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Corona-Gipfel gab es in der Vergangenheit einige.
© Christian Mang/Reuters/Pool/dpa
Exklusiv

Beschlussvorlage für Corona-Gipfel: Merkel und Länder planen bundesweit 2G und Lockdown-Option

Die Kanzlerin trifft sich am Donnerstag mit den Länderchefs. Laut einer Beschlussvorlage sollen diese weiterhin Lockdowns verhängen können. Die Details.

Angesichts des Anstiegs auf über 60 000 Corona-Neuinfektionen am Tag sollen die Bundesländer nun doch über den 25. November hinaus Lockdowns verhängen können. Das geht aus der Beschlussvorlage für den Bund-Länder-Gipfel an diesem Donnerstag hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt.

"Die Länder werden bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems im jeweiligen Land (Hotspot) von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen", heißt es darin. Sie könnten dann im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamenten erforderliche Maßnahmen ergreifen.

Möglich wird dies, weil bei den zuvor geplanten Beschlüssen im Bundestag von den Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP, kurzfristig noch eine entscheidende Öffnungsklausel für die Länder eingebaut worden ist.

Demnach sollen regionale Lockdowns auch nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite möglich bleiben. Das geht aus kurzfristigen Änderungen im Hauptausschuss des Bundestags hervor.

Aber nur sehr begrenzt: Der gesamte Instrumentenkasten mit Lockdowns, Ausgangssperren und Schulschließungen soll für die Bundesländer „bis längstens zum Ablauf des 15. Dezember 2021 für Schutzmaßnahmen“ erlaubt bleiben – allerdings nur, wenn die Bundesländer dies bis zum geplanten Auslaufen der epidemischen Lage am 25. November anordnen. Entscheidungen dazu müssten also kommende Woche fallen. Danach ist es nicht mehr möglich.

Und: Rein rechtlich können diese Maßnahmen - wie zum Beispiel auch in Österreich - eigentlich nur Ungeimpfte betreffen.

Union pocht auf Regelung für Einschnitte bei Gastronomie

Allerdings reicht der Unions-Seite dies mit Blick auf die teils dramatische Lage in Sachsen und Bayern nicht.

Statt der Option auf kurzfristige Schulschließungen und Ausgangssperren fordern sie vor allem, dass die Länder im Winter dauerhaft weiter die Möglichkeit haben, Kneipen, Fitnessstudios, Hotels, Restaurants und Geschäfte zumindest im Betrieb einzuschränken und Sperrstunden einzuführen. Denn spätestens nach dem 15. Dezember wäre all das unabhängig von der Lage nicht mehr möglich, auch bei überlasteten Intensivstationen wären all diese Einrichtungen wieder zu öffnen, weil das neue Infektionsschutzgesetz Schließungen oder Beschränkungen in diesen Bereichen bundesweit nicht mehr erlauben soll.

Noch offen ist in der Beschlussvorlage für den Bund-Länder-Gipfel, ab welchem Hospitalisierungs-Wert, also der Krankenhausbelegung mit Covid-19-Patienten, die Maßnahmen greifen könnten.

Flächendeckende 2G-Regelung könnte kommen

Allerdings könnte stattdessen bundesweit flächendeckend eine 2G-Regel eingeführt werden: Der Zugang zu "Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen und übrigen Veranstaltungen - insbesondere in Innenräumen -, gastronomischen Einrichtungen, körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen" solle sich auf Geimpfte und Genesene beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen, heißt es in der Vorlage für das Bund-Länder-Treffe. Allerdings ist das noch nicht zwischen SPD- und Unions-Seite final "geeint" - die SPD will mehrheitlich bisher keine bundesweite 2G-Regelung.

Wird ein ebenfalls noch festzulegender Hospitalisierungswert überschritten, soll sofort auf 2G-Plus umgestellt werden, Geimpfte und Genesene brauchen dann zusätzlich einen negativen Corona-Test.

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Unionsländer wollen Auslaufen der Notlage blockieren

Vor allem die Unions-Seite macht Druck für bundesweit einheitliche Regeln - und die genannte Option, dass die Länder auch zum Beispiel die Gastronomie einschränken können; CDU und CSU fordern generell, die epidemische Notlage zu verlängern, damit den Ländern mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten bleiben.

Das geht aus einem Brief des NRW-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst an Olaf Scholz und die Landesregierungen hervor, in dem die unionsgeführten Bundesländer darauf bestehen, dass die Notlage weiter gilt. Der Brief liegt dem Tagesspiegel vor, als erstes hatte das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" darüber berichtet. Wüst ist aktuell Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz.

