit Monaten um eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, die endlich Rechtssicherheit schaffen würde.“

Die Organisation, die unter anderem an der Organisation von Großdemonstrationen beteiligt ist, schreibt auf ihrer Homepage: „Besonders erfreut sind nun einige AfD– und Unions-Politiker*innen, die gegen unsere Gemeinnützigkeit gewettert haben. Wenn wir Großdemos gegen TTIP, CETA oder Glyphosat starteten, wurden wir als 'intransparente Protestfirma' oder 'linke Lobbytruppe' beschimpft.“

Grünen-Abgeordnete für Reform des Gesetzes

Die Gesetzgeber in Bund und Ländern müssten endlich den „völlig veralteten“ Katalog der Zwecke reformieren, die eine Gemeinnützigkeit begründen, forderte Kolb. In der Abgabenordnung, die die Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit definiert, fehlen nach Angaben von Campact die Zwecke Förderung von Menschenrechten, faire Handelspolitik und soziale Gerechtigkeit.

Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Manuela Rottmann und Lisa Paus hatten erst kürzlich in einem Gastbeitrag für den Tagesspiegel ebenfalls eine Anpassung des Gemeinnützigkeitsgesetztes gefordert. „Bei Berufs- und Wirtschaftsverbänden hinterfragen wir eine tagespolitische Einflussnahme nicht und räumen ihnen unabhängig davon Steuervorteile ein“, schrieben sie. „Das Recht des Bürgers auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung gebietet es, Organisationen nicht steuerrechtlich unterschiedlich zu behandeln, je nachdem, ob sie sich für die Interessen einer Branche oder für ein allgemeines Ziel wie Umwelt- oder Brandschutz einsetzen.“ Nachzulesen ist der ganze Beitrag hier.

Die Gemeinnützigkeit ermöglicht es Spendern, Zuwendungen an die jeweilige Organisation von der Steuer abzusetzen. (AFP,tsp)

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