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Mit Gesundheitskarte oder ohne? Asylbewerber haben in den ersten 15 Monaten nur Anspruch auf eine Notversorgung.
© dpa

Hermann Gröhe plant Verbesserungen für Flüchtlinge: Mehr Hilfe für Trauma-Opfer

Verspätete Impfungen und bürokratische Hürden vor jedem Arztbesuch: Mit einheitlichen Vorgaben will Gesundheitsminister Gröhe nun die medizinische Versorgung von Flüchtlingen verbessern.

Mit mehreren Neuregelungen will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die medizinische Versorgung von Flüchtlingen verbessern. In dem so genannten Beschleunigungsgesetz, das bei dem geplanten Flüchtlingsgipfel am 24. September abgesegnet werden soll, sind nach Tagesspiegel-Informationen auch einheitliche Vorgaben für Impfungen, Traumabehandlung, die Ausgabe von Gesundheitskarten und den Einsatz von medizinischen Helfern aus den Flüchtlingsländern vorgesehen.

Kassenzulassung für Trauma-Therapeuten

Nach Angaben aus Regierungskreisen soll etwa die Arbeit von Folteropferzentren und privaten Therapeuten, die traumatisierte Flüchtlinge behandeln, künftig per Kassenzulassung gesichert werden. Dadurch drohe Asylbewerbern nicht mehr die Gefahr, mit ihrer Berechtigung auf Kassenleistungen nach 15 Monaten aus der Behandlung zu rutschen und die Einrichtung wechseln zu müssen, hieß es.

Weiter will Gröhe festschreiben lassen, dass die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) beim Robert-Koch-Institut auch für Asylbewerber gelten. Dazu zählen etwa Impfungen gegen Masern, Mumps, Tetanus, Diphterie, Keuchhusten und Hepatitis B. Ob und wann sie bei den Asylbewerbern erfolgten, sei bisher von Bundesland zu Bundesland sehr uneinheitlich, hieß es. Das Ziel sei ein einheitlicher Standard – auch zum Schutz der eigenen Bevölkerung – und eine umfassende Immunisierung gleich bei der Eingangsuntersuchung.

Bei der Gesundheitskarte steht die Kanzlerin im Wort

Heftig umstritten ist die Absicht des Ministers, den Ländern die Ausgabe von Gesundheitskarten an Flüchtlinge zu erleichtern. Unionspolitiker befürchten, dass dadurch die Behandlungskosten steigen und zusätzliche Anreize zur Flucht nach Deutschland gesetzt werden könnten. Allerdings steht die Kanzlerin mit diesem Vorhaben im Wort. Bisher mussten Länder, die ihren Sozialbehörden die umständliche Genehmigung jedes Arztbesuches ersparen wollten, dafür aufwändig mit einzelnen Krankenkassen Verträge aushandeln.

Gröhes Pläne sehen die Möglichkeit zu Landesrahmenvereinbarungen vor, die dann automatisch für alle Kassen gelten würden. Ärzte könnten die Kosten dann ganz normal über die Gesundheitskarte abrechnen, das Leistungsniveau bliebe auf die Ansprüche durch das Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt, und die Kassen bekämen das Geld später von den Kommunen zurück. Die Beitragszahler würden also auch nach der neuen Regelung nicht belastet.

Flüchtlinge mit medizinischen Kenntnissen sollen helfen

Schließlich will Gröhe klarstellen, dass sich Ärzte in den Aufnahmeeinrichtungen durch Flüchtlinge mit medizinischen Kenntnissen unterstützen lassen dürfen. Solche „Tandemlösungen“ erleichterten die Versorgung ungemein, hieß es. Gerade unter syrischen Flüchtlingen gebe es viele Ärzte und gelernte Krankenpfleger. „Es wäre dumm, diese Kompetenzen nicht zu nutzen.“.

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