Der CDU-Politiker mahnt in dem Brief: „Angesichts des sprunghaften und dynamischen Infektionsgeschehens mit absoluten Höchstzahlen an Neuinfektionen ist aus Sicht der B-Seite das Auslaufen der epidemischen Lage unverantwortlich.“ Deshalb sei der Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung aus Sicht der B-Seite (das sind die Unionsländer) im Bundesrat „nicht zustimmungsfähig“. Die Krux daran: Dann würde die Notlage mit ihren bisherigen Instrumenten automatisch zum 25. November auslaufen und es gäbe gar kein geordnetes Krisenmanagement mehr.

Einen Kompromiss bietet Wüst in dem Brief daher gleich mit an: Die Bundesländer müssten die Möglichkeit haben, flexibel mit weitgehenden Maßnahmen auf das Infektionsgeschehen reagieren zu können. Genau das scheint mit den Änderungen am Gesetzesvorschlag der Ampel nun möglich - und wird nun entsprechend in der Beschlussvorlage aufgenommen. Aber reicht der Union die Option auf einen Lockdown bis Mitte Dezember? Auch am Mittwochabend wurde noch zwischen Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus sowie den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP verhandelt, um im Bundestag zu beschließen, dass die Länder wie bisher Einrichtungen schließen oder im Betrieb einschränken können.

Einen ähnlichen Ton wie Wüst hatte zuvor Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bei einer Veranstaltung des Deutschen Städtetags angeschlagen. Die Lage sei dramatisch, mahnte sie. „Die vierte Welle trifft unser Land mit voller Wucht.“ Die Zahl der Corona-Fälle, -Intensivpatienten und -Toten steige. Die Spitzen von Bund und Ländern müssten am Donnerstag ein klares Signal aussenden, dass alles getan werden müsse, um die Pandemie zu bremsen. Auch Merkel sprach sich gegen ein Ende der epidemischen Notlage aus.

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Nicht mehr viel übrig vom Ampel-Plan

Nötig sei laut Merkel etwa ein Beschluss, ab welcher Hospitalisierungs-Inzidenz weitere Corona-Einschränkungen kommen müssten. Diese Inzidenz gibt an, wie viele Corona-Infizierte innerhalb einer Woche auf 100.000 Einwohner in Krankenhäuser eingeliefert werden müssen.

Ob nun sogar auch wieder Einschränkungen für Geimpfte bis Mitte Dezember in einzelnen Bundesländern möglich sein könnten, war zunächst offen. Die Juristin Andrea Kießling von der Ruhr-Universität Bochum, die auch im Hauptausschuss zu den neuen Corona-Maßnahmen als Sachverständige gehört worden war, betonte: „Wenn ein Land jetzt einen Lockdown inklusive Ausgangssperren/Schulschließungen beschließt, bleibt das bis 15.12. in Kraft.“

Damit bleibt von den ursprünglichen Plänen der Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP nicht mehr viel übrig, neue Lockdowns und Schulschließungen hatten sie strikt ausgeschlossen. Eigentlich wollten sie nur noch mildere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Absage von Veranstaltungen, 2G-, 2G-Plus und 3G-Regelungen zulassen, um die vierte Welle zu bremsen. Aber die ursprünglichen Pläne sind seit dem Wochenende unter dem Druck der Inzidenz- und Klinikzahlen wie ein Soufflé in sich zusammengefallen - das wirft auch Fragen zum Krisenmanagement des möglichen nächsten Kanzlers Olaf Scholz (SPD) auf.

Zugleich sind die entscheidenden Fehler, das Laufenlassen der zu niedrigen Impfzahlen, der zu geringe Impfdruck, die massive Verringerung der Intensivbetten, im Sommer passiert. Das stellt die Frage auch nach der Verantwortung von Kanzlerin Angela Merkel und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die zwar warnten, aber in Zeiten des Wahlkampfes wurde zu wenig getan, um der Welle vorzubeugen. Merkel verlegt sich jetzt vor allem darauf, die Ampel-Parteien zu kritisieren.

Erst beschließt der Bundestag, dann folgt die Bund-Länder-Runde

Besonders stolz war der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann darauf, dass die Sonderdurchgriffsrechte für Bund und Länder durch das Auslaufen der epidemischen Lage zum 25. November enden sollen, damit die Entscheidungen  wieder im Parlament fallen – und dieses nicht weiter zum Erfüllungsgehilfen von Bund-Länder-Runden wird.

