Kosten für Flüchtlinge: Ministerpräsidenten wollen mehr Geld von Schäuble
Die Länderchefs fordern, dass der Bund seinen Anteil an den Integrationskosten deutlich erhöht. Der Finanzminister bleibt vor dem heutigen Treffen vorerst hart.
Sie sind sich einig: Alle Ministerpräsidenten, so der Stand vom Mittwoch, werden bei ihrem Treffen an diesem Donnerstag in Berlin dem Bund eine Forderung vorlegen, die den Bundeshaushalt um einige Milliarden Euro zusätzlich belasten würde. Die Länderchefs wollen, dass der Bund die Hälfte der Flüchtlingskosten trägt, die den Ländern und ihren Kommunen entstehen. Also Geld für die Unterbringung (die vor allem die Kommunen schultern), das Betreiben von Erstaufnahmeeinrichtungen, zusätzliche Lehrer und Polizisten, Maßnahmen für die Integration.
Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Bremens Regierungschef Carsten Sieling (SPD), pocht auf eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten. „Es geht nicht, dass der Bund lediglich 10 bis 15 Prozent zahlt, Länder und Kommunen dagegen die restlichen 85 bis 90 Prozent schultern. Wir müssen da zu einer fairen 50:50-Aufteilung kommen“, sagte Sieling der Deutschen Presse-Agentur.
Die Schätzungen der Kosten belaufen sich auf mindestens 20 Milliarden Euro jährlich für Länder, Städte und Landkreise. Das ist den Ministerpräsidenten zu viel, zumal einigen von ihnen die Kommunalvertreter in den Ohren liegen. Denn die Länder erstatten ihren Kommunen die Kosten in ganz unterschiedlichem Umfang. Der Kostendeckungsgrad reicht nach einer Auflistung des Landkreistages von bis zu 100 Prozent in Bayern oder Thüringen über 75 Prozent (Baden-Württemberg) und etwa zwei Dritteln (Niedersachsen) hinunter auf maximal 50 Prozent in Nordrhein-Westfalen. Allerdings sind diese Zahlen umstritten, das Düsseldorfer Finanzministerium etwa betont, man liege deutlich über 50 Prozent.
Pauschale reicht den Ländern nicht
Der Bund beteiligt sich vorerst mit einer monatlichen Pauschale von 670 Euro je Flüchtling an den Kosten. Je nach Entwicklung der Flüchtlingszahlen und der Dauer der Asylverfahren will er 2017 möglicherweise mehr zahlen. Das ist den Ministerpräsidenten aber zu wenig und zu spät. Sie werden daher den Beschluss ihrer Finanzminister von Anfang März an die Adresse des Bundes weiterleiten und eine hälftige Beteiligung einfordern.
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) rechnet vor, dass von den Gesamtaufwendungen seines Landes in Höhe von etwa vier Milliarden Euro in diesem Jahr nur 796 Millionen Euro vom Bund beigesteuert werden – also etwa 20 Prozent. NRW hat eine angespannte Haushaltssituation und im vorigen Jahr im Gegensatz zum Bund und zu den meisten anderen Ländern keinen Überschuss erzielt. Insofern ist der Wunsch nach mehr Geld von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Düsseldorf am dringlichsten. Walter-Borjans sagte dem Tagesspiegel: „Wenn die Länder die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten so rudimentär unterstützen würden wie der Bund die Länder, dann hätten wir auch eine schwarze Null sicher. Dann wären allein die Kommunen die Leidtragenden, und das wollen wir nicht.“
Die Forderung nach einer hälftigen Kostenübernahme sei aber kein Hilferuf, sondern ein Angebot an den Bund, Kosten mitzutragen. Immerhin, so die Position in NRW, habe ja die Flüchtlingspolitik des Bundes die Ausgaben verursacht, auch wenn nach der Verfassung Länder und Kommunen die Aufgabe hätten, Flüchtlinge zu versorgen.
Schäubles Brief
An diese Zuständigkeitsverteilung hat auch Schäuble die Länder in einem Brief an Walter-Borjans und dessen Münchner Kollegen Markus Söder (CSU) erinnert. Das rheinisch-bayerische Duo hatte sich unlängst in einem Schreiben an Schäuble für mehr Engagement des Bundes stark gemacht. Der Bund, so der Bundesminister in seiner Antwort, gehe bereits weit über seine originäre Zuständigkeit hinaus, indem er Länder und Kommunen aus seinem Haushalt Geld für deren Aufgaben bereitstelle.
Aktuell sind es 3,6 Milliarden Euro über die Pauschale, dazu kommen Mittel für den sozialen Wohnungsbau von etwa 500 Millionen Euro und die kostenlose Überlassung von Bundesimmobilien für die Unterbringung. Für eigene Aufgaben, also Sozialleistungen, Integrationsmaßnahmen etwa bei der Arbeitsmarktförderung oder für die Fluchtursachenbekämpfung, gibt der Bund nochmals 4,2 Milliarden Euro aus. Die Hauptlast, das lässt sich somit nicht abweisen, tragen Länder und Kommunen.
Düsseldorfer Rechnung
Walter-Borjans rechnet Schäuble zudem vor, dass der Bund letztlich gar keine zusätzliche Last zu tragen hat. Denn die geschätzten Gesamtkosten im Inland in Höhe von 25 Milliarden Euro im Jahr führten nach den üblichen Erfahrungen zu einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, das zwischen 27 und 38 Milliarden Euro liegen könne. Bei einer Steuerquote von 23 Prozent bringe das dem Staat zusätzliche Einnahmen von 6,2 bis 8,7 Milliarden Euro. Da der Bund davon in etwa die Hälfte bekommt, läuft es im besseren Fall nach Ansicht von Walter-Borjans auf ein Nullsummenspiel für Schäuble hinaus. Was er ausgibt, nimmt er wieder ein.
Zwar werden die Länder vorerst weiter in Vorleistung gehen müssen, daran dürfte auch der Beschluss der Ministerpräsidenten wenig ändern. Doch schöpft man aus einer Formulierung Schäubles in den Ländern die Hoffnung, dass der Bund schon in diesem Jahr seinen Kostenanteil erhöht. Die Spitzabrechnung, also die Übersicht, ob die Pauschale die Kosten abdeckt, sei für den Herbst verabredet, schreibt Schäuble. Sie wird also möglicherweise schon im September gemacht. Bisher war immer von Ende des Jahres die Rede.