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Ungewisser Ausgang. Noch wehen die EU-Flagge und die britische Nationalflagge vor dem britischen Parlament nebeneinander.
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Update

Vor den EU-Wahlen: Mögliche Brexit-Verlängerung bereitet EU Kopfzerbrechen

Was passiert, falls Großbritannien länger in der EU bleibt, aber die EU-Wahlen schwänzt? Das britische Kabinett diskutiert offenbar über eine "Gnadenfrist".

Die Hängepartie um den Brexit geht in dieser Woche in eine neue Runde. An diesem Dienstag will die britische Premierministerin Theresa May in Nordirland eine Verhandlungslösung mit der EU beschwören, und morgen möchte der irische Regierungschef Leo Varadkar in Brüssel über die Folgen eines ungeregelten Brexit sprechen. Drei Möglichkeiten stehen derzeit im Raum: Es gibt rechtzeitig vor dem geplanten Austritt am 29. März einen Deal zwischen London und der EU, es gibt keinen Deal – oder das Brexit-Datum wird angesichts des Verhandlungsstillstands verschoben.

Diese dritte Option wird offenbar im britischen Kabinett ernsthaft diskutiert. Das berichtete der gewöhnlich gut informierte konservative „Telegraph“ am späten Dienstagabend in seiner Online-Ausgabe, ohne genauere Quellen zu nennen. Falls Mays ausgehandelter Vertrag die Zustimmung des Parlaments erhält, fordern einige Minister demnach eine zweimonatige Gnadenfrist nach dem offiziellen Austrittsdatum am 29. März, um notwendige Gesetze auf den Weg zu bringen. Bis zum 24. Mai solle Großbritannien weiterhin ein EU-Mitglied bleiben wie bisher.

Premierministerin May hatte allerdings wiederholt betont, Großbritannien werde die EU wie geplant am 29. März verlassen. Diskussionen über eine Verzögerung des Austrittsdatums seien kontraproduktiv. Zu den Befürwortern einer Gnadenfrist gehören der Zeitung zufolge Außenminister Jeremy Hunt, Schatzkanzler Philip Hammond sowie Handelsminister Liam Fox. Alle drei hatten sich bereits zuvor öffentlich für eine Verzögerung ausgesprochen.

Eine Verlängerung der Brexit-Verhandlungen um einige Wochen über den 29. März hinaus dürfte sich noch relativ problemlos organisieren lassen. May müsste in diesem Fall den Antrag stellen, dass die in Artikel 50 des EU-Vertrages vorgesehene Frist verlängert wird. Einer solchen Verlängerung müssten dann sämtliche übrigen 27 EU-Staaten zustimmen. EU-Ratschef Donald Tusk hat bereits signalisiert, dass die 27 verbleibenden Länder gegebenenfalls bereits wären, einen „begründeten Antrag für eine Verlängerung“ in Erwägung zu ziehen.

Allerdings bereitet den Rechtsexperten in Brüssel und Straßburg die Frage Kopfzerbrechen, was passieren würde, wenn die Brexit-Verhandlungen gleich um mehrere Monate verlängert würden. Denn zwischen dem 23. und 26. Mai finden Europawahlen statt, und Großbritannien müsste als EU-Mitglied daran teilnehmen. Artikel 20 des EU-Vertrages besagt klipp und klar, dass EU-Bürger „in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament“ wahrnehmen können.

Ein Antrag der Briten auf Fristverlängerung liegt noch nicht vor

Sowohl bei der EU-Kommission als auch im Europaparlament wird zwar betont, dass das Vereinigte Königreich bislang gar keinen Antrag auf eine Verlängerung der Artikel-50-Frist gestellt habe. Daher wolle man auch nicht darüber spekulieren, was es für die Europawahl bedeuten würde, falls der Brexit gewissermaßen in die Verlängerung gehen würde.

Für den Fall, dass die Briten bei der Europawahl noch einmal mitmachen und danach aus der EU ausscheiden, hat das Europaparlament zumindest auf dem Papier bereits Vorsorge getroffen. Dann bliebe es zu Beginn der neuen Sitzungsperiode Anfang Juli zunächst bei der gegenwärtigen Abgeordnetenzahl von 751 Abgeordneten, beim Austritt der Briten würde die Zahl dann auf 705 Mandatsträger sinken.

In London ist schon von "endgültigem EU-Wahnsinn" die Rede

Richtig kompliziert wird es allerdings, falls sich die Brexit-Verhandlungen noch über den kommenden Sommer hinziehen, aber die Briten sich gleichzeitig weigern, Europawahlen abzuhalten. Denkbar wäre ein solcher Gang der Dinge durchaus, denn der Appetit auf eine neuerliche Teilnahme an der Europawahl ist auf der Insel nicht sehr ausgeprägt. Die Zeitung „Express“ bezeichnete die Möglichkeit, dass die Briten noch einmal Europaabgeordnete nach Straßburg schicken, vorsorglich schon einmal als „final EU madness“ – also als „endgültigen EU-Wahnsinn“.

Die rechtlichen Folgen einer Verweigerung des EU-Mitglieds Großbritannien bei der Europawahl werden in der EU-Kommission und im Europaparlament unterschiedlich bewertet. Nach den Worten von EU-Kommissionssprecher Margaritis Schinas kann das Wahlrecht der EU-Bürger keinesfalls in Frage gestellt werden. Als Hüterin der EU-Verträge vertrete die Brüsseler Behörde die Auffassung, dass spätestens bei der Konstituierung des neuen Europaparlaments am 2. Juli zwingend in jedem Mitgliedsland gewählte Europaabgeordnete benannt sein müssten, sagte Schinas unlängst.

Europaparlament will in jedem Fall an Konstituierung im Juli festhalten

Der Fall, dass die Briten die Europawahl schwänzen, wird im Europaparlament hingegen nicht ganz so dramatisch bewertet. Dabei stützen sich die Experten in Straßburg unter anderem auf ein Gutachten des rechtlichen Dienstes des Europaparlaments von 2017. Fiele die Europawahl in Großbritannien trotz der noch nicht erfolgten Trennung von der EU aus, dann verstoße Großbritannien damit zwar gegen seine Verpflichtungen aus dem EU-Vertrag, heißt es im Europaparlament. Trotzdem könne sich das Europaparlament wie geplant am 2. Juli rechtskräftig konstituieren, heißt es weiter.

McAllister: Scheidungswillige Briten sollten spätestens Juli gehen

„Die rechtlichen Möglichkeiten, den britischen EU-Austritts über das Datum der Europawahlen vom 23. bis 26. Mai 2019 hinaus zu verschieben, sind umstritten“, sagte der CDU-Europaabgeordnete David McAllister dem Tagesspiegel. „Spätestens zu Beginn der neuen Legislaturperiode Anfang Juli 2019 sollte das Vereinigte Königreich ausgeschieden sein, sofern London grundsätzlich am Brexit festhält“, sagte der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses weiter.

Nach seinen Worten „wäre es den Menschen in der EU nicht zu erklären, wenn erneut britische Abgeordnete ins Europäische Parlament einziehen würden und über die neue Kommission und die Weichenstellungen für die Zukunft der EU mitentscheiden könnten, nur um einige Wochen später unsere Staatengemeinschaft zu verlassen“.

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