Daher ist für diesen Donnerstag eine Umkehr zum sonstigen Verfahren geplant, sehr symbolisch – deshalb sollte der Bund-Länder-Gipfel auch nicht vorher stattfinden. So wurde zugleich aber vielleicht entscheiden viel Zeit verloren, um ein sehr trauriges Weihnachtsfest noch zu verhindern.

Zunächst soll der Bundestag das neue Paket beschließen, ab 13 Uhr tagt dann die Runde der Ministerpräsidenten mit der scheidenden Kanzlerin. Aber sie kann so nur Beschlüsse fassen entlang der Bundestagsbeschlüsse, reicht das nicht, kann die Union das Paket im Bundesrat blockieren - das Signal des verwirrenden und viele Bürger schon jetzt erzürnenden Krisenmanagements beider Seiten ist jetzt schon fatal, wird auch intern eingeräumt.

Notruf der Intensivmediziner

Diese Tage des politischen Krisenmanagements und die Krisenkommunikation werden noch Historiker intensiv beschäftigen. „Eine Trendumkehr ist in keinster Weise in Sicht“, setzt Christian Karagiannidis, Präsident der Gesellschaft für Intensivmedizin, am Mittwoch einen weiteren Notruf ab. Es habe heute erstmals mehr als 300 Erstaufnahmen mit Covid-19-Patienten auf Intensivstationen in dieser vierten Welle gegeben. Bayern stehe kurz vor dem Allzeithoch bei Intensivpatienten.

Merkel platzt der Kragen

Merkel betonte bei ihrer Rede beim Deutschen Städtetag: "Um es klipp und klar zu sagen: Dem Virus ist es vollkommen egal, ob Deutschland sich gerade in einer Phase mit geschäftsführender Bundesregierung, die ich führe, und Verhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung befindet."

Und, das geht eindeutig in Richtung der lockeren Corona-Politik der FDP: "Dem Virus ist es vollkommen egal, wer sich von welchem politischen Ausgangspunkt wie weit bewegt – ob das diejenigen sind, die die Fortschreibung der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite für unverzichtbar halten, sich damit aber im Augenblick nicht durchsetzen können, oder diejenigen, die diese Notlage durch ein verändertes Infektionsschutzgesetz ersetzen wollen und ihren Entwurf nun überarbeiten."

Die Ampel zahlt bereits einen hohen Preis für ihren Versuch, mit einer symbolhaften Abkehr von der bisherigen Politik das Signal eines neuen Aufbruchs zu senden.

Wie die vierte Welle brechen: Olaf Scholz und Angela Merkel.
Wie die vierte Welle brechen: Olaf Scholz und Angela Merkel.
© imago images/Future Image

2G-Plus bis 3G - und Kontaktbeschränkungen

In Regierungskreisen wird schon der Kopf geschüttelt über die politische Handwerksarbeit der Ampel-Parteien. Gelten soll nun, falls der Bundestag das Donnerstag beschließt und die Union doch im Bundesrat mitzieht: Beschließt ein Land keinen Lockdown, der auf Ungeimpfte abzielen dürfte, weil Geimpfte rechtlich kaum derart in ihren Grundrechten beschnitten werden dürften, bleiben nur die anderen Maßnahmen im neuen Instrumentenkasten des Infektionsschutzgesetzes anwendbar.

Ausgangsbeschränkungen, Schul- und Kitschließungen, Schließung von Restaurants, Hotels und Kneipen bleiben bundesweit untersagt - spätestens ab dem 15. Dezember dann auch überall.

Stattdessen können aber weiter Kontaktbeschränkungen oder Zutrittsverbote für Ungeimpfte etwa zu Veranstaltungen Cafés und Restaurants verfügt werden; mit 2G-Regelungen (Geimpft/Genesen) oder strenger noch mit 2G-Plus (Geimpft/Genesen plus Test). Wer nicht im Homeoffice arbeiten kann, für den gilt auch beim Besuch der Arbeitsstätte nach Inkrafttreten der Maßnahmen 3G.

Wer nicht geimpft oder von einer Covid-19-Infektion genesen ist, muss sich künftig täglich testen lassen, sofern er oder sie am Arbeitsplatz mit Menschen in Kontakt kommt. Die Schnelltests wollen Bund und Länder aber wahrscheinlich generell kostenlos machen. Weigern sich Bürger, ihren Status offenzulegen, müssen sie ins Homeoffice, wo das möglich ist.

Der Arbeitgeber, der die Nachweise kontrollieren lassen muss und ein Auskunftsrecht bekommt, kann am Ende Beschäftigte aber auch ohne Lohn freistellen. Die Rechtsexpertin der Grünen, Manuela Rottmann spricht von einem „einschneidenden Eingriff ins Arbeitsverhältnis“. Es könne sogar zu Kündigungen kommen. 

Offene Fragen: Von Kontrollen bis Impfplicht

3G kommt auch bundesweit in Bussen und Bahnen. Aber es ist weiter unklar, wie das kontrolliert werden soll. Laut der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi muss es klare Regeln gerade für den ÖPNV geben. Diese Aufgabe dürfe nicht beim Fahrpersonal liegen. Verdi fordert den Einsatz von geschultem Sicherheitspersonal und eine Beteiligung der Ordnungsbehörden.

Die Grünen-Politikerin Rottmann verweist zudem auf das nächste Problem, das drängt. Es müsse bald neu geregelt werden, wer als Geimpfte oder Geimpfter zu gelten habe, da der Impfschutz im Laufe der Zeit sinkt und aufgefrischt werden muss. „Da werden wir nachsteuern müssen.“

In Frankreich zum Beispiel gilt der Impfnachweis nicht mehr wie bisher, wenn die letzte Impfung über sechs Monate her ist. Auch eine Impfpflicht für Pfleger und Erzieher wird weiter diskutiert, aber die Ampel-Parteien wollen vor Entscheidungen hierzu erst noch Experten hören. Und auch bei diesem Punkt schwenkt die FDP nun um. Er sei offen dafür, sagt FDP-Chef Christian Lindner.

Verwirrung bei Booster-Impfungen

Die aktuelle Verwirrung betrifft aber nicht nur die künftig erlaubten Maßnahmen auf Länderebene. Auch beim Boostern geht vieles durcheinander. Spahn hat alle Fachärzte angewiesen, dass sie allen Bürgern ab 18 Jahren auch vor Ablauf des Sechs-Monats-Abstands zur letzten Impfung die Auffrischungsimpfung verabreichen können.

Die sechs Monate seien nur eine Richtschnur. Er will verhindern, dass wie zuletzt Bürger von Impfärzten abgewiesen werden, weil sie ein, zwei Tage vor Fristablauf vorstellig wurden. Über so einen Fall berichtete zuletzt auch TV-Moderatorin Anne Will.

Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD), die die von Spahn angewiesene flexible Regelung mit sechs Monaten aber als Richtschnur bei der jüngsten Gesundheitsministerkonferenz mittrug, twittert nun in Richtung Spahn: „Bundesgesundheitsminister muss BUNDESEINHEITLICH in der Impfverordnung Boosterimpfung nach 5 Monaten verankern.“

Dabei wird gerade aus Berliner Impfzentren berichtet, dass Bürger immer wieder bei Boosterimpfungen abgewiesen werden, wenn nur wenige Tage bis zum Ablauf der Sechs-Monats-Frist noch fehlen. Daher gibt es im Bundesgesundheitsministerium große Verstimmung über Kalaycis Agieren - Bund und Länder zogen in Corona-Zeiten schon einmal mehr an einem Strang.

"Die Hektik durch eine desolate Krisenkommunikation, die auch durch die geschäftsführende Bundesregierung fortgesetzt wurde, führt nur zu unnötigem Stress in den hausärztlichen Praxen und trägt zumindest nicht zur Beschleunigung der Impfkampagne bei“, sagte Hausärzte-Chef Ulrich Weigelt der „Rheinischen Post“.

Flickenteppich und Angst in der Wirtschaft

SPD, Grüne und FDP wollen zudem - mit Ausnahme von 3G am Arbeitsplatz und in Bus und Bahn den Ländern - die Entscheidungen weitgehend selbst überlassen. Die meisten haben längst auf 2G-Regelungen umgestellt, Berlin erwägt 2G-Plus .

Daher mehren sich nicht nur von Ministerpräsidenten wie Bayerns Markus Söder (CSU) die Rufe nach bundesweit einheitlichen Regelungen. Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Siegfried Russwurm, schlägt dezent ebenfalls Alarm. „Mit großer Sorge sieht die Wirtschaft, dass die Bundesländer angesichts rasant steigender Inzidenzen einmal mehr unabgestimmt mit neuen Coronamaßnahmen vorpreschen.“

Anstatt mit einer länderübergreifenden Planung und konsequenten Eindämmungskonzepten die vierte Welle zu brechen, drohe erneut ein ineffizienter Flickenteppich. Es brauchen einen bundesweit einheitlichen Stufenplan mit Maßnahmen. „Es grenzt an Realitätsverweigerung, dass Bund und Länder diesen Fehler immer und immer wieder machen.“

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